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Blizzard anklagen?

Frage von Kenan89 Kenan89

Kann man gemäß § 291 Abs. 1 Nr. 3 Blizzard für das Spiel WOW anklagen? http://dejure.org/gesetze/StGB/291.html

Entsprechender Auszug:

Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine sonstige Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

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Antworten (3)

  • 0
    Antwort von Hypothesis Hypothesis

    Ganz eindeutig : NEIN !

    Du musst den AGBs zustimmen, spätestens nach jedem neuen Patch ... und dadrin kannst Du es nachlesen....

    Kommentar von Hypothesis HypothesisHypothesis

    http://www.wow-europe.com/de/legal/termsofuse.html

    Kommentar von Kenan89 Kenan89Kenan89

    Übel Übel, danke sehr

  • 0
    Antwort von Hooliance Hooliance

    Worauf möchtest du hin naus? Es ist ein Spiel und auf eventuelle Gesundheitsschäden wirst du hingewiesen, genauso wie das e s deinen "alltäglichen Lebensrythmus negativ beeinflussen kann..." wenn man sich nicht im Griff hat. Zwingt dich ja niemand zum spielen..oder worauf genau willst du hinaus?!

    Kommentar von Kenan89 Kenan89Kenan89

    Denen ist es ja egal, ob jemand zum Suchti wird oder nicht. Mein BRuder spielt das jetzt den ganzen Tag lang, und irgendwie kann ich da nicht helfen. Er steht kurz vorm Abi.

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Schon kurz davor, kurz danach also ^^° Beschaff ihm mal echte Gesellschaft! Hab auch so einen im Freundeskreis. Er ist mit einer Elfe zusammen die vermutlich ein Kerl ist ^^° Haben Dates etc und das nur im WoW..eher zum heulen als da ich noch lachen könnte.

    Kommentar von Kenan89 Kenan89Kenan89

    Ich hatte das Problem nicht. Ich hab damals beim WOw aufgehört, aber ich hab nie länger als ne std / woche gezockt. Und bei ihm ist das assi. In Jura habe ich mich nicht auf Internetrecht und ähnlichem spezialisiert. Daher wollte ich wissen, ob man da rechtlich vorgehen kann. Psyschologische Hilfe bringt bei dem nix.

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Das ist wie mit dem zocken in Spielotheken; dort musst du 18 sein um rein zu können (du bist also volljährig und für dich und dein Handeln selbst verantwortlich). Bei Spielen die für unter 18jährige gedacht, bzw zugelassen sind haben die Eltern die Aufsichtspflicht. Blizzard würde also gegen die Eltern vorgehen und die Klage abwälzen, denn: Die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.

    Kommentar von Kenan89 Kenan89Kenan89

    Hm, danke

  • 0
    Antwort von catsle catsle

    Nein, natürlich nicht. was hat das denn mit Wucher zu tun? Blizzard vermietet nicht, gibt dir keinen kredit etc. Wie kommst du darauf?

    Kommentar von Kenan89 Kenan89Kenan89

    Wucher ist bei Juristen nicht gleichzusetzen mit dem, was der normale Bürger darunter versteht

    Kommentar von catsle catslecatsle

    Ist mir schon klar. Hab auch erst am Donnerstag ne Rechtsklausur geschrieben :) Trotzdem verstehe ich nicht, auf was du hinausmöchtest, also erörtere das doch bitte.

    Kommentar von Kenan89 Kenan89Kenan89

    Unten hab ichs geschrieben.

    Welches Semester?

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