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Bluff oder ist da mehr dran?

Frage von wildsurfer wildsurfer

Hallo Fories

Dieses Zitat aus einem Gläubigerbrief macht mir Sorgen: "Somit steigen ihre Kosten durch Schuldzinsen und Gebühren weiter. Gleichzeitig ist es uns möglich, weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzuleiten, auch wenn Sie die eidesstattliche Versicherung bereits abggeben haben."

Was soll damit gemeint sein? Welche weiteren legalen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt es denn außer den Schuldner zum "Offenbarungseid" zu seiner Vermögenlage zu zwingen und, wenn er unvermögend ist, sich damit abzufinden?

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Antworten (12)

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    Antwort von Janni1979 Janni1979

    Konto oder Lohnpfändung gehen auch noch wenn du Versicherung an Eides statt abgelegt hast.

    Kommentar von wildsurfer wildsurferwildsurfer

    Die können eine Kontopfändung auslösen wenn sie über die Sachstand informiert sind, z.B. auch dann wenn sie Bescheinigung über Bezug von ALG2 erhalten? Hätte das dann die Folgen wie bei einer "seriösen" Kontopfändung, also Verfügungssperre beim Konto?

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    Im Detail kenne ich mich da nicht aus habe diese Sorgen nicht. Die Kontofändung bei Bezug von ALG2 ist eh ein Witz da diese Leistung nicht pfändbar ist und dir die Bank das Geld bis 7 Tage nach Buchung auszahlen müssen. Auf http://www.meine-schulden.de ist das glaub ganz gut erklärt. Du solltest dich aber mal an eine Schuldnerberatung wenden die kosten ja nix die können dir dann immer mir Rat und Tat zur seite stehen

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    Antwort von BlueSky1 BlueSky1

    Der Offenbarungseid ist die alte Bezeichnung für EV Bevor man aber die EV machen kann muß eine fruchtlose Kontopfändung und Lohnpfändung vor liegen erst dann kann man die EV machen lassen und davon bekommt man eine Kopie

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    Antwort von Schuldenkiller Schuldenkiller

    Wenn Du die EV abgegeben hast, stehst Du ersteinmal unter vollstreckungsschutz. Konto oder lohnpfändung ist bis zu einem Teil möglich.# Schau mal unter www.schuldeninfo.info nach.

    Kommentar von wildsurfer wildsurferwildsurfer

    Die Seite finde ich ziemlich unseriös trotzdem danke für info.

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    Antwort von sunnykaefer sunnykaefer

    Hi, es ist ja erstmal egal, was die/der Gläubiger noch machen, genauso egal ist erstmal, ob du das selbst verschuldet hast oder nicht.

    Die Frage war ja, ob dieser Satz ein Bluff ist oder nicht und dass kann man ganz kurz beantworten. Es ist mit Sicherheit kein Bluff. Denn unabhängig davon, ob du die EV schon abgegeben hast, wird man als Gläubiger weiterhin nach Möglichkeiten schauen, wo man was holen kann.

    Außer der Kontopfändung gibts ja noch genug andere Möglichkeiten.

    LG Susi

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    Antwort von InfoDieter InfoDieter

    Viele Gläubiger (ins besonders Inkasso Unternehmen) benutzen oft die Kontopfändung als Druckmittel, um den Schuldner zu einer Ratenzahlung zu nötigen, da eine Kontopfändung ja auch mit Unannehmlichkeiten für den Schuldner verbunden ist. Zum Beispiel werden Daueraufträge und Lastschriften nicht so einfach mehr ausgeführt, oder ist keine Verfügung mit Kartenzahlung über das Konto möglich. Auf solche Unannehmlichkeiten zielen viele Gläubiger besonders Inkasso Büros ab, auch wenn sie wissen, dass die Kontopfändung letztlich für sie leer ausgeht.

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    Antwort von MGMGMG MGMGMG

    Die eidesstattliche Versicherung dient ja gerade dazu, dass die Schuldner sehen, ob und wo noch Geld(-werte) vorhanden sind, damit anschließend dort vollstreckt werden kann (zB Rentenanwartschaften; Aktien etc). Wenn Du kein Geld hast, können die zwar vollstrecken, aber wozu? Das treibt ja zunächst deren Kosten in die Höhe. Schutz vor Vollstreckungen bietet eigentlich nur eine Privatinsolvenz, wenn diese ordnungsgemäß durchgeführt wird.

    Kommentar von Scorpionin71 Scorpionin71Scorpionin71

    Aber der Titel bleibt 30 Jahre gültig. Sie werden wohl nur den Vollstreckungsbescheid anstreben.

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    Antwort von Scorpionin71 Scorpionin71

    Es gibt zwar keine Möglichkeit Geld zu holen wo keins ist. Aber sollte die Versicherung an Eides statt bereits existiert haben bevor Du neue Schulden (Bestellungen zb) gemacht hast, besteht die Möglichkeit Dich zu verklagen wegen Eingehungsbetrug.

    Kommentar von wildsurfer wildsurferwildsurfer

    ist nicht der Fall

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    Antwort von Paintybear Paintybear

    Erst muss man die konkreten Hintergründe wissen, um auf ein kleines Detail zu antworten.

    Kommentar von wildsurfer wildsurferwildsurfer

    Gläubiger wurde durch eine Insolvenz zum Gläubiger und mahnt seitdem per Anwaltskanzlei. Das ist über 10 Jahre her. Seither ist die finanzielle Situation unverändert und er wird darüber auch informiert.

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    Antwort von Praline Praline

    Wenns nichts gibt, dann gibt's nichts! Alles aus!

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    Antwort von user50 user50

    Pfändung vom Konto. Z.B.

    Kommentar von wildsurfer wildsurferwildsurfer

    Die wissen, das ich von H4 leben muß. Ich habe immer über meine finanz. Lage Auskunft gegeben.

    Kommentar von user50 user50user50

    Trotzdem machen die das. Glaub mir, meine Freundin hatte das gleiche Problem. Eine Schande.

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    Antwort von Julianus Julianus

    Ernst gemeint sind solche Sätze wohl meist ...

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    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Hört sich nur nach Drohung an.....wenn nichts zu pfänden ist, ist nichts zu pfänden....

    Kommentar von user50 user50user50

    Pfändung auf ein Konto aber, es könnte ja sein das es Gelder gibt die nicht angegeben sind oder das er vor kurzem eine Arbeit angenommen hat und deshalb knallen die dann eine Pfändung drauf.

    Kommentar von user50 user50user50

    Pfändung auf ein Konto aber, es könnte ja sein das es Gelder gibt die nicht angegeben sind oder das er vor kurzem eine Arbeit angenommen hat und deshalb knallen die dann eine Pfändung drauf.

    Kommentar von Mystika1245 Mystika1245Mystika1245

    Ja aber meist ist da ja nichts zu holen... :)

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