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Blutprobe

Frage von Ricolena44 Ricolena44

Darf die Polizei eine Blutprobe unter Gewalt abnehmen lassen.

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Antworten (14)

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    Antwort von Tine81 Tine81

    Ja, darf sie. Wenn es um Alkohol oder Drogenmißbrauch ist das ja auch sinnvoll. Denn Stunden später ist der Wert verändert oder nicht mehr nachweisbar.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Ja.

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    Antwort von kimmo kimmo

    Ja, die kann.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Ja. Also besser, Du läßt sie Dir freiwillig abnehmen.

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    Antwort von Pestopappa Pestopappa

    Ja. Ich war schon oft dabei... sehr lustig !

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    Antwort von wienochmal wienochmal

    ich denke schon und als zugabe gibt es noch ne anzeige "widerstand gegen die staatsgewalt"

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    Antwort von siggischmidt siggischmidt

    Ja, das darf sie.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    ja

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    Antwort von bgd24 bgd24

    http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=O&ID=53&referrer=30

    Kommentar von maganz maganzmaganz

    Daraus geht hervor, dass die Polizei keine gewaltsame Abnahme vornehmen lassen darf, das ist einem Richter vorbehalten.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Jein... Anordnungsbefugt ist normalerweise nur der Richter, bei Gefahr im Verzug die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungspersonen der StA (=Polizei).

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    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Natürlich darf sie das! (zumindest beim Beschuldigten! beim Nichtbeschuldigten ist es nur mit Zustimmung möglich)

    Wie sollte es denn sonst weitergehen, wenn ein Beschuldigter dem ganzen nicht zustimmt? Es ist eine notwendige Maßnahme zur Beweissicherung! Angeordnet wird die Maßnahme normalerweise durch den Richter, bei Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft bzw. die Ermittlungspersonen der StA (=Polizei).

    Durchgeführt wird die Maßnahme IMMER durch einen Arzt nach den Regeln der ärztl. Kunst. Wenn der/die Beschuldigte nicht "mitspielt" gibt es spezielle Techniken um ihn dazu zu bringen, bzw. so zu fixieren, dass er die BE über sich ergehen lassen muss.

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Ja, sie dürfen!

    §81c 6 StPO:

    6)

    1 Bei Weigerung des Betroffenen gilt die Vorschrift des § 70 entsprechend.

    2 Unmittelbarer Zwang darf nur auf besondere Anordnung des Richters angewandt werden.

    3 Die Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene trotz Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei der Weigerung beharrt oder daß Gefahr im Verzuge ist.

    Kommentar von maganz maganzmaganz

    Du widersprichst Dir. Unter Pkt. 2 schreibst Du doch selbst, dass das nur ein Richter darf.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Was denkst Du, wie viel Minuten die Polizei braucht, um die Anordnung zu bekommen?

    Kommentar von maganz maganzmaganz

    Das ist eine ganz andere Frage, die Du bei gutefrage.net gerne neu stellen kannst.

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    Antwort von Szintilator Szintilator

    Nein, nie im Leben, wenn sie etwas von Deinem Blut haben möchten, so sind sie auf Dein freundliches, zuvorkommendes Entgegenkommen angewiesen!

    Kommentar von Pestopappa PestopappaPestopappa

    Du irrst ;oo)))

    Kommentar von bkdued bkduedbkdued

    Tu ich nicht.

  • 1
    Antwort von bkdued bkdued

    Nein, das darf sie nicht. Das wäre dann nämlich Körperverletzung. Eine Weigerung ist daher auch nicht Widerstand gegen die Staatsgewalt. Sie kann aber Deine Weigerung als Schuldeingeständnis werten (Alkohol am Steuer, Drogen).

    Kommentar von Pestopappa PestopappaPestopappa

    Die Polizei holt den Wert. Rechtfertigender Notstand ( glaube ich ) . Und unter diesen Richlinien wird ein Amtsarzt dazu geholt und unter Gewaltanwendung eine Blutprobe entnommen. Ich war bei mindestens 200 BP zugegen. Davon waren etwa 10 unter amtsärztlicher Zugegenheit.

    Kommentar von maganz maganzmaganz

    Ein Amtsarzt muss IMMER geholt werden, kein Polizist darf Doktor spielen!

    Kommentar von Pestopappa PestopappaPestopappa

    Das ist nicht richtig. Jeder Arzt darf eine Blutprobe entnehmen. Das ist immer noch ein nettes Zubrot für Ärzte. Der Amtsarzt wird erst bei Amtsausübung hinzugezogen.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Es stimmt zwar, dass eine Blutentnahme eine Körperverletzung darstellt, diese ist aber gerechtfertigt, wenn es sich bei der Person um einen Beschuldigten handelt. Dann ist die Maßnahme zur Beweissicherung notwendig und gerechtfertigt. Durchgeführt wird sie jedoch nie von einem Polizisten sondern immer durch einen Arzt nach den Regeln der ärztl. Kunst (muss kein Amtsarzt sein, es gibt immer einen speziellen "Notfalldienst" für solche Fälle)

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    Antwort von pipapu pipapu

    schau mal bei http://www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.

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