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Blinklichter mit Standfunktion

Frage von lowra lowra

Ich habe mal eine Frage. Unzwar mein Freund hat bei Ebay Blinklichter gekauft, die auch Standlicht funktion haben. Also auch wenn wir ganz normal mit normalen Licht fahren, denn leuchten die Blinker permanent, aber nur ganz leicht, damit man halt auch sieht, wenn man blinkt. Na ja bei Ebay stand, dass das auch so erlaubt ist. Aber jetzt war er beim TÜV gewesen und die hatten das bemängelt. Und er müsste die eigentlich umfunktionieren. Nun die Frage.. Hat der TÜV recht oder Ebay? Kann ja auch mal sein, dass sich der TÜV irrt? Vielen Dank lowra

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von FragestellerKII FragestellerKII

    Natürlich hat der TÜV recht. Vorne darf nur weißes und hinten rotes Licht dauerleuchten, alles andere ist verboten (abgesehen natürlich vom Rückfahrlicht). Du glaubst gar nicht, was die Leute bei eBay alles reinschreiben. Würde sagen: Lehrgeld gezahlt und wieder ausbauen, dauernd gelbes leuchten vorne is eh uncool :)

    Kommentar von lowra lowralowra

    Das ist ja auch nicht direkt so hässlich gelb ;) Aber danke dir

    Kommentar von FragestellerKII FragestellerKIIFragestellerKII

    okay, dann ließe ich es durchgehen ;-).. viel Erfolg beim wiederumbau, und sag ihm er soll den innenraumboden blau machen, das is cool! kannste mit der türöffnung koppeln und im polizei-fall schnell ausmachen ;-)

    Kommentar von lowra lowralowra

    Wenn denn Rot der Bulli ist mit Rot ausgestattet :)

    Kommentar von Saab95 Saab95Saab95

    richtig. dieses "system" ist hauptsächlich für den amerikanischen markt.hier werden die fahrzeuge standardmäßig so ausgerüstet. aber nicht für den europäischen.

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    RatgeberHelden Antwort von Leon97531 Leon97531

    Für die Beleuchtung an Fahrzeugen gilt die StVZO und nicht was irgendein E-Bay Verkäufer in seiner Artikelbeschreibung erwähnt.
    .
    Eine Übersicht der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau kannst du hier nachschauen:
    www.michael-flammer.de/mf_schimmel/Lichttechnik.pdf

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    Antwort von alimentedd alimentedd

    Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen bedürfen lt. § 22a StVZO einer Bauartgenehmigung. Daraus geht hervor, dass Standlicht(Begrenzungsleuchten) nach vorn weisses Licht und Blinklicht gelbes Licht ausstrahlen müssen. Deshalb geht das nicht!!! Das sind fast immer US-amerikanische Leuchten, weil dort das Standlicht vorn gelb ist. Übrigens kann man die genehmigte Leuchtenart an der Kennzeichnung ablesen: Beispiele: A - Begrenzungsleuchte, vorn (Standlicht), RL - Tagfahrleuchte, 1, 1a, 1b, 11 - vordere Blinker, 2, 2a, 2b, 12 - hintere Blinker, HCR - Halogen Abblend- u. Fernlicht, F - Nebelschlussleuchte. Gruß HUM

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    Antwort von emil564 emil564

    Die Bedenken sind grundsätzlich ok. Auch dort werden Fehler gemacht, aber leider nicht in diesem Fall. Sowohl in der StVZO wie auch im EG-Recht ist orangenes Licht nur für Blinker (ohne Dauerlicht) zulässig. Importierte US-Fahrzeuge, die dies serienmäßig eingebaut haben, müssen ihre Beleuchtung ebenfalls ändern.

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    Antwort von user287 user287

    der Tüv, ebay hat überhaupt nichts damit zu tun, wenn denn höchstens der Verkäufer der Falschangaben gemacht hat und der ist unrelevant für die Erlaubnis zum Betrieb dieser Beleuchtung im Strassenverkehr.

    Kommentar von lowra lowralowra

    Das ist mir schon bewusst, dass der TÜV nichts mit Ebay zu tun hat^^ Ich wollte einfach nur wissen, wer recht hat, weil beim TÜV arbeiten ja auch nur Menschen, die sich auh irren können...

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