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Blitzableiter am Haus - keine Pflicht ? wie verhält sich das Versicherungsrechtlich ?

Frage von Tallus Tallus

Lese gerade im reginalen Teil der Tageszeitung das Blitzableiter an Privathäusern keine Pflicht sei. Ist das Bundeseinheitlich ? Wie sieht das Versicherungsrechtlich aus, zahlen die dann weniger ?

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Antworten (3)

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Hier in Niedersachsen ist das offensichtlich nicht Pflicht, denn das Thema wurde bei der Erteilung der Baugenehmigung zu keinem Zeitpunkt auch nur erwähnt.

    Ebensowenig hat die Hausversicherung das jemals zum Thema gemacht.

  • 2
    Antwort von Andrea1204 Andrea1204

    Für manchen Kunden einer Hausratversicherung sei dies sogar zwingend, wenn die Vertragsbedingungen vorsehen, dass Blitzschutz-Vorkehrungen vorhanden sein müssen, teilt der Tüv Süd mit. Fehle diese Vorrichtung, könne die Versicherung sonst den Ersatz von Überspannungsschäden verweigern.

    Wer bereits Blitzschutz-Anlagen hat, sollte diese regelmäßig kontrollieren. Der VDB empfiehlt eine Überprüfung im Abstand von drei bis fünf Jahren.

    Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0701/immobilien/0071/index.html

  • 2
    Antwort von Andrea1204 Andrea1204

    Maßnahmen gegen Blitzeinschlag Pflicht

    Düren. Laut Bauordnung müssen Sonderbauten auf ihre Blitz-Anfälligkeit geprüft und eventuell Schutzmaßnahmen ergriffen werden: Ein äußerer Blitzableiter führt die Energie in die Erde, ein vor den Stromkreis geschalteter Überspannungsschutz verhindert verschmorte Leitungen.

    Zu den Sonderbauten zählen alle Gebäude, in denen starker öffentlicher Personenverkehr auftritt - etwa Schulen, Krankenhäuser, Kinos, Altenheime und Fabrikhallen. Ob Privathäuser mit Blitzschutz versehen werden, hängt vom Architekten ab. Er entscheidet, ob das Haus blitzgefährdet ist. Eine Regelung, die Fachleute für fragwürdig halten.

    Der Dürener Brand-Oberinspektor Martin Thiedeke etwa plädiert für eine Überprüfung durch Brandschutz-Experten.

    Quelle : http://www.blitzschutz.com/fundstuecke/060713_an-online.htm

    Kommentar von Tallus TallusTallus

    OK, aber so richtig hat das jetzt meine Frage nicht beantwortet :}

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