Darf die Polizei eine Blutprobe unter Gewalt abnehmen lassen.
Ja, darf sie. Wenn es um Alkohol oder Drogenmißbrauch ist das ja auch sinnvoll. Denn Stunden später ist der Wert verändert oder nicht mehr nachweisbar.

Ja. Also besser, Du läßt sie Dir freiwillig abnehmen.

ich denke schon und als zugabe gibt es noch ne anzeige "widerstand gegen die staatsgewalt"
Daraus geht hervor, dass die Polizei keine gewaltsame Abnahme vornehmen lassen darf, das ist einem Richter vorbehalten.
PepsiMaster am 17. September 2008 15:02 Jein... Anordnungsbefugt ist normalerweise nur der Richter, bei Gefahr im Verzug die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungspersonen der StA (=Polizei).

Natürlich darf sie das! (zumindest beim Beschuldigten! beim Nichtbeschuldigten ist es nur mit Zustimmung möglich)
Wie sollte es denn sonst weitergehen, wenn ein Beschuldigter dem ganzen nicht zustimmt? Es ist eine notwendige Maßnahme zur Beweissicherung! Angeordnet wird die Maßnahme normalerweise durch den Richter, bei Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft bzw. die Ermittlungspersonen der StA (=Polizei).
Durchgeführt wird die Maßnahme IMMER durch einen Arzt nach den Regeln der ärztl. Kunst. Wenn der/die Beschuldigte nicht "mitspielt" gibt es spezielle Techniken um ihn dazu zu bringen, bzw. so zu fixieren, dass er die BE über sich ergehen lassen muss.

Ja, sie dürfen!
§81c 6 StPO:
6)
1 Bei Weigerung des Betroffenen gilt die Vorschrift des § 70 entsprechend.
2 Unmittelbarer Zwang darf nur auf besondere Anordnung des Richters angewandt werden.
3 Die Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene trotz Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei der Weigerung beharrt oder daß Gefahr im Verzuge ist.
Du widersprichst Dir. Unter Pkt. 2 schreibst Du doch selbst, dass das nur ein Richter darf.
Nein, nie im Leben, wenn sie etwas von Deinem Blut haben möchten, so sind sie auf Dein freundliches, zuvorkommendes Entgegenkommen angewiesen!
Pestopappa am 16. September 2008 20:08 Du irrst ;oo)))
Tu ich nicht.
Nein, das darf sie nicht. Das wäre dann nämlich Körperverletzung. Eine Weigerung ist daher auch nicht Widerstand gegen die Staatsgewalt. Sie kann aber Deine Weigerung als Schuldeingeständnis werten (Alkohol am Steuer, Drogen).
Pestopappa am 16. September 2008 20:01 Die Polizei holt den Wert. Rechtfertigender Notstand ( glaube ich ) . Und unter diesen Richlinien wird ein Amtsarzt dazu geholt und unter Gewaltanwendung eine Blutprobe entnommen. Ich war bei mindestens 200 BP zugegen. Davon waren etwa 10 unter amtsärztlicher Zugegenheit.
Ein Amtsarzt muss IMMER geholt werden, kein Polizist darf Doktor spielen!
Pestopappa am 16. September 2008 21:27 Das ist nicht richtig. Jeder Arzt darf eine Blutprobe entnehmen. Das ist immer noch ein nettes Zubrot für Ärzte. Der Amtsarzt wird erst bei Amtsausübung hinzugezogen.
PepsiMaster am 17. September 2008 15:04 Es stimmt zwar, dass eine Blutentnahme eine Körperverletzung darstellt, diese ist aber gerechtfertigt, wenn es sich bei der Person um einen Beschuldigten handelt. Dann ist die Maßnahme zur Beweissicherung notwendig und gerechtfertigt. Durchgeführt wird sie jedoch nie von einem Polizisten sondern immer durch einen Arzt nach den Regeln der ärztl. Kunst (muss kein Amtsarzt sein, es gibt immer einen speziellen "Notfalldienst" für solche Fälle)
schau mal bei www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.