Dein Horizont scheint in etwa dem Deiner Rechtschreibkenntnisse zu entsprechen, beides solltest Du dringend erweitern und ausbauen, ganz dringend sogar, sonst wird das nichts mit der Zukunft außerhalb Hartz IV.
Um mit Deiner Frage zu beginnen, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Fahrrad damit ausgerüstet zu sein hat.
Damit ist es absolut selbstverständlich, dass man sich stets (das bedeutet immer) daran hält.
Die Polizei ist dazu da, Dir aufs Dach zu steigen, wenn Du dagegen verstößt. Das ist auch gut so, sonst würde sich kein Mensch an irgend etwas halten - und genau darum ist das auch gut so.
Der Grund der Vorschriften sollte einem Kleinkind mit mittlerer Erziehung bereits einigermaßen einleuchten, versuch mal, Dir das selbst zu überlegen, ich wette, auch Du hast im Laufe deiner Erziehung das ein oder andere Merkmal erfahren, als kleiner Hinweis, es hat was mit Gefährdung zu tun.
Selbst wenn ich meiner nicht einmal 5-jährigen Tochter die Frage stelle, kommt sie darauf, ich wette, Du kannst das auch.......
Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsvorschriften, ein Kinderfahrrad "irgendwie" nicht. Das bedeutet, bis 7 Jahre ist ein fahrradfahrendes Kind eigentlich als Fußgänger zu werten.
Ein Fußgänger braucht weder Beleuchtung noch andere Einrichtungen. Dennoch würde ich ein Kind niemals ohne all diese Dinge fahren lassen, das nennt man Verantwortung.
Verantwortung kommt von Einsicht und Die scheint Dir zu fehlen.
Behindert ist das alles nicht, sondern der, der dagegen verstößt.
Dynamobetriebene Beleuchtung (die Tagsüber natürlich ausgeschaltet sein kann) ist beim Fahrrad immer vorgeschrieben!