Meine Schwester ist 20 und ist mit nem Auto geblitzt worden, welches erst ab 23 gefahren werden darf. Wird das jetzt irgendwelche Folgen haben?
Antworten (10)
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5Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Bei uns darf man alle Autos ab 18 fahren! Was sollte das für ein Auto sein, das man erst ab 23 fahren darf? Das Knöllchen geht eh erst mal an den Halter des Fahrzeugs. Und der müßte dann ja auf jeden Fall alt genug sein. Wenn der das dann bezahlt, wird nichts weiter unternommen! Es sei denn, sie ist so schnell gefahren, dass es nicht mehr für ein gewöhnliches Knöllchen reicht!
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4Antwort von
DrSeltsamDrSeltsam
Unterscheide zwischen der Abrede VersNehmer mit der Vers, dass nur Personen ab 23 Jahren das KFZ fahren und der Owi bzgl. zu schnellen Fahrens.
Vers und Bußgeldbehörde sind voneinander unabhängig.
Hat sie wenigstens richtig drauf getreten? ;-)
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MinervaMinerva Ja das hat sie! Das Auto war von ihrem freund aber auf dem Foto ist ja sie zu sehen... also kann ihr Freund das nicht einfach bezahlen oder? Wie genau wird es dann ablaufen?
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DrSeltsamDrSeltsam Das ist zimelich egal, wer auf dem Foto zu sehen ist.
Der Freund wäre jedoch "komplett bescheuert", sich diesen Schuh anziehen zu sollen.
Gegenwärtig erscheint es vielmehr, als sei die Inanspruchnahme der Versicherung zu besorgen.
Soweit das nicht der Fall ist, steht sie zu dem Mist, den sie - mutmaßlich in der Probezeit - "gebaut" hat.
Probezeit: ja - nein?
Erlaubte Geschwindigkeit?
Gemessene Geschwindigkeit-Abzug=tatsächliche Geschwindigkeit?
Innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften?
Gefährung anderer?
Schädigung anderer?
Wenn du diese Aspekte darstellst, läßt sich der Sachverhalt aufklären und beantworten.
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4Antwort von
andreas48andreas48
welches Auto kann erst mit 23 Jahren fahren?
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MinervaMinerva ich meine von der Versicherung her.
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4Antwort von
wj2000wj2000
Irgendwelche ja, mindestens eine Rechnung.
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user169user169 Stimmt... In dem Fall aber nur das Knöllchen (normalerweise)
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1Antwort von
user169user169
Wo kein Kläger da kein Richter. Je nachdem... Wie schnell war sie? Verwarnung oder Anzeige? Bei Verwarnung - BEZAHLEN und Schwamm drüber. Bei Anzeige - muß es die Versicherung auch nicht mitkriegen... Selbst wenn es die Versicherung mitkriegt... Sie muß ja keine Leistung erbringen. Im Falle eines Unfalls (am schlimmsten mit Toten) wäre es versicherungsbetrug, Fahren mit nicht versichertem Kfz usw...
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1Antwort von
QuandtQuandt
Da passiert gar nichts, versicheruingstechnisch gesehen. Oder ist etwa der Versicherungsfall eingetreten? Der Polizei ist das schiehtegal, wie das Auto versichert ist, nur das es versichert ist interessiert die Herrschaften! ;-)
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1Antwort von
Wieselchen1Wieselchen1
Welche Autos darf man denn erst ab 23 Jahren fahren?
Wenn es so etwas gibt, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn die ihr dahinter kommen, wird das seeeeehr teuer.
LG
Wieselchen
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dolabelladolabella So schlimm ist es nicht. Das hat was mit den Versicherungsbedingungen zu tun. Unter 23 und über 64 wird es teurer ...
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KabarkKabark Was ist denn das für 'ne Antwort?
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Wieselchen1Wieselchen1 Was ist denn das für ne Frage?
LG
Wieselchen
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KabarkKabark Ganz einfach: Eine Gegenfage ist keine Antwort. Und was danach kam: Da habe ich mich gefragt, ob Du das wirklich ernst meinst.
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user169user169 Wieso fahren ohne Fahrerlaubnis? Versicherung billiger da nur "erfahrene Fahrer". Fahrerlaubnis hat sie ja (mal unterstell...). Lediglich im Versicherungsfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.
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Wieselchen1Wieselchen1 Sorry, ich kenne das nicht, dass man von der Versicherung bestimmte Autotypen nicht fahren darf. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es sich um gesetzliche Bestimmungen handelt genau wie du beim Motorrad ja als Anfänger nur bestimmte Motorräder fahren darfst. (Ist es da die PS-Zahl, die eingeschränkt wird?)
So, und wenn du dann mit einem Motorrad erwischt wirst, das du noch nicht fahren darfst, dann gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Wenn ihr jetzt aber sagt, dass es sich um versicherungstechnische Dinge handelt, dann bin ich ja schon wieder ein Stückchen schlauer geworden.
Vielleicht erkennst du nun, dass mein Beitrag schon ernst gemeint war, Kabark.
LG
Wieselchen
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KabarkKabark <seufz>....
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abibremerabibremer
den anhörungsbogen bekommt der halter, der dann deine schwester als fahrerin besser gleich angibt alles andere machts nur teurer und verzögert etwas die eintragung eventueller punkte. also fahrerin kund tun, alles andere läuft automatisch
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anjannianjanni
Die Versicherung bekommt über Verkehrsverstöße keine Mitteilungen.
Wenn die Versicherung mitbekommt (z.B. durch einen Unfall), daß eine Klausel (in diesem Fall das Mindestalter des Fahrers) nicht eingehalten wurde, macht sie einfach für das laufende Jahr eine Nachberechnung. Weiter nix.
Mannomann: das mit der Altersgrenze 23 betrifft die Versicherung...!