Highlight am 04.01.2008 um 17:33 Uhr
Als Kassenpatientin benötige ich ab und an Überweisungen zu Fachärzten, manche davon regelmäßig. Bisher genügte es, sie sich in der Arztpraxis abzuholen. Seit 2008 gilt nun eine neue Regelung: Man muß in die Sprechstunde , um die Überweisung(en) zu erhalten! Mich ärgert diese Umstandskrämerei sehr, denn als Vollzeit-Berufstätige habe ich wenig Interesse, abends noch stundenlang im Wartezimmer zu sitzen deswegen grumpf. 10 € zusätzlich möchte ich natürlich auch nicht bezahlen. Außerdem kostet es die KK zusätzlich Geld, wenn ich zum Hausarzt vorher gehe. Oder sind diese angehalten, Überweisungen zu vermeiden? Mir stinkt diese Regelung jedenfalls gewaltig! Welchen Sinn soll sie haben??
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Wir sollen alle weniger zum Arzt gehen, wegen irgendwelcher Zipperlein... am besten gar nicht mehr und umso früher wir sterben, desto besser, dann liegen wir dem Staat auch nicht unnötig auf der Tasche. Hauptsache wir arbeiten schön, bezahlen immer brav unsere Versicherungen und Steuern und stellen keine Forderungen!
Ganz offensichtlich besteht hier der einzige Sinn darin, Werte kaputtzumachen (Arbeitszeit) und dadurch die Profilneurose von einigen (gar nicht so Wenigen) aufzupeppen: Die Unmenge an Krankenkassen, die in JEDEM Bundesland eine Geschäftsführung hat mit eigenem Fuhrpark lässt sich scheinbar nur durch solche Maßnahmen rechtfertigen. Anders kann ich es mir nicht erklären. Ich musste für das Einkleben eines Stiftzahnes einen Eigenanteil von ca 9 Euro bezahlen, Gesamtsumme ca 20 Euro. Der Aufwand für Rechnungsschreibung, Brief und Kontrolle ist deutlich teurer, warum also werden in Gesundheitswesen Werte kaputtgemacht? So ganz ohne Sinn und Verstand. Das kann doch nur eine kollektive Profilneurose sein. Eine andere Antwort habe ich nicht.
Highlight am 4. Januar 2008 17:53 Tja, und zudem immer mehr Kontrolle und Reglementierungen überall. Demnächst bekommen wir Papiertaschentücher wahrscheinlich nur noch auf Rezept, wenn das so weiter geht!!!
luckytess am 4. Januar 2008 18:23 ???
LittleArrow am 4. Januar 2008 18:27 Wie gut, dass es dreilagiges Toilettenpapier gibt (natürlich "frisches" - ich kann mir sonst schon einige Kommentare zu diesem Vorschlag vorstellen).
Sinn soll sein, dass Kosten gespart werden. Du selbst hast ja schon festgestellt, dass es gewaltig nervt, das du vorher zum Hausarzt must. So geht es vielen (mir auch), also wird das eine oder andere mal ganz auf den Arztbesuch verzichtet (und die Kasse spart).
Besuchst du vorher deinen Hausarzt, wird er in vielen Fällen dich untersuchen und vielleicht selbst Diagnosen und Behandlungen vornehmen (schon mal aus Berufsehre). Damit werden facharztbesuche überflüssig. Das spart gewaltig. Die wenigen Fälle, wo wirklich eine Untersuchung und anschließend eine Überweisung erfolgt, kosten weniger als die vorgenannten Einsparungen.
Soweit die Theorie!
Ich finde es auch absurt. Mir ist aber die Zeit wichtiger, weswegen ich im (glücklicherweise seltenen) Ernstfall die 10 EUR nicht scheue und direkt zum Experten gehe.
