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Blitzen bei Dunkelheit???

gefragt von sirCOOK am 11.03.2009 um 1:30 Uhr

ist es rechtens bei Dunkelheit zu blitzen??? auch wenn mein Verhalten fahrlässig war, möchte ich die Frage stellen, wie fahrlässig ist denn bitte Blitzen bei Dunkelheit,he? find ich nich gut...auf die 50€ is gepupst...


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anonym
beantwortet von zetix am 11. März 2009 01:32
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Das ist nicht so fahrlässig, als sinnlos durch die Nacht zu rasen.

Kommentar von sirCOOK am 11. März 2009 01:47

generell stimm ich da voll zu. ist auch das erste mal seit 2jahren! bin ein vielfahrer und daher immer überaus umsichtig, da ich ohne auto auch ganz schön blöd da stehe....und ich seh es, wie gesagt nich so eng mit dem geld.wie oben schon gesagt:ist völlig richtig den ganzen hippies, die nur sich selbst auf der straße als wichtig empfinden, eins zu verprellen...am besten ganz weg, aber wie soll man das nachvollziehen können, wer §1 der stvo für voll und wer für nichtig erklärt?! langzeitüberwachung???...mit punkten in flensburg ist es doch nicht getan?


pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 11. März 2009 01:32
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Sicher darf bei Dunkelheit geblitzt werden.


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 11. März 2009 03:15
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Ist nicht unumstritten, ging wohl auch schon ein paar mal vor Gericht - aber rechtens.

Insgesamt muss ich auch sagen, wer wegen eines Blitzes sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hat -> Fuehrerschein abgeben. Oder die Wettermaschine erfinden.


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 11. März 2009 01:32
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Da sieht Dich ja keiner!


heureka47
beantwortet von heureka47 am 11. März 2009 01:34
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Ich hab auch schon mal versucht (weil ich mich vom Blitz geblendet fühlte und die Fahrsicherheit nicht gewährleistet war), das bei der Bußgeldstelle zu reklamieren: Ignoranz hoch 2. Dem Richter vorgetragen: Dieselbe Formel. Zweite Instanz: Fadenscheinig abgewimmelt. Die spinnen, die "Römer!"...


Kommentar von Martimor am 11. März 2009 01:36

Blenden stellt keinen Verstoß gegen die StVo oder das BGB dar, gegen das StGb erst recht nicht ... Rasen wohl schon !

Kommentar von 244b649b0a5c5aa4206df374b9222f20smallheureka47 am 11. März 2009 02:34

"Blenden" z.B. wäre ein Verstoß gegen §1StVO.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 11. März 2009 07:06

kannst so doch nicht argumentieren. von wegen Fahrsicherheit. Dann fahr halt so schnell, wie es erlaubt ist, dann blitzt es auch nicht.

Kommentar von sirCOOK am 11. März 2009 01:50

das is krass..mein chef reicht regelmäßig beschwerden ein und zu 99% kommt auch nix weiter...

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 11. März 2009 10:42

Wenn Du vom Blitz geblendet oder gar gefährdet wurdest, hast Du diese Gefährdung oder Behinderung ja selbst herbeigeführt!

Wärst Du innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen, hätte es nicht geblitzt, Du wärst nicht behindert worden .. alles wäre gut.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 11. März 2009 01:41
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Ist doch wurscht, ob du am Tag oder in der Nacht zu schnell fährst

Zu schnell kostet nun mal


ullagio
beantwortet von ullagio am 11. März 2009 01:46
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Naja,aus Fehlern kannst Du lernen


anonym
beantwortet von Einbein am 11. März 2009 02:50
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scheiß Dir nicht gleich in die Hose weil Du geblitzt wurdest, bist doch bestimmt auch selber Schuld daran. Also bezahlen vom Konto "Lebenserfahrung"


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 11. März 2009 10:43
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Es ist rechtens.

Außerdem:

Wärst Du innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen, hätte es nicht geblitzt und es hätte sich auch niemand durch den Blitz gestört fühlen können ..


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 19. März 2009 20:54
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Selbstverständlich!


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