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Blutprobe

gefragt von Ricolena44Ricolena44 am 16.09.2008 um 19:54 Uhr

Darf die Polizei eine Blutprobe unter Gewalt abnehmen lassen.

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Recht x 35.286 polizei x 2.026 Blutprobe x 6

Tine81
beantwortet von Tine81 am 16. September 2008 20:03
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Ja, darf sie. Wenn es um Alkohol oder Drogenmißbrauch ist das ja auch sinnvoll. Denn Stunden später ist der Wert verändert oder nicht mehr nachweisbar.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 16. September 2008 20:01
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Ja.


kimmo
beantwortet von kimmo am 16. September 2008 19:57
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Ja, die kann.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 16. September 2008 19:57
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Ja. Also besser, Du läßt sie Dir freiwillig abnehmen.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 16. September 2008 19:56
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Ja. Ich war schon oft dabei... sehr lustig !


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 16. September 2008 19:55
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ich denke schon und als zugabe gibt es noch ne anzeige "widerstand gegen die staatsgewalt"


siggischmidt
beantwortet von siggischmidt am 16. September 2008 19:55
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Ja, das darf sie.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 16. September 2008 19:55
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ja


bgd24
beantwortet von bgd24 am 16. September 2008 20:11
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Kommentar von maganz am 16. September 2008 20:14

Daraus geht hervor, dass die Polizei keine gewaltsame Abnahme vornehmen lassen darf, das ist einem Richter vorbehalten.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 17. September 2008 15:02

Jein... Anordnungsbefugt ist normalerweise nur der Richter, bei Gefahr im Verzug die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungspersonen der StA (=Polizei).


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 17. September 2008 15:01
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Natürlich darf sie das! (zumindest beim Beschuldigten! beim Nichtbeschuldigten ist es nur mit Zustimmung möglich)

Wie sollte es denn sonst weitergehen, wenn ein Beschuldigter dem ganzen nicht zustimmt? Es ist eine notwendige Maßnahme zur Beweissicherung! Angeordnet wird die Maßnahme normalerweise durch den Richter, bei Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft bzw. die Ermittlungspersonen der StA (=Polizei).

Durchgeführt wird die Maßnahme IMMER durch einen Arzt nach den Regeln der ärztl. Kunst. Wenn der/die Beschuldigte nicht "mitspielt" gibt es spezielle Techniken um ihn dazu zu bringen, bzw. so zu fixieren, dass er die BE über sich ergehen lassen muss.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 16. September 2008 20:16
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Ja, sie dürfen!

§81c 6 StPO:

6)

1 Bei Weigerung des Betroffenen gilt die Vorschrift des § 70 entsprechend.

2 Unmittelbarer Zwang darf nur auf besondere Anordnung des Richters angewandt werden.

3 Die Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene trotz Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei der Weigerung beharrt oder daß Gefahr im Verzuge ist.

Kommentar von maganz am 16. September 2008 20:17

Du widersprichst Dir. Unter Pkt. 2 schreibst Du doch selbst, dass das nur ein Richter darf.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 16. September 2008 20:19

Was denkst Du, wie viel Minuten die Polizei braucht, um die Anordnung zu bekommen?

Kommentar von maganz am 16. September 2008 20:29

Das ist eine ganz andere Frage, die Du bei gutefrage.net gerne neu stellen kannst.


anonym
beantwortet von Szintilator am 16. September 2008 19:59
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Nein, nie im Leben, wenn sie etwas von Deinem Blut haben möchten, so sind sie auf Dein freundliches, zuvorkommendes Entgegenkommen angewiesen!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 16. September 2008 20:08

Du irrst ;oo)))

Kommentar von Simple_avatar10smallbkdued am 16. September 2008 20:11

Tu ich nicht.


bkdued
beantwortet von bkdued am 16. September 2008 19:57
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Nein, das darf sie nicht. Das wäre dann nämlich Körperverletzung. Eine Weigerung ist daher auch nicht Widerstand gegen die Staatsgewalt. Sie kann aber Deine Weigerung als Schuldeingeständnis werten (Alkohol am Steuer, Drogen).

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 16. September 2008 20:01

Die Polizei holt den Wert. Rechtfertigender Notstand ( glaube ich ) . Und unter diesen Richlinien wird ein Amtsarzt dazu geholt und unter Gewaltanwendung eine Blutprobe entnommen. Ich war bei mindestens 200 BP zugegen. Davon waren etwa 10 unter amtsärztlicher Zugegenheit.

Kommentar von maganz am 16. September 2008 20:13

Ein Amtsarzt muss IMMER geholt werden, kein Polizist darf Doktor spielen!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 16. September 2008 21:27

Das ist nicht richtig. Jeder Arzt darf eine Blutprobe entnehmen. Das ist immer noch ein nettes Zubrot für Ärzte. Der Amtsarzt wird erst bei Amtsausübung hinzugezogen.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 17. September 2008 15:04

Es stimmt zwar, dass eine Blutentnahme eine Körperverletzung darstellt, diese ist aber gerechtfertigt, wenn es sich bei der Person um einen Beschuldigten handelt. Dann ist die Maßnahme zur Beweissicherung notwendig und gerechtfertigt. Durchgeführt wird sie jedoch nie von einem Polizisten sondern immer durch einen Arzt nach den Regeln der ärztl. Kunst (muss kein Amtsarzt sein, es gibt immer einen speziellen "Notfalldienst" für solche Fälle)


anonym
beantwortet von pipapu am 18. September 2008 10:43
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schau mal bei www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.


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