Highlight am 4. Januar 2008 17:48 Aha, so ist also deren Theorie. Wie böööööse sie doch sind... lassen sich immer schlimmere Stolpersteine einfallen! Eine Untersuchung beim Frauenarzt kann der Hausarzt wohl schlecht übernehmen. Dennoch "darf" man dann in die Sprechstunde vorher zum Hausarzt. Na suuuuper. Ich bin nicht leicht zu verärgern, aber DAS schlägt jetzt dem Faß nun wirklich den Boden aus. 10 Euro zusätzlich zu zahlen, sehe ich nicht ein, das gönne ich ihnen schon erst recht nicht.
tradaix am 4. Januar 2008 18:15 Die neuen Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen im Gesundheitswesen (Auszug)
Muss ich von nun an bei jedem Arztbesuch eine Praxisgebühr zahlen?
Nein. Sie bezahlen die Praxisgebühr nur beim ersten Arztbesuch im Quartal (das kann ein Hausarzt, ein Facharzt oder auch ein Psychotherapeut sein). Wenn Sie dann noch öfter zur Behandlung wiederkommen oder wenn Sie mit Überweisung Ihres Arztes zu weiteren Ärzten oder zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gehen, brauchen Sie die Praxisgebühr nicht noch einmal zu bezahlen. Die Praxisgebühr wird nur dann noch einmal fällig, wenn Sie ohne Überweisung einen anderen Arzt aufsuchen. Der Hausarzt kann Sie an alle Fachärzte zuzahlungsfrei überweisen, also zum Beispiel auch zum Gynäkologen oder zum Augenarzt. Grundsätzlich kann jeder Facharzt zur Weiterbehandlung an einen anderen Facharzt überweisen, ohne dass eine erneute Praxisgebühr anfällt. Beim Zahnarzt wird eine separate Praxisgebühr für Zahnbehandlungen fällig. Jährliche Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt im Rahmen der gesetzlichen Bonusregelung bleiben zuzahlungsfrei.
Zahle ich auch eine Praxisgebühr, wenn ich mir vom Arzt nur ein Rezept ausstellen lasse?
Ja. Generell zahlen gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Praxisgebühr von 10 Euro, sobald sie eine ärztliche Leistung eines Haus- oder Facharztes in Anspruch nehmen. Das ist bereits der Fall, wenn Sie sich in der Praxis ein Rezept ausstellen oder Blut abnehmen lassen. Auch wer in Notfällen zum Arzt geht oder ärztliche Leistungen telefonisch in Anspruch nimmt, zahlt eine Praxisgebühr.
(ainring.de) - Hervorhebungen von mir
Highlight am 4. Januar 2008 18:42 Tradaix, in Deinem Beitrag geht es um die Praxisgebühr, die ja bereits länger so besteht, wie Du es beschreibst. Mir geht es um die Neuregelung, dass ich in die Sprechstunde muß, bevor ich die kostenlose Überweisung erhalte!
Highlight am 4. Januar 2008 18:53 P.S. Diese Neuregelung existiert erst seit 2008, also 4 Tagen!

Wozu brauchst Du eine Überweisung ?
Geht zum Arzt deiner Wahl und lege Ihm den Einzahlungsbeleg über die Praxis-Gebühr vor !
Die Fachärzte sind manchmal froh wenn Sie keinen Bericht an den Hausarzt schreiben müssen !
Highlight am 5. Januar 2008 11:16 Die Vorlage des Einzahlungsbeleges genügt also?! Bist Du sicher? Das war mir nicht bekannt! Danke für den Tipp! :-))
Highlight am 7. Januar 2008 19:18 @Eddy21, ich war heute mit meiner Überweisung in der Hand bei einer Ärztin und habe gefragt, ob die Quittung ausgereicht hätte. Sie sagte klar: nein. Leider reicht die Quittung also NICHT aus. :-(
Ja, Elster,das sowiso! Sie wollen es uns so unbequem wie möglich machen. Doch die KK werden ja zumindest eine andere Begründung vorgeben.
Genau, Elster, und nach höchstens 1-2 Monaten Rentnerdasein (wenn überhaupt) sollen wir den Löffel abgeben.