ist es rechtens bei Dunkelheit zu blitzen??? auch wenn mein Verhalten fahrlässig war, möchte ich die Frage stellen, wie fahrlässig ist denn bitte Blitzen bei Dunkelheit,he? find ich nich gut...auf die 50€ is gepupst...
Das ist nicht so fahrlässig, als sinnlos durch die Nacht zu rasen.

Ist nicht unumstritten, ging wohl auch schon ein paar mal vor Gericht - aber rechtens.
Insgesamt muss ich auch sagen, wer wegen eines Blitzes sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hat -> Fuehrerschein abgeben. Oder die Wettermaschine erfinden.

Ich hab auch schon mal versucht (weil ich mich vom Blitz geblendet fühlte und die Fahrsicherheit nicht gewährleistet war), das bei der Bußgeldstelle zu reklamieren: Ignoranz hoch 2. Dem Richter vorgetragen: Dieselbe Formel. Zweite Instanz: Fadenscheinig abgewimmelt. Die spinnen, die "Römer!"...
Blenden stellt keinen Verstoß gegen die StVo oder das BGB dar, gegen das StGb erst recht nicht ... Rasen wohl schon !
das is krass..mein chef reicht regelmäßig beschwerden ein und zu 99% kommt auch nix weiter...
PepsiMaster am 11. März 2009 10:42 Wenn Du vom Blitz geblendet oder gar gefährdet wurdest, hast Du diese Gefährdung oder Behinderung ja selbst herbeigeführt!
Wärst Du innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen, hätte es nicht geblitzt, Du wärst nicht behindert worden .. alles wäre gut.

Ist doch wurscht, ob du am Tag oder in der Nacht zu schnell fährst
Zu schnell kostet nun mal
scheiß Dir nicht gleich in die Hose weil Du geblitzt wurdest, bist doch bestimmt auch selber Schuld daran. Also bezahlen vom Konto "Lebenserfahrung"

Es ist rechtens.
Außerdem:
Wärst Du innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen, hätte es nicht geblitzt und es hätte sich auch niemand durch den Blitz gestört fühlen können ..
generell stimm ich da voll zu. ist auch das erste mal seit 2jahren! bin ein vielfahrer und daher immer überaus umsichtig, da ich ohne auto auch ganz schön blöd da stehe....und ich seh es, wie gesagt nich so eng mit dem geld.wie oben schon gesagt:ist völlig richtig den ganzen hippies, die nur sich selbst auf der straße als wichtig empfinden, eins zu verprellen...am besten ganz weg, aber wie soll man das nachvollziehen können, wer §1 der stvo für voll und wer für nichtig erklärt?! langzeitüberwachung???...mit punkten in flensburg ist es doch nicht getan?