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Blitzerfoto - Aufnahme von Gesicht verschwommen - wie sind die Chancen nicht bezahlen zu müssen?

Frage von cherokee1377 cherokee1377

Aufnahme von Gesicht verschwommen - wie sind die Chancen nicht bezahlen zu müssen?

habe noch keine Punkte - jetzt würden 3 Punkte kommen :-(

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Antworten (5)

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    Antwort von kikkelchen kikkelchen

    meinst du etwa es wird nach dir gefahndet aufgrund deiner Gesichtaufnahme????? Die gucken nach deiner Autonummer. Also Pech gehabt! :-DD

    Kommentar von cherokee1377 cherokee1377

    also beim letztenmal war mein gesicht stark verdeckt (durch navi) und ich brauchte auf grund meiner angeführten geschichte nicht bezahlen (34km/h zuviel) - diesmal ist das gesicht halt zu sehen - aber bin echt nur mit viel gutem willen irgendwie zu erkennen

    Kommentar von kikkelchen kikkelchenkikkelchen

    du brauchtest nicht zu zahlen??? Das glaubst du selber nicht..........

    Kommentar von cherokee1377 cherokee1377

    bin letzten sommer auf der b96 richtung löwenberg geblitzt worden - wie man es immer hört - lkw überholt und zack - wie gesagt teil des gesichts vom navi abgedeckt und sonnenbrille auf - was ich genau geschrieben habe schreibe ich hier nicht - sorry ;-) - nur so viel "...das ich den fahrer nicht erkennen kann..." und es ging gut

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    Antwort von Crack Crack

    Das Originalbild ist qualitativ besser. Man wird Dich damit identifizieren können. Die kommen nämlich m Zweifel auch zu Dir nach Haus oder befragen Nachbarn.

    Wenn Du abstreitest gefahren zu sein musst Du als Halter den Fahrer benennen. Du hast zwar auch ein Zeugnisverweigerungsrecht, das gilt aber nur bei engen Verwandten. Das wäre dann aber eine strafbare Falschaussage wenn Du jemand Anderen angibst.

    Das kann auch bis vor Gericht gehen, am Ende entscheidet dann ein Richter ob Du das auf dem Bild bist. Und ohne Anwalt geht das dann auch nicht ab.

     

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    Antwort von olddaddy3000 olddaddy3000

    Wenn Du abstreitest gefahren zu sein, können die Dich zum führen eines Fahrtenbuches verdonnern.

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    Antwort von Yve11 Yve11

    es geht nicht um das Gesich, viel mehr auf das Kennzeichen. Also tut mir leid, aber leider musst du blechen :(

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Falsch. Der Halter ist nicht für das Fehlverhalten eines Anderen verantwortlich.

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    Antwort von hirsemuh hirsemuh

    wenn man das nummernschild erkennen kann brauchen sie dein gesicht nicht

    falls du nicht halter des fahrzeugs bist haste glück

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Auch falsch.

     

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