ich wollte mal fragen wenn man geblitzt wurde und fahrverbot bekommt , kann man das regeln das mann es nicht bekommt , beruflich bedingt und schulich den schein braucht
blitzen
Antworten (15)
-
0Antwort von
willikondomi ich glaube eher nicht,solange du noch relativ gut mit bus bahn oder fahrrad weiter kommst wird der lappen erstmal weg sein
-
0Antwort von
americaamerica
ich war 1999 bei rot über di ampel ohne behinderung und nachts um 2 uhr gerutscht. folge: 4 wochen führerscheinentzug, 240 dm geldbuse und 4 punkte flensburg. da ich auf mein auto angewießen bin und nachweisen konnte, dass um die uhrzeit in der ich arbeite kein öffentlicher verkehr stattfindet gieng ich zum ordnungsamt unt erklärte den fall (stempelkarte vom betrieb als arbeitszeitnachweis). nun wurde meine kartei in flensburg und berlin geprüft und da null punkte da waren wurde die buse umgewandelt in 500 dm strafe und 4 punkte flensburg. ein gericht oder anwalt brauchte ich nicht
-
0Antwort von
AlbiWH Kommt drauf an, ob und wieviel Punkte Du hast, wie schnell Du warst-abzüglich der Karenzgeschwindigkeit (ca. 3 %), wo Du geblitzt worden bist (Stadt,Landstrasse, Bundesstrasse, Autobahn),überall gelten verschiedene Werte (Gefahrenpotenzial). Dann liegt es im Ermessen der zuständigen Strassenverkehrsbehörde- und falls Strafantrag (Staatsanwaltschaft) gestellt wird, am zuständigen Verkehrsrichter. Tip: solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, nimm einen Anwalt,zwecks Akteneinsicht und anschließenden Anträgen bei der Staatsanwaltschaft. Es gibt eine Sonderregelung, wenn Du glaubhaft nachweisen kannst, daß Du den Lappen beruflich brauchst (Existenzgrundlage),für Fahrten von und zur Arbeit ihn, aber NUR DAFÜR, zu bekommen,mit dementspechenden Vermerk. Viel Glück. MfG.
-
-
0Antwort von
bitmapbitmap
http://forum.jurathek.de/ <- Betreiber = Anwalt für Verkehrsrecht. Die kennen sich dort mit sowas besser aus.
-
0Antwort von
b17081973b17081973
du kannst beim erstenmal das fahrverbot so legen das es für dich kein nachteil ist.zb urlaub
-
0Antwort von
adler1234adler1234
Nein, kann man nicht. Du wurdest für ein Vergehen bestraft und must nun halt die Konsequenzen tragen, sonst wäre es ja keine Strafe und jeder käme mit beruflich, Frau krank, Mutter im Rollstuhl, oder,oder,oder.Das einzigste, du kannst dir den Zeitraum der Sperre selber aussuchen.
-
0Antwort von
VulfgardVulfgard
Solch ein Antrag sollte über ein Anwalt gestellt werden.
Aber so etwas ist möglich, allerdings wird dann die Strafe erhöht.
-
-
0Antwort von
linguinilinguini
nein, aber wie schon gesagt, kannst du dir den zeitraum in einer bestimmten frist selbst aussuchen, in der du den führerschein abgibst.
-
0Antwort von
Kruemi21 Es kommt drauf an, ich weiß von Fällen in denen der Arbeitgeber bstätigen musste, dass er den Mitarbeiter ohne Führerschein nicht beschäftigen kann.Aber da ging
s immer um Kraftfahrer...vielleicht klappts mit Bestätigung -
0Antwort von
Mystika1245Mystika1245
Ja man kann es unter besonderer härte (beruf) zu einem anderen Termin beantragen oder es auch auf den Urlaub legen.
-
0Antwort von
TremorTremor
Beim ersten mal kannst Du soweit ich weiß Dir den Zeitraum aussuchen wann Du den Schein abgibst (Urlaub, Ferien oder so) Abgeben mußt Du ihn auf jeden Fall
-
0Antwort von
tyraeltyrael
theoretisch gibt es die möglichkeit aber dazu müsstest du im absoluten niemandsland wohnen wo kein zug / bus o.ä. fährt ( so australisches outback oder so...)
-
0Antwort von
pippi60pippi60
Es ist schon mal passiert, dass das Bußgeld verdoppelt wurde. Aber das ging wohl über das Gericht. Und es müssen wirklich triftige Gründe vorliegen. Zur Not nimmst Du in dieser Zeit Urlaub, das geht auch.
Diese Frage teilen