Hallo. Muss ich bei Auszug aus einer Wohnung die Bodenbeläge und die Tapeten entfernen? Im Detail: Meine Oms ist verstorben und die Baugenossenschafft verlangt jetzt das wir die Wohnung in eine Art "Rohbauzustand" zurückversetzen. Wir sollen sämtliche Bodenbeläge raus machen und die Tapeten entfernen. Müssen wir das wirklich? (Sorry wenn die Frage schon mehrfach gestellt wurde, konnte aber für meinen Fall keine Aussagekräftige Antwort finden!) DANKE
Bodenbeläge und Tapeten bei Auszug entfernen?
Antworten (3)
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2Antwort von
johnnymcmuffjohnnymcmuff
Um vernünftige Antworten zu bekommen sollte man viele Details geben.
Was steht im Mietvertrag bezüglich Renovierung, Endrenovierung?
Stehen starre Fristen drin( die sind nämlich unzulässig)
Wie lange hat die Person dort gewohnt
Beantworte diese Fragen mit einem Kommentar meiner Antwort und Du bekommst bestimmt bessere Antworten.
Kommentar von
kaktus501 So, jetzt habe ich den Mietvertrag und auch das Übergabeprotokoll. Im Mietvertrag steht nur drin das Schönheitsreparaturen zu machen sind, allerdings steht im Übergabeprotokoll das die Tapeten und Fußbodenbeläge bei Einzug entfernt waren, sowie die Zimmerdecken gestrichen und die Türen lackiert waren. Allerdings seh ich auch nichts das was dasteht das man das in diesen Zustand zurückversetzen soll. Ebenso sehe ich nichts von starreb fristen. Der Einzug erfolgte am 09.08.2001, also 10 Jahre
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johnnymcmuffjohnnymcmuff Da also vor Einzug kein Teppich war,muss der alte Teppich auch raus!
Es ist einfacher und kostengünstiger die Tapeten abzureißen,als fachmännisch zu streichen! Beim Streichen könnte der Vermieter etwas bemängeln,beim zurücksetzen in einen Rohbauzustand nicht!
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Bodenbeläge und Tapeten bei Auszug entfernen?
Das kann man ohne die vertraglichen Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen (Renovierungen) und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist zu kennen nicht beantworten.
Wenn die Bodenbeläge von der Oma verlegt wurden, also nicht dem Vermieter gehören, wäre es rechtens wenn der Vermieter verlangt das sie entfernt werden müssen.
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collinscollins
Du,wenn die Typen darauf bestehen und nichts anderes im Mietvertrag steht müsst Ihr das tun! Das hab ich vor einigen Monaten beim Opa meiner Frau gesehen und das war ein privat Vermiter da musste alles Raus.Vom kleinsten bis zum grössten Möbelstück und auch der Fussbodenbelag und die Tapete.Sogar die Klobrille musste weg!!!Die Wohnung sah anschliessend aus wie nach nem Brand aber das war dem Vermiter egal!Wie es weiter ging mit der Wohnung weiss ich nicht.Ist ne mistige und richtig viel Arbeit aber kannst nichts dagegen machen!
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aschaubaschaub Und genau weil es so viel Arbeit ist steht in einigen Verträgen, dass die Wohnung im "Rohzustand" zu verlassen ist. Wahrscheinlich wurde sie auch ohne Tapete und ohne Fußbodenbelag übernommen. Wenn nicht der Ex-Mieter, oder die, die in den Mietvertrag eintreten sollte das dann machen? Wer hat denn die Tapeten und Fußböden abgewohnt? Soll der neue Mieter das etwas machen? Ach nein, dafür sind ja Vermieter da ...
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OK. Danke. Kommt morgen Abend, ich habe derzeit noch keine Unterlagen zur Hand. Hab das ganze soeben erst telefonisch erfahren!