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Blitzer/Bußgeld/Fristen

Frage von SgtPepper SgtPepper

Hallo, wurde im februar geblitzt (innerorts,13 oder 16km/h zu schnell-25€)bußgeld-sache kam heute.erste frage: ist das noch fristgerecht? zweitens: halterin ist meine mum-folglich wird sie angeschrieben und ihr in den mund gelegt gefahren zu sein-sie hat aber keinen führerschein,demzufolge nich gefahren und drittens: auf den "beweisfotos" ist rein garnichts zu erkennen,weder uhrzeit,noch datum,noch irgendeine person-wirklich und ernsthaft null komma nix zu erkennen-lediglich das nummernschild.

wie sollten wir/meine mum weiter verfahren? sie muss ja erstmal antworten/den antwortbogen hintendrauf ausfüllen/unterschreiben-sollte nur angekreuzt werden,dass man sich nicht schuldig bekennt oder eine ausführliche stellungnahme geschrieben werden-oder beides? danke für eure hilfreichen antworten. noch ein wort: sehe zwar ein zu schnell gefahren zu sein,aber sehe erstmal die beamten in der beweispflicht mir auch nachzuweisen,dass ichs auch war...noch dazu is der blitzer an dieser stelle reine schikane-optische umgebung der strasse wie eine landstrasse-außerorts,ein paar hundert meter weietr ortsausgang.keinerlei schule oder sonstiges in der nähe.

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Antworten (9)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von JotEs JotEs

    Zunächst einmal:

    Die Tat ist noch nicht verjährt, denn die Verfolgungsverjährungsfrist bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit beträgt grundsätzlich 3 Monate (sofern es nicht um Alkohol oder Drogen geht).

    Dazu aus dem StVG:

    .

    § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

    (...)

    (3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

    .

    Deine Mutter hat als Halterin des Tatfahrzeuges eine Anhörung zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen. Sie ist aber nicht die Täterin.

    Die erstmalige Anordnung einer Anhörung unterbricht zwar grundsätzlich die Verfolgungsverjährung und lässt eine erneute 3-monatige Frist beginnen - dies gilt jedoch nur dann, wenn die Unterbrechungshandlung (hier die Anhörung) gegen den tatsächlichen Täter gerichtet war. Das ist vorliegend nicht der Fall - die Verjährungsfrist dir gegenüber läuft also noch - und ihr Ende naht.

    .

    In einer solchen Situation ist es das Beste, wenn die Mutter die Anhörung gar nicht erhalten hat. Es kommt ja heutzutage durchaus mal vor, dass Briefe verloren gehen ...

    Dadurch läuft deine Verjährungsfrist immer weiter ihrem Ende entgegen - und wenn es die Behörde nicht schafft, bis zum Ende der Verjährungsfrist verjährungsunterbrechende Maßnahmen gegen dich zu ergreifen, dann ist die Sache nach drei Monaten verjährt.

    .

    Wenn aber deine Mutter irgendwelche Angaben macht, dann bringt sie die Behörde ihrem Ziel, den tatsächlichen Täter zu ermitteln, ein gehöriges Stück weiter.

    .

    Abgesehen davon bin auch ich grundsätzlich der Ansicht, dass man für den Bockmist, den man verzapft hat, auch gerade stehen sollte.

    .

    Übrigens ist das Originalfoto in der Regel um Längen besser als die billige Kopie, die man deiner Mutter geschickt hat.

    Um zu überprüfen, ob auf dem Originalbild etwas zu erkennen ist, könnte sie die Behörde um Akteneinsicht bitten und sich das Originalfoto ansehen. Dafür benötigt sie keinen Anwalt.

