Blutalkohol 1.4 promille mit unfall mpu?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Grenzwert von 1,6‰ ist nur noch bedingt als Richtwert tauglich, denn einige Bundesländer sind schon vor Monaten dazu übergegangen eine MPU bereits ab 1,1‰ zu verlangen bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann. Das ist mindestens in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Berlin der Fall.
Wenn Du also in einem dieser Länder lebst solltest Du Dich auf eine MPU einstellen. In den anderen Ländern dürftest Du ohne MPU davon kommen - ausgeschlossen ist das aber nicht.

Okay vielen dank ! Ich komme aus nrw kann man nur noch abwarten und hoffen :/

@Gok124

Für NRW ist mir derartiges nicht bekannt, da gelten meines Wissens nach noch 1,6‰ als Grenzwert.

@Crack

Ja ich hoffe mal komme ohne mpu davon weiss nur nicht wie es sich mit einem unfall auswirken wird 

@Gok124

Der Unfall hat darauf keinen Einfluss.

@Crack

Genau so ist es!

Crack:
Du verwechselst hier einiges....
(Klugscheißmodus: "an")
Die 1,1 und 1,6 Regel trifft auf vollkommen unterschiedliche Fahrzeuge zu:
Die absolute Fahruntüchtigkeit bei KFZ liegt bei 1,1‰, die 1,6‰ Grenze kommt zum Beispiel bei Fahrradfahrern zum tragen.
Weiter sind der Bußgeldkatalog, die Fahrerlaubnisverordnung und die StVO, die hier in Betracht kommen, bundeseinheitlich.
Da wird nicht nach Bundesland unterschieden.
(Klugscheißmodus: "aus") 😉

@HechtundBarsch

Du verwechselst hier einiges....

Nein, ich denke Du hast die Zusammenhänge nicht verstanden.

Die 1,1 und 1,6 Regel trifft auf vollkommen unterschiedliche Fahrzeuge zu:
Die absolute Fahruntüchtigkeit bei KFZ liegt bei 1,1‰, die 1,6‰ Grenze kommt zum Beispiel bei Fahrradfahrern zum tragen.

Es geht nicht um die absolute Fahruntüchtigkeit - die nimmt Bezug darauf ob es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit oder schon um eine Straftat handelt.

Die Anordnung einer MPU hat damit aber nichts zu tun sondern unterliegt anderen Bewertungsgrundsätzen.

Weiter sind der Bußgeldkatalog, die Fahrerlaubnisverordnung und die StVO, die hier in Betracht kommen, bundeseinheitlich.
Da wird nicht nach Bundesland unterschieden.

Das habe ich auch nie bestritten!?

Eine MPU wurde bisher einheitlich bei BAK-Werten von 1,6‰ angeordnet, im letzten Jahr sind aber einige Bundesländer dazu übergegangen dies bereits bei 1,1‰ zu tun, das kann man nachlesen. Diskutiert wird sogar schon über eine MPU ab 0,3‰ wenn es dazu Ausfallerscheinungen gab.
https://goo.gl/vwlRSk

Im Übrigen wird eine MPU von der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde auf Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung angeordnet. Der Bußgeldkatalog oder die StVO haben damit überhaupt nichts zu tun.

Ob eine MPU angeordnet wird, ist eine Einzelfallentscheidung, die der Richter trifft.

Ein Richter trifft NIE die Entscheidung ob eine MPU anberaumt wird oder nicht, das ist einzig die Sache der FSSt.! Manche lernen es einfach nie.... :-(

@nancycotten

@ NancyCotten,

Dein Hinweis ist völlig korrekt.Aber ich frage mich immer öfters, ob DerHans absichtlich zum Thema:Polizei, StVO, Verkehrsrecht und Rechtunzutreffende Antworten gibt. Ich weiß, dass keiner Fehlerfrei ist, aber wenn 90 Prozent (und das ist noch großzügig ausgedrückt) der Antworten zu diesen Themen unzutreffend sind, kommt einem schon der Verdacht, dass hier absichtlich falsche Antworten gegeben werden. Fakt ist, dass ich hier jedenfalls keine User kenne, auch nur Ansatzweise mit einem so hohen Prozentsatz unzutreffende Antworten geben.

@FrankieHH

@FrankieHH

Eine Statistik über andere User führe ich nicht 😉, aufgefallen ist mir das aber auch schon.
Fraglich bleibt, warum nach Korrektur durch Kommentar Anderer die nächste derartige Frage wieder falsch beantwortet wird.
Aber damit ist @Der Hans nicht allein...

@Crack

Der Feststellung von FrankieHH und crack kann mich nur anschließen.

Fraglich bleibt, warum nach Korrektur durch Kommentar Anderer die nächste derartige Frage wieder falsch beantwortet wird

Die Frage kann ich Dir beantworten.

