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Blockfrist

Frage von auge5 auge5

Krankheit A 20.06.1998 - 09.01.1999 mit krankengeld Krankheit A 25.11.2008- 09.01.2009 mit Krankengeld ( 07.01 .2009 - 09.01.2009)

wie sieht das eigentlich mit der Blockfrist jetzt im Mai 2011 aus wenn ich wieder für Krankheit A krank werde.Habe ich dann wieder 78 Wochen oder weniger . Das ist doch schon kompliziert. Ich hoffe das ich so schnell nicht krank werde.

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Antworten (2)

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    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    innerhalb von 3 Jahren hat man nach § 48 SGB V Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld:

    Wenn in den 3 Jahren vor dem 20.06.1998 die Krankheit A keine Arbeitsunfähigkeit verursacht hat (und auch keine andere damit im Zusammenhang stehende Krankheit), gilt folgende Regelung:

    Die drei Jahre der Blockfrist dauern vom 20.06.1998 bis 19.06.2011. Wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit vor dem 20.06.2011 eintritt, besteht nur ein Restanspruch auf Krankengeld (nämlich 78 Wochen minus der bisherigen Arbeitsunfähigkeitstage).

    Wenn die Arbeitsunfähigkeit erst später beginnt, besteht erneut 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld.

    Gruß

    RHW

  • 0
    Antwort von Reservist Reservist

    Das hast du schon einmal gefragt. Und die Antwort lautete: Frag bei der Krankenkasse nach!

    Kommentar von auge5 auge5

    Für was ist dieses Forum für Fragen zu stellen. Also frage ich logischerweise hier nach.Also hoffe ich das ich hier im Forum eine normale Antwort bekomme und nicht eine Antwort wie von dir (Bist du wirklich krank oder einfach nur scharf darauf, die Höchstzeit an Krankengeld zu bekommen?) Ja ich bin Krank und ich bin nicht scharf drauf 2011 Krankgeschrieben zu werden. Gut vielleicht bekomme ich bei der Krankenkasse eine besser Auskunft.

    Mit freundlichen grüßen auge5

    Kommentar von kvrv11 kvrv11kvrv11

    Ich hatte dir ja schon erklärt wie du das ausrechnest.

    20.06.1998-19.06.2001 20.06.2001-19.06.2004 20.06.2004-19.06.2007 20.06.2007-19.06.2010 20.06.2010-19.06.2013 (aktuelle Blockfrist mit 546 Tagen Anspruch)

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