Hallo Fories
Dieses Zitat aus einem Gläubigerbrief macht mir Sorgen: "Somit steigen ihre Kosten durch Schuldzinsen und Gebühren weiter. Gleichzeitig ist es uns möglich, weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzuleiten, auch wenn Sie die eidesstattliche Versicherung bereits abggeben haben."
Was soll damit gemeint sein? Welche weiteren legalen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt es denn außer den Schuldner zum "Offenbarungseid" zu seiner Vermögenlage zu zwingen und, wenn er unvermögend ist, sich damit abzufinden?
Die können eine Kontopfändung auslösen wenn sie über die Sachstand informiert sind, z.B. auch dann wenn sie Bescheinigung über Bezug von ALG2 erhalten? Hätte das dann die Folgen wie bei einer "seriösen" Kontopfändung, also Verfügungssperre beim Konto?
Im Detail kenne ich mich da nicht aus habe diese Sorgen nicht. Die Kontofändung bei Bezug von ALG2 ist eh ein Witz da diese Leistung nicht pfändbar ist und dir die Bank das Geld bis 7 Tage nach Buchung auszahlen müssen. Auf http://www.meine-schulden.de ist das glaub ganz gut erklärt. Du solltest dich aber mal an eine Schuldnerberatung wenden die kosten ja nix die können dir dann immer mir Rat und Tat zur seite stehen