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Blitzeinschlag in die Alarmanlage! Versicherungsschaden?

Frage von concarve concarve

Beim letzten Gewitter ist ein Blitz in unsere Alarmanlage eingeschlagen und ausserdem ist ein teurer Spiegel hinuntergefallen! Wie gehe ich da am besten bei meiner Versicherung vor?

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Antworten (6)

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    Antwort von ishpde ishpde
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    Antwort von ishpde ishpde

    Da sollte man einen Spezialisten fragen, z.B. http://sv-tolksdorf.de/html/sachgebiete.php

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    Antwort von Frank5000 Frank5000

    Etwas weiter unten eine Definition. Auch der hier erwähnte Computer ist versichert. Nicht jedoch beschädigte Software. Die Antwort ist also auch falsch.

    Blitzschäden wie von Lena genannt muss man differnzieren. Immer versichert ist der direkte Einschlag in ein Gerät. Ist ein Gerät durch Überspannung defekt dann müssen Überspannungsschäden extra versichert sein.

    Definitionen a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. b) Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe Abschnitt A § 13) c) Ferner gehören zum Hausrat aa) alle in das Gebäude eingefügte Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. bb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind. cc) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. dd) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt (siehe Nr. 4 e). ee) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, GoKarts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind. ff) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. gg) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen. hh) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen. ii) Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen (siehe Nr. 3 a) und b)) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).

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    Antwort von Schicksal Schicksal

    Meistens muss man eine zusätzliche Versicherung für technische Geräte abschliesen! Computer und andere Geräte sind nicht gleich mitversichert!

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    Antwort von Lena101 Lena101

    Wenn deine Hausratversicherung Blitzschäden beinhaltet, dann solltest du sie sofort anrufen und den Schaden melden. Die sagen dir dann, was sie brauchen, um den Schaden zu regulieren. Möglicherweise musst du einen Kostenvoranschlag einreichen, eventuell schicken sie auch jemand vorbei um den Schaden aufzunehmen. Merke dir auf jeden Fall die genaue Uhrzeit, denn das wird nachgeprüft.

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    Antwort von regideur regideur

    Schaden melden und abwarten was die Versicherung sagt.

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