Ich wurde vor zwei Wochen in einer 30 er Zone geblitzt. Ich war aber nicht zu schnell, sondern bin genau 30 gefahren. Nun habe ich einen Bescheid bekommen, dass ich nicht angeschnallt war. Wegen der Geschwindigkeit kam nichts. Das Blitzgerät war ein mobiles in einem Auto. Es hätte sein können, dass dieses Gerät manuell ausgelöst wurde, da ich nicht angeschnallt war. Der Bediener des Gerätes saß aber auf dem Beifahrersitz und konnte die Fahrer der Fahrzeuge nicht sehen. Meine Vermutung ist, dass das Gerät auch die PKW im Grenzbereich blitzt. Dort wo der Geschwindigkeitsverstoß nicht greift, wird geschaut, ob die Person nivcht angeschnallt ist oder ein Handy am Ohr hat. Meines erachtens handelt es sich aber dann um ein Beweismittelverwertungsverbot, da das Foto für die Geschwindigkeitsmessung erfolgte. Das Bild hätte also gar nicht entwickelt werden dürfen.
Habt ihr da Erfahrung ???
Gruß
Molpert
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