Hallo, wurde im februar geblitzt (innerorts,13 oder 16km/h zu schnell-25€)bußgeld-sache kam heute.erste frage: ist das noch fristgerecht? zweitens: halterin ist meine mum-folglich wird sie angeschrieben und ihr in den mund gelegt gefahren zu sein-sie hat aber keinen führerschein,demzufolge nich gefahren und drittens: auf den "beweisfotos" ist rein garnichts zu erkennen,weder uhrzeit,noch datum,noch irgendeine person-wirklich und ernsthaft null komma nix zu erkennen-lediglich das nummernschild.
wie sollten wir/meine mum weiter verfahren? sie muss ja erstmal antworten/den antwortbogen hintendrauf ausfüllen/unterschreiben-sollte nur angekreuzt werden,dass man sich nicht schuldig bekennt oder eine ausführliche stellungnahme geschrieben werden-oder beides? danke für eure hilfreichen antworten. noch ein wort: sehe zwar ein zu schnell gefahren zu sein,aber sehe erstmal die beamten in der beweispflicht mir auch nachzuweisen,dass ichs auch war...noch dazu is der blitzer an dieser stelle reine schikane-optische umgebung der strasse wie eine landstrasse-außerorts,ein paar hundert meter weietr ortsausgang.keinerlei schule oder sonstiges in der nähe.
danke für die ausführliche antwort. "Es kommt ja heutzutage durchaus mal vor, dass Briefe verloren gehen ..." -meinst also darauf zu spielen,dass man garnicht reagiert-weder mit ner stellungnahme,noch mit der zahlung des bußgeldes und bei einer mahnung o.ä. zu antworten,dass man den ersten brief nich erhalten hat usw. ? und dem grundtenor deiner vorbildlichen antwort,entnehme ich,dass ich ab anfang mai nixmehr zu befürchten habe(wenn ICH bis dahin nicht angeschrieben werde)-und die "tat" dann auch zugeben könnte?...oder zählen in meinem fall die 6 monate? (was ich eher denke,wenn ich mir den gesetzestext durchlese-da ja nun inzwischen ein bußgeldbescheid ergangen ist) oder zählt das nich,weil der bescheid nicht an den "täter" ging? danke für deine weitere antwort
Was genau steht als Überschrift auf dem Brief?
Bußgeldbescheid oder Anhörung?
verwarnung zum verwarngeld-anhörung zur ordnungswidrigkeit...und halt eben wie schon geschildert addressiert an meine mum-als halterin,nich als fahrerin und wird aber als fahrerin tituliert bzw. wird ihr vorgeworfen
Das ist kein Bußgeldbescheid, sondern eine Anhörung / Verwarnung. Hier braucht man nichts zu unternehmen, auch wenn darauf hingewiesen wird, man müsste unbedingt antworten. Ggf. ist der Brief eben gar nicht angekommen.
(Einen Bußgeldbescheid erkennt man übrigens auch an zusätzlichen Gebühren in Höhe von 23,50 Euro)
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Aber selbst wenn ein Bußgeldbescheid gegen deine Mutter erlassen worden wäre, so würde er die Verjährung DIR als tatsächlichem Täter gegenüber nicht unterbrechen. Allerdings müsste deine Mutter gegen einen an sie gerichteten Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, da dieser sonst rechtskräftig werden würde.
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Es bleibt dabei: Solange die Behörde keine Maßnahmen gegen DICH ergreift, läuft "deine" Verjährungsfrist weiter.
Drei Monate nach der Tat tritt dann die Verjährung ein. Allerdings darf die Zustellung eines noch innerhalb dieser drei Monate erlasenen Bußgeldbescheides bis zu zwei Wochen dauern, um die Verjährungsfrist noch wirksam zu unterbrechen.
Du musst also drei Monate und zwei Wochen warten ...
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Sollte noch ein Bußgeldbescheid eintreffen und solltest du der Meinung sein, es sei zwischenzeitlich Verjährung eintreten, dann musst du dich unbedingt mit einem Einspruch innerhalb von zwei Wochen auf die Verjährung berufen - andernfalls kann auch ein verspätet erlassener oder zugegangener Bußgeldbescheid rechtskräftig werden.
ok..vielen herzlichen dank. muss aber nochmal "nerven"^^ .... also wie ist denn zu verfahren,wenn ein bußgeldbescheid vor der verjährung eintrifft? und wie stehen erfahrungsgemäß die chancen,dass ich nix bezahlen muss wenn ich auf diese verwarnung nicht reagiere und/oder dann ein bußgeldbescheid folgt? hab dann doch etwas bammel vor den höheren kosten-sehs aber auch nich ein,ohne eindeutigen beweis von seiten der behörden zu bezahlen.
Wenn ein an deine Mutter gerichteter Bußgeldbescheid noch innerhalb der Verjährung eintrifft, muss deine Mutter Einspruch einlegen - sonst wird er rechtskräftig und sie muss zahlen.
Die zwei Wochen, die man für einen Einspruch hat, sind gewonnene Zeit für deine Verjährung.
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Sollte die Behörde irgendwie darauf kommen, dass DU der tatsächliche Täter bist, wird sie in aller Regel auch dir erst einmal eine Anhörung bzw. Verwarnung ohne zusätzliche Gebühren schicken. Diese würde die Verjährung dir gegenüber unterbrechen - und deshalb solltest du dann zahlen.
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Die Behörde kann dir aber auch ohne Anhörung einen gebührenpflichtigen Bußgeldbescheid schicken. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist, steht in den Sternen ... es liegt im Ermessen des Bearbeiters.
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An welchem Tage im Februar ist es denn zu der Ordnungswidrigkeit gekommen? Wieviele Tage sind es also noch bis deine Verjährungsfrist abläuft?
es war am 10.2. also noch 22tage + die von dir erwähnten 2 wochen wie würdest du in selber situation handeln?man will ja schließlich auch nich,dass die mutter sich strafbar macht/die kosten tragen muss-auch wenn man sich dann sicher einig wird und ich ihr das geld wiedergebe.
Deine Mutter macht sich nicht strafbar und es entstehen ihr auch keine Kosten. Man kann ihr nicht vorwerfen, dass sie die Anhörung nicht beantwortet hat, da man ihr nicht nachweisen kann, dass sie sie bekommen hat (normaler Brief).
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So kurz vor Ablauf der Verjährung solltet ihr die Anhörung unbeantwortet lassen und auf den an deine Mutter gerichteten Bußgeldbescheid warten. Gegen diesen muss sie dann zum Ende der Einspruchsfrist (zwei Wochen) Einspruch einlegen. Sie braucht den Einspruch zunächst auch nicht zu begründen, kann aber auch einfach sagen, sie sei nicht gefahren. Bis es dann zur Gerichtsverhandlung kommt, ist die Sache gegen dich verjährt.