Es gibt Hygienevorschriften, die Hunde in Restaurants mit offener Kücher verbieten. Gelten hier Ausnahmen für Blindenhunde?
Wiegt das Hilfsbedürfnis einer behinderten Person schwerer, als das gesundheitliche Risiko für die anderen Gäste?
Letzten endes stellt sich auch die Frage, in wieweit so ein Tier in einem Restaurant von Nutzen ist. Die Karte kann es nicht vorlesen, und im Restaurant hilfst das Personal mit Sicherheit gerne.
Wäre dankbar für Links/ HInweise zu/auf verbindliche Quellen.
Gruß
Mir sind Person und Hund willkommen. Sie haben zum Teil mehr Benehmen als andere Gäste. Behinderte Personen haben auch das Recht mit** ihrem** Begleiter den Eingang und den Ausgang des Restaurants zu finden. Der Hund ist die Begleitperson.