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Bodenbelag vom Vermieter abgekauft. Wem gehört er nun beim Auszug ??

Frage von sockenmolli sockenmolli

Hallo, ich habe ein Problem. Vor ca. 2 Jahren haben wir von unserem Vermieter Bodenbeläge für 1200,- € abgekauft. ( Wohnzimmer Parkett, Schlaf - und Kinderzimmer Laminat ) Wir sind davon ausgegangen, das der Bodenbelag nun uns gehört. Die Vermieterin hat uns dies auch quittiert. Da wir nun ausziehen möchten ( Die Vermieter sind extrem neugierig ) verlangt sie, das wir den Parkett von einem Fachmann aufbereiten lassen, weil ein paar Abdrücke vom Sofa entstanden sind. Es wäre ja schliesslich immer noch ihr Eigentum. Aber wofür haben wir dann die 1200,- € bezahlt ?? Weiterhin sagte sie zu uns, das wir den Schaden unserer PHV melden sollten. Die zahlt aber nur, wenn man jemand anderen einen Schaden zufügt. Da meinte sie nur : Ich zitiere :" Das müssen die ja nicht wissen " Also meinte sie, wir sollten doch einfach Versicherungsbetrug machen. Wer kann mir nun sagen, wie ich mich in dieser Situation verhalten soll ?? Meine Meinung ist : Wir haben den Boden für 1200,- € abgekauft und möchten jetzt bei Auszug minimum 1000,- € vom Vermieter zurück haben, ob da nun Macken sind, oder nicht. Mitnehmen wollen wir ihn nicht. Oder sehe ich das falsch ????

Tausend Dank für Ihre Antworten im voraus !!!!!!!!!!!!!!!!

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von gpucpu gpucpu

    Die Belege stehen, vgl. §§ 90 ff BGB im Eigentum des Vermieters.

    Streng genommen, kann es keinen wirksamen KV gegeben haben.

    Wie dem auch sei, der von Euch bereits gezahlte KP bzw. zumindest ein Teil dessen steht Euch natürlich zu, über die konkrete RG kann man an dieser Stelle sicher trefflich streiten aber das ist ja für Euch erst mal irrelevant.

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    Antwort von emico emico

    Hallo sockenmolli,

    eines ist doch sicher, wenn ihr aus dieser Wohnung auszieht und den Bodenbelag zurück last, dann wird dieser mit großer Wahrscheinlichkeit an den nächsten Mieter wieder verkauft. Meines erachtens nach gehört der Bodenbelag euch, ein Kaufvertrag egal in welcher Form geschlossen - bleibt ein Kaufvertrag, eure Vermieter wollen sich nicht nur bereichern sondern auch die Versicherung betrügen, solche Leute müßte man einfach reinlegen. Wenn sie sich auf nichts einlassen, dann reist alles raus - auch wenn ihr davon nichts braucht, mit einem lächeln verlast ihr dann das Feld :)!

    Vielleicht holt ihr euch auch einen Rat beim Mieterbund, die kümmern sich ja auch um alles mögliche.

    Viel Glück, emico

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    Antwort von spaceflug spaceflug

    Sehe ich ebenso wie ihr und euer Vermieter scheint euch zu einer Straftat anstiften zu wollen!

    Euer Eigentum, denn ihr habt einen entsprechenden Kaufvertrag geschlossen.

    Jedoch ist bei Dingen, die dauerhaft mit einem Gebäude verbunden sein sollen der Eigentumsübergang anders als bei Waren. Ist also die Frage, ob der Bodenbelag so dauerhaft mit dem Gebäude verbunden ist, wie beispielsweise die Fenster. Jedoch hat man dann Recht auf Schadensersatz, wenn man so sein Eigentum verliert.

    Ich würde dem Vermieter sagen, das er entweder euch Geld geben soll (also sogenannt Abstand zahlen) oder ihr die Sachen ausbauen werdet. Das letzt genannte müßtet ihr sowieso, wenn er darauf besteht.

    Hättet ihr ne alte Küche, dann könntet ihr die dem auch nicht einfach da stehen lassen. Umgekehr ist und bleibt es eure Küche und wenn der Vermieter die haben wollte, dann muss er halt kaufen.

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