    Kommentar von SgtPepper SgtPepper

    danke für die ausführliche antwort. "Es kommt ja heutzutage durchaus mal vor, dass Briefe verloren gehen ..." -meinst also darauf zu spielen,dass man garnicht reagiert-weder mit ner stellungnahme,noch mit der zahlung des bußgeldes und bei einer mahnung o.ä. zu antworten,dass man den ersten brief nich erhalten hat usw. ? und dem grundtenor deiner vorbildlichen antwort,entnehme ich,dass ich ab anfang mai nixmehr zu befürchten habe(wenn ICH bis dahin nicht angeschrieben werde)-und die "tat" dann auch zugeben könnte?...oder zählen in meinem fall die 6 monate? (was ich eher denke,wenn ich mir den gesetzestext durchlese-da ja nun inzwischen ein bußgeldbescheid ergangen ist) oder zählt das nich,weil der bescheid nicht an den "täter" ging? danke für deine weitere antwort

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Was genau steht als Überschrift auf dem Brief?

    Bußgeldbescheid oder Anhörung?

    Kommentar von SgtPepper SgtPepper

    verwarnung zum verwarngeld-anhörung zur ordnungswidrigkeit...und halt eben wie schon geschildert addressiert an meine mum-als halterin,nich als fahrerin und wird aber als fahrerin tituliert bzw. wird ihr vorgeworfen

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Das ist kein Bußgeldbescheid, sondern eine Anhörung / Verwarnung. Hier braucht man nichts zu unternehmen, auch wenn darauf hingewiesen wird, man müsste unbedingt antworten. Ggf. ist der Brief eben gar nicht angekommen.

    (Einen Bußgeldbescheid erkennt man übrigens auch an zusätzlichen Gebühren in Höhe von 23,50 Euro)

    .

    Aber selbst wenn ein Bußgeldbescheid gegen deine Mutter erlassen worden wäre, so würde er die Verjährung DIR als tatsächlichem Täter gegenüber nicht unterbrechen. Allerdings müsste deine Mutter gegen einen an sie gerichteten Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, da dieser sonst rechtskräftig werden würde.

    .

    Es bleibt dabei: Solange die Behörde keine Maßnahmen gegen DICH ergreift, läuft "deine" Verjährungsfrist weiter.

    Drei Monate nach der Tat tritt dann die Verjährung ein. Allerdings darf die Zustellung eines noch innerhalb dieser drei Monate erlasenen Bußgeldbescheides bis zu zwei Wochen dauern, um die Verjährungsfrist noch wirksam zu unterbrechen.

    Du musst also drei Monate und zwei Wochen warten ...

    .

    Sollte noch ein Bußgeldbescheid eintreffen und solltest du der Meinung sein, es sei zwischenzeitlich Verjährung eintreten, dann musst du dich unbedingt mit einem Einspruch innerhalb von zwei Wochen auf die Verjährung berufen - andernfalls kann auch ein verspätet erlassener oder zugegangener Bußgeldbescheid rechtskräftig werden.

    Kommentar von SgtPepper SgtPepper

    ok..vielen herzlichen dank. muss aber nochmal "nerven"^^ .... also wie ist denn zu verfahren,wenn ein bußgeldbescheid vor der verjährung eintrifft? und wie stehen erfahrungsgemäß die chancen,dass ich nix bezahlen muss wenn ich auf diese verwarnung nicht reagiere und/oder dann ein bußgeldbescheid folgt? hab dann doch etwas bammel vor den höheren kosten-sehs aber auch nich ein,ohne eindeutigen beweis von seiten der behörden zu bezahlen.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Wenn ein an deine Mutter gerichteter Bußgeldbescheid noch innerhalb der Verjährung eintrifft, muss deine Mutter Einspruch einlegen - sonst wird er rechtskräftig und sie muss zahlen.

    Die zwei Wochen, die man für einen Einspruch hat, sind gewonnene Zeit für deine Verjährung.

    .

    Sollte die Behörde irgendwie darauf kommen, dass DU der tatsächliche Täter bist, wird sie in aller Regel auch dir erst einmal eine Anhörung bzw. Verwarnung ohne zusätzliche Gebühren schicken. Diese würde die Verjährung dir gegenüber unterbrechen - und deshalb solltest du dann zahlen.