DerHans sammelt seine Punkte durch Quantität und nicht durch Qualität.

Er ist seit etwas 7 Jahren hier Mitglied, hat in der Zeit über 67.700 Antworten geschrieben. Das sind rein rechnerisch über 26 Antworten am Tag. Der kann vom logischen denken her schon gar nicht ausführlich auf die Frage eingehen, geschweige dann noch jeden Kommentar auf seine Antworten lesen und Hinweise auf Fehler aufnehmen und umsetzen.

Letztendlich spiegelt sich das  auch im Verhältnis von gegebenen Antworten und wie viel davon als Hilfreichste ausgezeichnet wurden wieder..

Es sind gerade mal 4,5 Prozent seiner Antworten, die als hilfreichste Antwort ausgezeichnet wurden. Ich denke das sagt schon eine Menge aus

@Crack

Wer besoffen Auto fährt muss mit den Konsequenzen leben. Wenn es zu einem Unfall kommt, kann der Richter ohne weiteres die Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzweifeln und eine MPU anordnen. Das geht auch schon bei 0, 3 Promille

@DerHans

Ich glaube Du verstehst die Zuständigkeiten nicht.

NancyCotten hat vollkommen richtig angeführt, dass nicht der Richter, sondern die Fahrerlaubnisbehörde für die Anordnung der MPU zuständig ist.

Der Wert 0,3 Promille ist der Grenzwert, ab dem eine Straftat wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 StGB vorliegen kann. Ist das der Fall, ist dem Fahrer in der Nebenfolge gem. § 69 StGB die Fahrerlaubnis zu entziehen und gem. § 69a StGB ist eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu verhängen, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Dieser Grenzwert hat aber nichts damit zu tun, dass der Richter die MPU anordnen kann. Ich kann mich und NancyCotten nur wiederholen. Dafür ist der Richter schlichtweg nicht zuständig.

Zuständig für die Anordnung einer MPU ist die Fahrerlaubnisbehörde. Bei der Entscheidung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzuzweifeln ist gilt in den meisten Bundesländern der Wert 1,6 und in einigen wenigen Bundesländern bei 1,1 Promille.

Lass also bitte zu Rechtsthemen Deine Kommentare, wenn Du die gesetzlichen Grundlagen nicht kennst. Du hilfst keinen mit den Antworten, wenn diese schlichtweg falsch sind, was bei Dir in den überwiegenden Rechtsfragen der Fall ist.  

@TheGrow

Ich kommentiere, so lange mir das Spass macht.

Oder bist du hier die entsprechende Instanz, die mir das verbieten könnte?

@DerHans

Oder bist du hier die entsprechende Instanz, die mir das verbieten könnte?

Habe ich irgendwo gesagt, dass ich es Dir verbiete Dich hier Kommentare abzugeben? Wohl kaum.

Ich habe lediglich drum gebeten, keine Kommentare zu Rechtsthemen abzugeben, mit denen Du dich nicht auskennst und habe das auch mit dem Hinweis begründet, dass Du mit Deinen zahlreichen falschen Antworten keinen hilfst.

Aber der folgende Satz von Dir sagt schon viel über Dich aus:

Ich kommentiere, so lange mir das Spass macht

Es geht Dir also offensichtlich nicht da drum, anderen Unsern zu helfen, sondern lediglich da drum, dass Du Deinen Spaß hast und das ohne Rücksicht, dass Deine falschen Antworten Kontraproduktiv sind.

Jeder macht mal Fehler und davon schließe ich mich auch nicht aus. Aber Deine Fehlerquote ist unverständlich hoch, was nicht zuletzt da dran liegt, dass Du augenscheinlich Beratungsresistent bist. Ich bin nicht der Einzige der festgestellt hat, dass man Dir aufzeigen kann, dass Deine Antwort verkehrt ist, Du diesen Hinweis aber nicht annimmst, sondern bei ähnlichen nachfolgenden Fragen wieder genau den gleichen fehlerhaften Text postest.

Sinn und Zweck des Forums ist es anderen Usern zu helfen und nicht darum zu glänzen, so viele Antworten wie möglich zu geben, egal wie falsch sie auch sind.

@DerHans

@DerHans

Berechtigte Kritik hinzunehmen, sie anzunehmen und sie umzusetzen scheint nicht Deine Stärke zu sein. Wenn man Dein Bild ansieht, denkt man, man hat einen gestanden Mann vor sich, aber die Reaktion auf Kritik ist die eines kleinen bockigen Kindes

Sorry aber du bist noch 17 dir fehlt die erfahrung ausserdem ist ne mpu gesetzlich erst ab 1.6 promille schlaumeier ausser bei wiederholungstätern ich weiss nur nicht wie es sich auswirkt mit unfallfolge