Vorab was Grundsätzliches: Die StVO ist eine Vorschrift, die das Verhalten im Straßenverkehr behandelt. Wenn es um die technische Ausrüstung von Fahrzeugen geht, ist die StVZO einschlägig. Also, deine Frage bezieht sich auf die StVZO.
Dein zweirädriges Kleinkraftrad (Mokick oder Roller) fällt in Bezug auf Blinker (rechtlich Fahrtrichtungsanzeiger) unter § 54 StVZO. Hierin steht, dass für dein Fahrzeug keine Blinker vorgeschrieben sind! Sind aber welche bauartbedingt vorhanden, so gelten die Vorschriften von Krädern/Motorrädern. Dann gilt, das die Blinker paarweise angebracht und gelb blinken müssen. Was aber besonders wichtig ist: Blinker sind typgeprüfte Teile. D.h. es dürfen nur Blinker angebracht werden, die nach § 22 a StVZO eine Betriebserlaubnis bzw. Bauartgenehmigung haben. Das würde bedeuten, du müsstest dir eine Genehmigung besorgen. Das ist für dich, aber allein schon aufgrund der Kosten, nicht rentabel. Deine Blinker werden hierbei einem Prüfverfahren unterzogen, das du sicherlich nicht bereit bist zu bezahlen (Kosten dürften im vierstelligen Bereich sein). Nur mit dieser Bauartgenehmigung ist an Anbringen an Kraftfahrzeugen zulässig. Solltest du mit deinen selbst gebauten Blinkern, ohne Prüfzeichen/Bauartgenehmigung erwischt werden, so hat dein Fahrzeug erhebliche Mängel, das auch zu einer Geldstrafe führen kann.
Auf den alten Blinkern (hierzu gehören Gehäuse, Birne und Streuscheibe) befindet sich auf den Scheiben eine Markierung (Prüfzeichen), die besagt, dass diese Blinker eine Zulassung haben. Wenn du nun die Streuscheibe der alten Blinker auf deine selbst gebastelten Blinker montierst, so sieht es aus, wie wenn diese zulässig wären. Trotzdem fällt jedem Polizisten auf, dass das Gehäuse mit dem Rest des Blinkers nicht zusammenpasst. Bitte Finger weg !
Lieber Blinker ganz abmontieren und Handzeichen beim Abbiegen geben, als mit selbst gebastelten herumzufahren.
Wie gesagt, obwohl das Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist und nur ein Versicherungskennzeichen hat, hat es mit den selbst gebastelten Blinkern einen erheblichen Mangel i.S. der Vorschriften.
Vielen Dank für die Antworten. Auffallen würde das bestimmt keinem Polizisten, denn die Blinker bleiben im Orginalzustand. Nur der Blinkgeber würde getauscht. Um den überhaupt zu sehen muss man das Moped teilweise zerlegen (ohne Schraubenzieher geht auf jeden Fall nichts). Aber wie ich verstanden habe ist das nicht ganz legal. Da ich auf meine Versicherung wert lege, lasse ich also die Finger davon und kaufe mir (mal wieder) einen beschissen funktionierenden ZUGELASSENEN Blinkgeber. Die Blinker stehen in der Betriebserlaubnis. Ich könnte sie ja theoretisch abmontieren, dann zum TÜV fahren und sie austragen lassen. Danach brauche ich keine mehr. Dann müsste ich die doch auch mit meiner Blinkschaltung benutzen drüfen. Ist ja ein Zusatz.:-D Irgendwie zu viel Aufwand. Nochmals DANKE