    .

    Die Behörde kann dir aber auch ohne Anhörung einen gebührenpflichtigen Bußgeldbescheid schicken. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist, steht in den Sternen ... es liegt im Ermessen des Bearbeiters.

    .

    An welchem Tage im Februar ist es denn zu der Ordnungswidrigkeit gekommen? Wieviele Tage sind es also noch bis deine Verjährungsfrist abläuft?

    Kommentar von SgtPepper SgtPepper

    es war am 10.2. also noch 22tage + die von dir erwähnten 2 wochen wie würdest du in selber situation handeln?man will ja schließlich auch nich,dass die mutter sich strafbar macht/die kosten tragen muss-auch wenn man sich dann sicher einig wird und ich ihr das geld wiedergebe.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Deine Mutter macht sich nicht strafbar und es entstehen ihr auch keine Kosten. Man kann ihr nicht vorwerfen, dass sie die Anhörung nicht beantwortet hat, da man ihr nicht nachweisen kann, dass sie sie bekommen hat (normaler Brief).

    .

    So kurz vor Ablauf der Verjährung solltet ihr die Anhörung unbeantwortet lassen und auf den an deine Mutter gerichteten Bußgeldbescheid warten. Gegen diesen muss sie dann zum Ende der Einspruchsfrist (zwei Wochen) Einspruch einlegen. Sie braucht den Einspruch zunächst auch nicht zu begründen, kann aber auch einfach sagen, sie sei nicht gefahren. Bis es dann zur Gerichtsverhandlung kommt, ist die Sache gegen dich verjährt.

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    Antwort von schlasah schlasah

    Wie wäre es denn, wenn man sein Fehlverhalten zugibt. Oder sag, Mama ist gefahren. Die bekommt ja dann nur den nicht vorhandenen Führerschein entzogen. Die Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein ist auch nicht von Bedeutung. Mannomann

    Kommentar von SgtPepper SgtPepper

    das fänd ich relativ mies,egal ob ihr verhältnismäßig wenig geschieht.

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    Antwort von Franticek Franticek

    25€, das ist Verwarnbereich. Nimm das hin und bezahl es, dann kommst du billig davon. Wird das Verwarngeld nicht fristgerecht bezahlt, dann folgt der Bussgeldbescheid, bei dem noch 23,50€ an Gebühren hinzukommen. Und schon hat sich der zu zahlende Betrag fast verdoppelt.
    An Probezeitmassnahmen hast du da auch nichts zu befürchten. Wo ist also das Problem?

  • 1
    Antwort von schnecke64 schnecke64

    Dass nichts zu erkennen ist, nützt dir gar nix. Wenn sie sich weigert zu sagen, wer gefahren ist, kann ihr auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.

    Die Frist war, meine ich, innerhalb von sechs Wochen... bin mir aber nicht sicher.

    Bei 25 Euro schick (deine Mam natürlich) das Ding zurück, und gib an, dass du gefahren bist und fertig.

    Kommentar von schnecke64 schnecke64schnecke64

    Nein, sorry, nicht sechs Wochen, sondern drei Monate!!!!

    Kommentar von fairBerater fairBeraterfairBerater

    recht so, dei Monate stimmt.

    Kommentar von SgtPepper SgtPepper

    dankeschön für all die ganzen antworten-dann werdi ch wg. der frist doch mal recherchieren und genau nachrechnen. nja..25€ sind nun für mich nich grad wenig...und ausserdem hat es noch weietre gründe weswegen ich nich bezahlen will-nichtsdestotrotz aber mein fehlverhalten einsehe und es mir einfach für die zukunft merke. (die weietren gründe auszuführen würde zuweit gehen und in andere entfernte themenfelder übergreifen)

    Kommentar von schnecke64 schnecke64schnecke64

    du machst uns aber neugierig.

    25 Euro sind für uns alle nicht wenig, seit dem Teuro, aber sei froh, dass de nicht noch schneller unterwegs warst, sonst kostet es mehr.

