Hallo,
ich habe zwar schon gesucht aber nicht explizites gefunden. Das die Polizei bei Gefahr in Verzug auch ohne richterlichen Beschluss Blut abnehmen darf ist mir mittlerweile bekannt. Mir geht es eher darum, ist der Arzt verpflichtet sich vor dem Betroffenen auszuweisen.
Also zur Situation, Person A wird aufgrund von Trunkenheit am Steuer aus dem Verkehr genommen. Stimmt dem Alkohol Test durch die Atmung zu und wird dann aufs Revier mitgenommen. Dort wird die Person A dann zum Bluttest aufgefordert, jedoch verlangt Person A daraufhin das die Blutentnehmende Person B sich als Arzt ausweist. Person B kann sich aber nicht als Arzt ausweisen und kommt mit dem Argument das die Beamten diese Person B als Arzt identifizieren könnten. Person A weigert sich daraufhin den Arm freizulegen bis die Person B sich ausgewiesen hat. Daraufhin wird Person A, widerstandslos von den Beamten gezwungen den Arm freizulegen um Blute entnehmen zu koennen.
Ist das denn so Rechtens? Person A wollte ja eigentlich nichts anderes als den Ausweis sehen, welcher Bestätigt das ein Arzt gerade Blut entnimmt. Herscht in Deutschland nicht grundsätzlich die Ausweis pflicht? Wie ist es also Möglich das ein Arzt sich im Dienst nicht ausweisen kann?
Grüße
DH! Genau so ist es!