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blitzen

Frage von jenst jenst

ich wollte mal fragen wenn man geblitzt wurde und fahrverbot bekommt , kann man das regeln das mann es nicht bekommt , beruflich bedingt und schulich den schein braucht

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Antworten (15)

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    Antwort von willikondomi willikondomi

    ich glaube eher nicht,solange du noch relativ gut mit bus bahn oder fahrrad weiter kommst wird der lappen erstmal weg sein

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    Antwort von america america

    ich war 1999 bei rot über di ampel ohne behinderung und nachts um 2 uhr gerutscht. folge: 4 wochen führerscheinentzug, 240 dm geldbuse und 4 punkte flensburg. da ich auf mein auto angewießen bin und nachweisen konnte, dass um die uhrzeit in der ich arbeite kein öffentlicher verkehr stattfindet gieng ich zum ordnungsamt unt erklärte den fall (stempelkarte vom betrieb als arbeitszeitnachweis). nun wurde meine kartei in flensburg und berlin geprüft und da null punkte da waren wurde die buse umgewandelt in 500 dm strafe und 4 punkte flensburg. ein gericht oder anwalt brauchte ich nicht

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    Antwort von AlbiWH AlbiWH

    Kommt drauf an, ob und wieviel Punkte Du hast, wie schnell Du warst-abzüglich der Karenzgeschwindigkeit (ca. 3 %), wo Du geblitzt worden bist (Stadt,Landstrasse, Bundesstrasse, Autobahn),überall gelten verschiedene Werte (Gefahrenpotenzial). Dann liegt es im Ermessen der zuständigen Strassenverkehrsbehörde- und falls Strafantrag (Staatsanwaltschaft) gestellt wird, am zuständigen Verkehrsrichter. Tip: solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, nimm einen Anwalt,zwecks Akteneinsicht und anschließenden Anträgen bei der Staatsanwaltschaft. Es gibt eine Sonderregelung, wenn Du glaubhaft nachweisen kannst, daß Du den Lappen beruflich brauchst (Existenzgrundlage),für Fahrten von und zur Arbeit ihn, aber NUR DAFÜR, zu bekommen,mit dementspechenden Vermerk. Viel Glück. MfG.

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    Antwort von bitmap bitmap

    http://forum.jurathek.de/ <- Betreiber = Anwalt für Verkehrsrecht. Die kennen sich dort mit sowas besser aus.

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    Antwort von b17081973 b17081973

    du kannst beim erstenmal das fahrverbot so legen das es für dich kein nachteil ist.zb urlaub

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    Antwort von adler1234 adler1234

    Nein, kann man nicht. Du wurdest für ein Vergehen bestraft und must nun halt die Konsequenzen tragen, sonst wäre es ja keine Strafe und jeder käme mit beruflich, Frau krank, Mutter im Rollstuhl, oder,oder,oder.Das einzigste, du kannst dir den Zeitraum der Sperre selber aussuchen.

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    Antwort von Vulfgard Vulfgard

    Solch ein Antrag sollte über ein Anwalt gestellt werden.

    Aber so etwas ist möglich, allerdings wird dann die Strafe erhöht.

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    Antwort von linguini linguini

    nein, aber wie schon gesagt, kannst du dir den zeitraum in einer bestimmten frist selbst aussuchen, in der du den führerschein abgibst.

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    Antwort von schildi schildi

    Das hättest du dir alles vorher überlegen sollen. Dumm gelaufen

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    Antwort von Kruemi21 Kruemi21

    Es kommt drauf an, ich weiß von Fällen in denen der Arbeitgeber bstätigen musste, dass er den Mitarbeiter ohne Führerschein nicht beschäftigen kann.Aber da gings immer um Kraftfahrer...vielleicht klappts mit Bestätigung

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    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Ja man kann es unter besonderer härte (beruf) zu einem anderen Termin beantragen oder es auch auf den Urlaub legen.

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    Antwort von Tremor Tremor

    Beim ersten mal kannst Du soweit ich weiß Dir den Zeitraum aussuchen wann Du den Schein abgibst (Urlaub, Ferien oder so) Abgeben mußt Du ihn auf jeden Fall

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    Antwort von tyrael tyrael

    theoretisch gibt es die möglichkeit aber dazu müsstest du im absoluten niemandsland wohnen wo kein zug / bus o.ä. fährt ( so australisches outback oder so...)

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    Antwort von miccy miccy

    Das sind alles keine Gründe die Dein Verhalten rechtfertigen.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Es ist schon mal passiert, dass das Bußgeld verdoppelt wurde. Aber das ging wohl über das Gericht. Und es müssen wirklich triftige Gründe vorliegen. Zur Not nimmst Du in dieser Zeit Urlaub, das geht auch.

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