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Blitzer Verfassungswiedrig?

Frage von james1 james1

Hallo,

eigentlich müssten Blitzer doch verfassungswiedrig sein, da die Selbstbestimmung über Fotografien doch nicht gegeben ist. Wenn ich ein Bild haben wollte kann ich doch zum Fotograf gehen - oder?

Außerdem ist das doch feige und eine billige Methode schnelles Geld für den Staat zu machen oder?

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Antworten (7)

  • 3
    Antwort von Eldor Eldor

    Das ist kein Foto in deinem Sinn, sondern ein Beweismittel.

    Von mir aus können die Blitzer an allen Straßen stehen und abkassieren. Diese staatliche Einnahme halte ich für besser als Steuererhöhungen. Ich bin nicht gezwungen, das Tempolimit zu überschreiten. Übrigens sind die Niederländer uns auf diesem Gebiet weit voraus.

    Kommentar von drkuschel drkuscheldrkuschel

    Geschwindigkeitsbegrenzungen und rote Ampeln wurden nicht eingeführt um die Autofahrer zu ärgern sondern um Unfälle zu vermeiden.

    Wer schon mal ein Schulkind gesehen hat, das auf dem Schulweg von einem über rot fahrenden PKW erfasst wurde wird es verstehen, dass sowas nötig ist.

  • 2
    Antwort von regideur regideur

    Also ich kenne noch Zeiten wo die Autos direkt aus dem Verkehr gezogen wurden und an Ort und Stelle abkassiert wurde...

    Aus verschiedenen Gründen ist diese Methode wesentlich Sinnvoller aber eben auch teurer.

    Vorschriftsmäßiges fahren ist aber eben immer noch die billigste Methode für den Fahrer.

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    Antwort von TwoSteps4Ward TwoSteps4Ward

    Fahre die erlaubten Geschwindigkeitsbegrenzungen - dann passiert dir auch nichts!

    Kommentar von james1 james1

    Ne, hier geht es um das Prinzip!

    Kommentar von MarcSu MarcSuMarcSu

    Im Prinzip ist zu schnelles Fahren eine Ordnungswidrigkeit, die zu bestrafen ist. also sind alle nötigen Maßnahmen erlaubt, diese Ordnungswidrigkeiten zu erfassen, damit sie der Strafe zugeführt werden können.

    Kommentar von TwoSteps4Ward TwoSteps4WardTwoSteps4Ward

    Sehe ich genauso. Wer sich an gesetzliche Regelungen nicht halten kann oder will,der soll eben gerecht bestraft werden. Komisch ist auch,das ich mich immer an die Geschwindigkeitsregelungen und andere Verbote strikt halte und ich noch NIE rechtlich belangt worden bin - woran das wohl liegt? ;)

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    Antwort von jajanee jajanee

    des is gut :D also wer schneller fährt als erlaubt ist selber schuld

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    Antwort von espressionant espressionant

    Das Recht am eigenen Bild ist nur auf Veröffentlichungen beschränkt. Überwachungskameras zB sind auch erlaubt und verfassungsgemäß. Man darf auch ein Foto von irgendjemand auf der Straße machen.
    Verkehrsüberwachung ist leider notwendig, da viele Autofahrer nicht der Verantwortung, die sie haben, gerecht werden. Die Strafen für viele Vergehen sind eher niedrig und kommen nur gerade für den nötigen Aufwand auf. Für Vergehen im Straßenverkehr wurden in 2008 gerade mal 181 Millionen Euro eingenommen. Allein die KfZ-Steuer ist mehr als 10-mal so hoch.

  • 0
    Antwort von MarcSu MarcSu

    Wenn einmal in einer 30 km - Zone ein Vollidiot auf Dich zugeraßt ist, während Du mit Deinem Hund die Straße überquerst, dann wirst Du vielleicht anders denken und schreiben.

    Diese Typen sollten nicht nur reichlich zahlen müssen, sondern auch den FS auf Lebenszeit verlieren.

  • 0
    Antwort von crazyone1989 crazyone1989

    Eigentlich hast du Recht, ja. Es dürfen doch keine Fotos ohne Einverständnis....

    Nun gut, es handelt sich wohl wirklich um ein Beweismittel im Falle des Abstreitens. Ansonsten werden die Fotos ja von niemanden angerührt.

    Aber Abzocke ist es, und zwar gewaltig! Es wird grundsätzlich kurz vor oder nach einem Ortsschild geblitzt weil da die Leute schon mal beschleunigen oder noch ausrollen lassen.

    An wichtigen Stellen wie 30er-Zonen bei Kindergärten oder Schule wird selten geblitzt.

    Fällt mir bei uns im Ort extrem auf.

    Sowas ist dann richtig Abzocke und nicht im Sinne des Erfinders.

    Kommentar von james1 james1

    So sehe ich das ja auch. Im Prinzip könnte man nämlich alle richtig abzocken bis der Staat alles Geld besitzt!

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