1

Bleibt man offiziell Schüler einer Schule, wenn man sich anmeldet aber nur die ersten paar Tage

Frage von einechterHeld einechterHeld

erscheint? Wenn auch die Schule sich nicht meldet?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    Antwort von Lillybeth Lillybeth

    Es kommt darauf an. Wenn Du keine Schulpflicht mehr hast und Du auf einer privaten Schule oder FH bist, würde ich mir mal ganz genau den Vertrag durchlesen. Wenn Du noch offiziell zur Schule gehen müsstest, werden die sich bei Dir melden, bevor sie Dich einfach "austragen", aber dann wird auch bald das Jugendamt bei Dir vor der Tür stehen. Bist Du auf einer öffentlichen Schule in der Oberstufe, wird es wohl auf Deinen Schulleiter ankommen, eventuell auch auf das Bundesland, da Bildung Sache der Länder ist bzw auch alle rechtlichen Fragen, die damit in Verbindung stehen.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Auf einer Pflichtschule, egal ob öffentlich, privat oder stiftisch, bleibst du angemeldet, solange du oder deine Eltern dich nicht abmelden, um dich auf einer anderen Schule anzumelden.

    Nach ein paar Tagen werden dort allerdings Maßnehmen ergriffen, dich der Schule (und damit deiner Schulpflicht) zuzuführen :-O

    Auf freiwilliger Basis (Kolleg, FOS) wird dein Vertrag gekündigt, wenn Zahlungen ausbleiben oder der Schulbesuch nicht regelmäßig erfogt. Damit verlierst du deinen Schülerstatus, kassierst du Bafög, wird das zurückverlangt.

    G imager761

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von guinan guinan

    Ja. Die Schule wird nachfragen und je nach Antwort dann Schritte einleiten. Notfalls auch über die Polizei.

    Wenn jemand die Schule wechselt, wird sie das so erfahren. Dann nicht selbst Bescheid sagen, ist einfach nur unfair, aber hat dann keine Konsequenzen.

    Wenn ein Kind zB in ein Frauenhaus flüchten muss, wird die Polizei die Auskunft geben, dass das Kind geschützt wird- nicht wo und nicht warum. Dann ist das auch ok.

    Der häufigste Fall ist wohl der von Schulverweigerern. Dann nimmt der behördliche Weg seinen Lauf. Von Verwarnung der Eltern über Jugendamt, Geldstrafen bis hin zu Abholung des Schülers durch die Polizei und Begleitung zum Unterricht.

  • 0
    Antwort von arabella70 arabella70

    hast Du das gemacht? Also anmelden, paar Tage dort, dann nicht mehr? Brauchen etwas mehr Infos, um Dir zu helfen, v.a. wieviele Tage bist Du schon nicht mehr dort, warst Du krank usw.

  • 0
    Antwort von jeyjo1991 jeyjo1991

    ja ausser die haben dich schon abgemeldet hengt vom klassenlehrer und der schulleitung ab

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Unterliegt er der allgemeinen Schulpflicht, melden die ihn nur ab, wenn er woanders angemeldet ist. Und das werden und müssen sie nachprüfen :-)

    Sonst wären die Hauptschulen so leer wie die Kirchen :-)

    G imager761

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.