    Habe vor einem Jahr auch zum erstenmal zwei (oder drei) Punkte kassiert und heute war ich auch wieder zu schnell am Flitzen, weil die Schlange an der Ampel 10 min. lang war und sie sich wie 30 Minuten angefühlt haben, aber blöd ist man, wenn man sich hetzen lässt...

    Kommentar von SgtPepper SgtPepper

    da muss ich aber sagen is dan ndoch recht leichtsinnig und uneinsichtig von dir ;) . "sei froh das du ncih schnelelr gefahren bist.." wasn das für ne logik? ne logik a lá "wieso demonstrierst du gegen nazis-sei froh,dass du nich zweischen '33 und '45 gelebt hast" *rolleyes"

    nochwas: soweit ich weiß,muss man bei dieser behörde auch nich unbedingt ne aussage machen-lediglich vor staatsanwälten/richtern und ich glaube nich,dass die bei nem ERST"TÄTER" und wg. 25€ soweit gehen ^^

    Kommentar von schnecke64 schnecke64schnecke64

    Vergleiche sind das, echt...

    Demonstrier gegen was du magst: Gegen Nazis, gegen Blitzer. Gäbe es keine (Blitzer), würde nur noch Ralley gefahren auf den Strassen. Und wenn es keine Geld-Bußen fürs zu schnelle Fahren gäbe, wären Verkehrsregeln sinnlos.

    ALLE fahren mal zu schnell, manchmal ohne es zu wollen; ich gebe es wenigstens zu, aber du meinst, du bist geblitzt worden und das war ungerecht, ja?

    Und deshalb zahlst du die 25 Euronen nicht, weil das für dich mehr Geld ist, als für die anderen.

    LOOOOOOOL

    Reden wir mal in, sagen wir, halben Jahr nochmal was dir dein Widerspruch gebracht hat, oder besser welche Sanktionen deiner Mutter widerfahren sind, denn du fährst ja in ihrem Namen.

    Die Zeche zahlt dann ein anderer?

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    Antwort von fairBerater fairBerater

    Deine Mutter muß nicht ihr Kind belasten. Sie kann schreiben, dass sie nicht gefahren ist. Allerdings bin ich der Meinung, dass Du, wenn Du Mist gebaut hast und erwischt wurdest, gefälligst auch dafür gerade stehen solltest und das Bußgeld bezahlen.

    Kommentar von SgtPepper SgtPepper

    prinzipiell haste ja recht,mit dem einsehen,und zugeben...aber ich finde da sollte man differenzieren,ob das fehlverhalten in nem mord besteht oder beim zu schnell fahren-jetz mal krass ausgedrückt ;) .

    Kommentar von fairBerater fairBeraterfairBerater

    Natürlich hast Du damit Recht, deswegen sollst Du ja auch nur ein Bußgeld zahlen, und nicht lebenslänglich hinter Gitter!

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    Antwort von SgtPepper SgtPepper

    der hauptsächliche punkt,worums mir eigentlich geht,ist der dass ich auf den "beweisfotos" absolut nich zu erkennen bin. (sry.kommt vlei nich so rüber) ... die behörden sind ja in der beweispflicht und wenn se kein beweis haben,dass es ich oder meine mum war,könn die sich nich die dreistigkeit erlauben und irgendwelche vorwürfe in den raum stellen. spinnt das mal weiter: eine person x wird dabei gefilmt wie sie jmd. verprügelt.person x ist nicht eindeutig zu erkennen..bzw. garnich zu erkennen und gegen person y wird ein gerichtsverfahren eröffnet,weil ihr vorgeworfen wird eine person verprügelt zu haben.

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    Antwort von SgtPepper SgtPepper

    als erstes mal großes danke für eure antworten.

    mir fällt noch ne frage ein: wenn ich widerspruch einlege-wieviel beträgt die frist,bis die das verfahren einstellen müssen? ich meine es sei ein halbes jahr ab tatzeitpunkt,oder?

