http://cgi.ebay.de/BMW-Standlicht-LEDs-ULTRA-WEIs-E65-E61-E53-E39-E60-E63-/16049...
Ist die lampe (Also Für die Angel Eyes im STVZO zugelassen oder allgemein auf der straße ?
Mfg
http://cgi.ebay.de/BMW-Standlicht-LEDs-ULTRA-WEIs-E65-E61-E53-E39-E60-E63-/16049...
Ist die lampe (Also Für die Angel Eyes im STVZO zugelassen oder allgemein auf der straße ?
Mfg
Die Umrüstung auf AngelEyes wäre nur möglich, wenn diese Beleuchtungseinrichtung eine Teilegenehmigung analog Typgenehmigung hätte. Der Verkäufer bei ebay weisst nicht darauf hin, dass er für seine Teile diese erforderliche Genehmigung hat. Er wird sie dann zwar verkaufen, du aber darfst sie nicht montieren. Montierst du die Teile ohne Genehmigung, so kann im Einzelfall die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erlöschen. Ganz sicher fährst du aber mit einem unvorschriftsmäßigen Kfz (50.- EURO mit 3 Punkten wären möglich). Um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die AngelEyes nachzuweisen, kann die Polizei dein Fahrzeug beschlagnahmen und beim TÜV vorführen. Schlimmstenfalls kann die Verwaltungsbehörde dein Fahrzeug nach dem TÜV-Gutachten, das du zusätzlich bezahlen darfst, stilllegen (Stempel abkratzen und Zula einziehen). Ein Verkäufer begeht, sofern er angezeigt wird, nach § 23 StVG eine Ordnungswidrigkeit, wenn er Fahrzeugteile gewerbsmäßig feilbietet, die nicht genehmigt sind. Geldbuße bis zu 5000.- EURO wären möglich. Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen, auf die sich die OWi bezieht, können nach dieser Vorschrift auch eingezogen werden. Ein seriöser Händler weisst in seiner Produktbeschreibung auf eine Teilegenehmigung hin, bzw. weisst darauf hin, das diese Teile nur im Privatbereich (nichtöffentlicher Verkehrsraum) verwendet werden dürfen, sofern eine Genehmigung nicht vorliegt.
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