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Blitzer "vortäuschen" strafbar?

Frage von winnietwo winnietwo

Als Anlieger einer Nebenstraße war ein Nachbar so unbegeistert von der Tatsache, dass die Hauptstraße gerade durch unseren Weg umgeleitet wird, dass er die zügigsten Verkehehrsteilnehmer kurzerhand fotografierte, bzw anblitzte. Sogar mit vorheriger Geschwindigkeitsmessung. Also echt aufwändig. Nun aber die Frage: Ist das ok? Ich meine er hat sie nicht besonders hell oder direkt blendend verblitzt. Die Gefahr war wenn überhaupt dann mehr im Bremsen der Opfer zu sehen, wobei die ja mit über 70 in ner 30 Zone auch nicht ganz legal unterwegs waren. Wird er wohl verurteilt, wenn er erwischt wird? Ich persönlich bin ja mehr der ImWegParker als Verkehrsberuhigung...das zumindest ist legal.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Silli0815 Silli0815

    Das sollte wohl unter Verkehrsgefährdung oder etwas in der Art fallen. Wenn da etwas passiert, dann haftet er, weil es sein Verschulden ist! Naja verurteilt.. Knast oder was meinst du? Das ist Pipifax. So lange da nichts passiert, wird da nicht viel passieren. Zumindest keine schwerwiegende Strafe!

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Leider nicht so richtig. Amtsanmaßung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, evtl. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Da kann schon eine Menge zusammenkommen.

    Kommentar von winnietwo winnietwowinnietwo

    Naja, er blitzt ja den Leuten nicht ins Gesicht, sondern was zu sehen ist, ist eine Reflexion von der Hauswand und ein Bild entsteht auch nicht (Mal eine Nebenfrage: Ich darf also niemanden in seinem Auto fotografieren? Aber so lange ich das nicht veröffentliche kann ich doch normalerweise fast alles fotografieren, oder?). Es wird auch nicht das Vorhandensein eines Blitzers vorgetäuscht, also kein Kasten etc.. Amtsanmaßung müsste ja mit irgendeiner tatsächlichen Tat verknüpfbar sein, wie Uniform tragen, oder eine Ansage oder sowas...(?)

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Lass die Kirche mal im Dorf, bei uns hat einer eine Nistkasten in Blitzanlagen Outfit auf seinem Grundstück und das wurde ihm sogar vor Gericht erlaubt. Ich sehe auch keine verletzung der Persönichkietsrechte nur weil ein Bild vom Fahrzeug mit Fahrer gemacht wurde. Für Amtsanmaßung ist schon etwas mehr nötig als zu blitzen. Bleibt der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr.

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    Antwort von Anton96 Anton96

    Es ist nicht OK was er da tut. Er gefährdet mit dieser Maßnahme Verkehrsteilnehmer. Was er machen kann, das hat einer bei uns im Dorf gemacht, der hat einfach einen Nstkasten aufgestellt der wie eine Blitze aussieht. Das Licht eines normalen Blitzgeräts kann so stark blende das der Autofahrer kurzeitig nichts mehr sieht, es sollte einem also schon der gesunde Menschenverstand sagen das so etwas keine gute Idee ist.

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    Antwort von Gobblaxx Gobblaxx

    Wenn der Betreffende die Autofahrer "Anblitzt" ist das sicherlich illegal. Sollte ein Fahrer vor Schreck , oder schlimmer für einen Moment geblendet , einen Unfall verursachen. Sei es Durch eine Notbremsung oder er fährt in Nachbars Gartenzaun, so wird der Blitzer für den angerichteteten Schaden aufkommen müssen und muss mit einer Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr rechnen. Es hat einen guten Grud, weshalb die Radarfallen Rot blitzen. Damit kann man nicht geblendet werden.

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    Antwort von crazyrat crazyrat

    Ja, sobald er die Fahrer dabei blenden könnte, ist das eine Straftat. Das kann sehr, sehr teuer werden.

    Wie kann er denn selbst eine genaue Geschwindigkeitsmessung vornehmen? Mit normalen Mitteln, die privat verfügbar sind, ist das leider nicht machbar. Wenn es wirklich zu einem Unfall wegen Blendung kommen sollte, ist er dran.

    Eine solche Messung ist nur den Ordnungsbehörden vorbehalten. Im Notfall beim Ordnungsamt beschweren und über mögliche Verstöße in Mengen informaieren. Das wird sicherlich auch ab und zu mal selbst Messungen vornehmen.

    Außerdem ist das Fotografieren, auch des fahrenden Autos in dem Falle ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Fahrer und kann sogar auch zivilrechtlich verklagt werden. Auch die Fahrer haben ein Recht am eigenen Bild und das kann richtig gemein werden.

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