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Blutabnahme bei der Polizei durch einen Arzt

Frage von dekanor dekanor

Hallo,

ich habe zwar schon gesucht aber nicht explizites gefunden. Das die Polizei bei Gefahr in Verzug auch ohne richterlichen Beschluss Blut abnehmen darf ist mir mittlerweile bekannt. Mir geht es eher darum, ist der Arzt verpflichtet sich vor dem Betroffenen auszuweisen.

Also zur Situation, Person A wird aufgrund von Trunkenheit am Steuer aus dem Verkehr genommen. Stimmt dem Alkohol Test durch die Atmung zu und wird dann aufs Revier mitgenommen. Dort wird die Person A dann zum Bluttest aufgefordert, jedoch verlangt Person A daraufhin das die Blutentnehmende Person B sich als Arzt ausweist. Person B kann sich aber nicht als Arzt ausweisen und kommt mit dem Argument das die Beamten diese Person B als Arzt identifizieren könnten. Person A weigert sich daraufhin den Arm freizulegen bis die Person B sich ausgewiesen hat. Daraufhin wird Person A, widerstandslos von den Beamten gezwungen den Arm freizulegen um Blute entnehmen zu koennen.

Ist das denn so Rechtens? Person A wollte ja eigentlich nichts anderes als den Ausweis sehen, welcher Bestätigt das ein Arzt gerade Blut entnimmt. Herscht in Deutschland nicht grundsätzlich die Ausweis pflicht? Wie ist es also Möglich das ein Arzt sich im Dienst nicht ausweisen kann?

Grüße

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Antworten (10)

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    Antwort von Wolff966 Wolff966

    Ja es ist rechtens.Eine Ausweispflicht gegenüber einem Deliquenten besteht nicht.Diese besteht nur im Rahmen einer Strafverfolgung.(Bürger-Polizei)Es reicht das die Polizei diesen Arzt als solchen identifiziert.Der Arzt ist verpflichtet seinen Namen zu nennen.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    DH! Genau so ist es!

    Kommentar von Willy123 Willy123Willy123

    Es kommt hier auf die im jeweiligen Bundesland geltende Erlasslage des Innen- und Justizministeriums an.

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    Antwort von Familienglueck Familienglueck

    Das sind Beamte des Staates. Die haben etwas mehr Respekt verdient. In der geschilderten Situation: Ja, die dürfen das.

    Kommentar von badguysimon badguysimonbadguysimon

    soso, dann überleg mal, WER der staat ist, das sind nämlich eigentlich WIR!!! die polizei könnte daher auch etwas mehr respekt zeigen!

    Kommentar von joerg1611 joerg1611joerg1611

    Ach, für die feinen Herrschaften gelten wohl die Gesetze nicht......?????

    Kommentar von Willy123 Willy123Willy123

    Ich frage mich gerade was das hier mit Respekt zu tun hat. Wir sprechen über Rechtsnormen.

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    Antwort von onomant onomant

    Wie soll sich denn ein Arzt als solcher ausweisen?

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    Antwort von Willy123 Willy123

    Grundsätzlich hat ein Arzt sich entsprechend zu legitimieren. Und dies geschieht durch seinen Ausweis. Auf Verlangen ist dieser auch in einer solchen Situation vorzulegen. Wenn die Beamten den Arzt aber tatsächlich kennen und 100% bestätigen können, dass dieser Arzt ist, geht es auch ohne Ausweis.

    Das ganze hat in aller Regel kein Beweisverwertungsverbot zur Folge. Das einzige, dass ggf. überbleibt, ist ein Verstoß des Arztes gegen die speziell und nur für ihn in seiner Funktion geltenden Normen. Das heißt, dass eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer möglich ist. Die Blutentnahme und das Handeln der Beamten ist und bleibt rechtmäßig.

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    Antwort von MGMGMG MGMGMG

    Solange der Artzausweis nicht Pflicht ist, musst Du dem das glauben. Stellt sich dann anschließend heraus (zB durch Nachforschung), dass er kein Arzt ist, stehen Dir ja dann wiederum Deine Rechte zu.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    wenn die Polizisten bestätigen, daß er Arzt ist, dann ist das doch ausreichend. Und die Blutuntersuchung mußt du immer über dich ergehen lassen, wenn es die Polizisten verlangen. Unabhängig davon, ob Gefahr in Verzug ist oder nicht.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    naja.. wenn genug Zeit ist einen Richter zu erreichen, ohne dass dadurch der Untersuchungserfolg irgendwie gefährdet würde, muss der Richter die Blutentnahme anordnen. §81a Abs.2 StPO.

    Bei Alkohol wie hier im Beispiel besteht aber die Gefahr, dass bei einer Verzögerung das Ergebnis verfälscht wird (weil der Alkohol ja abgebaut wird).

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    Antwort von sophie1004 sophie1004

    ich finde sowas echt unverschämt! Natürlich hast du das Recht, den Ausweis des Arztes zu verlangen!(also zu sehen)

    Du kannst dich allerdings Beschweren, dass es so ich sag mal ungemütlich abgelaufen ist! Am besten, du schreibst einfach einen Brief und schickst diesen zum Bürgermeister! So etwas muss man sich nicht gefallen lassen!

    lg

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

    Nein,dem ist nicht so,der Arzt ist verpflichtet seinen Namen zu nennen.Einen Ausweis darf man nur berechtigten Personen vorweisen.

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    Antwort von diemeggie diemeggie

    die meisten ärzte haben ihren ausweis nicht einstecken.
    wozu auch - hat ja auch nicht jeder handwerker seinen brief dabei.

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    Antwort von Mjamjam Mjamjam

    Nein die dürfen einen definitiv zu NICHTS ZWINGEN höchstens mit richterlichem Beschluss und die klingeln sicherlich nicht Abends um halb Elf nochn nen Richter ausm Bett weil die irgendeinen besoffenen Heiopei Blut abnehmen wollen...

    Kommentar von Berny2 Berny2Berny2

    Nöö, das klappt 24/7.

    Kommentar von Mjamjam MjamjamMjamjam

    Mhm ok trotzdem aufwendig ;)

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Doch dürfen sie.

    Kommentar von Mjamjam MjamjamMjamjam

    Okay stimmt hab mich eben mal informiert... Also es darf ein Arzt gegen den Willen des Patienten Blut abnehmen solange kein gesundheitlicher Nachteil auf Seiten des Patienten entsteht...

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

    Doch bei Gefahr im Verzug,das heisst bei Ausfallerscheinungen dürfen die das schon.Auch mit Zwang.

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    Antwort von Geppi85 Geppi85

    das ist ja krass, habe noch nie die erfahrung gemacht, aber finde das echt heftig!

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