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Einstellen müssen??? Gar nicht. Erst mal kannst du gegen das Verwarngeld von 25€ keinen Widerspruch einlegen, da es ein vereinfachtes Verfahren ist. Du zahlst, dann ist die Sache billig und unbürokratisch erledigt. Oder du zahlst nicht, dann kommt das Bussgeld incl Gebühren, das wären hier dann 48,50€. Dagegen kannst du dann Widerspruch einlegen. CHance ist aber hier gleich Null.

    Kommentar von schnecke64 schnecke64schnecke64

    @SgtPepper

    Die Frist ist dann nicht abgelaufen, weil das Amt dir bzw. deiner Mutter als Halterin den Bescheid innnerhalb der drei Monate geschickt hat. Damit sind die dann fertig und haben ihre Pflicht getan. Aus irgendeinem Grund scheinst du zu meinen, wenn du über die Frist bist, müsstest du nicht zahlen, aber Bescheid ist doch schon angekommen!!!

    Lies dir das Ding mal genau durch: Die Rechtsbelehrung sagt doch, dass die Sache weitergeht und das Gebühren dazukommen, wenn deine Mutter Einspruch einlegt. Nützt eh nichts.

    Wieso willst du denn unbedingt nachher viiieeeel mehr löhnen, weil dann noch Verwaltungskosten dazukommen? Jetzt war das doch nur 'ne kleine Sache. Ich verstehe das irgendwie nicht so ganz.

    (Kann es sein, dass du Angst hast, weil du noch Probe hast? Da passiert meiner Meinung nach nichts bei 15 km/H.)

    25 € sind so ein halber Tank voll, viel mehr nicht. Jeder muss mal zahlen für zu schnelles Fahren oder Falsch-Parken, aber du scheinst zu meinen, dass du das nicht musst.

    Du warst zu schnell, das ist eine Gefahr für dich und andere, du sollst nächstes Mal dran denken, könnte dir ja auch ein Kind davor laufen, basta. Da lacht jeder Anwalt, wenn du kommst und er wird dich gerne vertreten!!!

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    Antwort von scite scite

    Ist noch nicht verjährt.

    Deine Mutter sollte angeben, dass sie nicht die Fahrerin war. Wenn sie angibt, dass ihr der Fahrer unbekannt ist, lügt sie.

    Wenn sie die Wahrheit sagt, dann kriegst Du kurz darauf das gleiche Schreiben - und bezahlst am besten den Strafzettel.

    Alles andere wäre nicht so ratsam. Streitest Du ab, können sie vllt. doch erkennen, wer da gefahren ist. Anwalt kostest dann auch Geld, wenn Du es drauf anlegen willst. Außerdem: 25 Euro sind nicht die Welt.

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Lege Widerspruch ein (also deine Mutter). Wenn du das machst kommen die auch mal gerne vorbei! Wenn man auf dem Foto wirklich nichts erkennen kann, müssen die dir nachweisen, dass du da drauf bist!

    Kommentar von Celija CelijaCelija

    Und wenn du Pech hast, darfst du, weil der Fahrer nicht zu ermitteln ist in Zukunft ein Fahrtenbuch führen! Ne, lieber zahlen.

    Kommentar von SgtPepper SgtPepper

    wieso seht ihrs alle so eng,ein fahrtenbuch zu führen?herrje-da gibts ja weitaus schlimmeres und wenns dabei bleibt,nehm ich das gerne hin bzw. führe lieber ein fahrtenbuch als 25€ für nichts und wieder nichts an diesen staat zu zahlen...und ich könntem ir in keinster weise erklären,wie die mir nachweisen wollen dass ichs war.auf den fotos is tatsächlich nur ne riesengroße pixelparty und rein garnichts zu erkennen.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Ich glaube, du hast keine Ahnung, was es heißt, ein Fahrtenbuch zu führen.

    Kommentar von SgtPepper SgtPepper

    na doch,weil ich beruflich auch nach jeder fahrt eins führen muss.

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