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Blitzen bei Dunkelheit???

Frage von sirCOOK sirCOOK

ist es rechtens bei Dunkelheit zu blitzen??? auch wenn mein Verhalten fahrlässig war, möchte ich die Frage stellen, wie fahrlässig ist denn bitte Blitzen bei Dunkelheit,he? find ich nich gut...auf die 50€ is gepupst...

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Antworten (10)

  • 15
    Antwort von zetix zetix

    Das ist nicht so fahrlässig, als sinnlos durch die Nacht zu rasen.

    Kommentar von sirCOOK sirCOOK

    generell stimm ich da voll zu. ist auch das erste mal seit 2jahren! bin ein vielfahrer und daher immer überaus umsichtig, da ich ohne auto auch ganz schön blöd da stehe....und ich seh es, wie gesagt nich so eng mit dem geld.wie oben schon gesagt:ist völlig richtig den ganzen hippies, die nur sich selbst auf der straße als wichtig empfinden, eins zu verprellen...am besten ganz weg, aber wie soll man das nachvollziehen können, wer §1 der stvo für voll und wer für nichtig erklärt?! langzeitüberwachung???...mit punkten in flensburg ist es doch nicht getan?

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    Antwort von pcfuzzi pcfuzzi

    Sicher darf bei Dunkelheit geblitzt werden.

  • 2
    Antwort von Onnlein Onnlein

    Ist nicht unumstritten, ging wohl auch schon ein paar mal vor Gericht - aber rechtens.

    Insgesamt muss ich auch sagen, wer wegen eines Blitzes sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hat -> Fuehrerschein abgeben. Oder die Wettermaschine erfinden.

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    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Selbstverständlich!

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    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Es ist rechtens.

    Außerdem:

    Wärst Du innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen, hätte es nicht geblitzt und es hätte sich auch niemand durch den Blitz gestört fühlen können ..

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    Antwort von Einbein Einbein

    scheiß Dir nicht gleich in die Hose weil Du geblitzt wurdest, bist doch bestimmt auch selber Schuld daran. Also bezahlen vom Konto "Lebenserfahrung"

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    Antwort von ullagio ullagio

    Naja,aus Fehlern kannst Du lernen

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Ist doch wurscht, ob du am Tag oder in der Nacht zu schnell fährst

    Zu schnell kostet nun mal

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    Antwort von heureka47 heureka47

    Ich hab auch schon mal versucht (weil ich mich vom Blitz geblendet fühlte und die Fahrsicherheit nicht gewährleistet war), das bei der Bußgeldstelle zu reklamieren: Ignoranz hoch 2. Dem Richter vorgetragen: Dieselbe Formel. Zweite Instanz: Fadenscheinig abgewimmelt. Die spinnen, die "Römer!"...

    Kommentar von Martimor MartimorMartimor

    Blenden stellt keinen Verstoß gegen die StVo oder das BGB dar, gegen das StGb erst recht nicht ... Rasen wohl schon !

    Kommentar von heureka47 heureka47heureka47

    "Blenden" z.B. wäre ein Verstoß gegen §1StVO.

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    kannst so doch nicht argumentieren. von wegen Fahrsicherheit. Dann fahr halt so schnell, wie es erlaubt ist, dann blitzt es auch nicht.

    Kommentar von sirCOOK sirCOOK

    das is krass..mein chef reicht regelmäßig beschwerden ein und zu 99% kommt auch nix weiter...

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Wenn Du vom Blitz geblendet oder gar gefährdet wurdest, hast Du diese Gefährdung oder Behinderung ja selbst herbeigeführt!

    Wärst Du innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen, hätte es nicht geblitzt, Du wärst nicht behindert worden .. alles wäre gut.

  • 0
    Antwort von Glatteis Glatteis

    Da sieht Dich ja keiner!

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