Mein minderjähriger Bruder und ich Erben jeder anscheinend so rund 10.000 Euro. Sein Vater ist Hartz4 Empfänger und ich habe das so verstanden, dass mein Bruder als Gemeinschaftsmitglied das komplette Erbe als Hartz4-Ersatz verwenden muss.
Wir Kinder sind schon immer von unseren Eltern auf der Strecke liegen gelassen worden...zum Beispiel Kindergeld usw. wurde zu ihren gunsten verscherbelt. Mein Bruder geht nun noch zur Schule, macht eine Ausbildung und ich fände es sehr schade, wenn er/wir wieder einmal für unsere Eltern "bezahlen" müssten, nur weil sie faul auf ihren Hintern sitzen.
Weiß jemand, ob es für ihn da evtl einen Freibetrag gibt oder ob man das Geld legal für ihn Anlegen kann...zumindest einen Teil? Damit sein Vater nicht drankommt, dachten wir auch das Erbe so anzulegen, dass mein Bruder es erst bekommt, wenn er volljährig ist. (Ich studiere und bekomme Bafög, wobei ich weiß, dass ich einen Freibetrag von rund 5000 Euro habe.)
Lieben Gruß, Lena
Der Bruder hat bei solch großem einmaligen Einkommen die Wahl, für einen Monat aus dem Bezug ganz rauszugehen mit der Folge, dass im darauffolgenden Monat das Einkommen als Vermögen zu qualifizieren ist und damit die Vermögensfreibeträge für ihn gelten.
Unabhängig davon soll die Einkommensanrechnung auf nur maximal sechs Monate vorgenommen werden, sodass die ARGE über diese Schiene nichts wird.
Hm, irgendwo habe ich gelesen, dass das so nicht funktioniert. Dummerweise finde ich das nicht wieder und bin mir daher nicht mehr so sicher... :-(
Meinem Rechtsempfinden widerspricht ein solches Vorgehen außerdem, daher kann ich mir kaum vorstellen, dass sich ein so ausgeklügeltes System wie die Arge auf diese Weise übertölpeln ließe...