Wenn eine Firma für's Geldeintreiben ein Inkasso beauftragt und der Schuldner dann logischerweise nicht zahlt ( jeder weiß das ein Inkasso sich nichts rechtliches erlauben darf ), bleibt dann das Inkasso auf seine Kosten ( Baukasten-Brief ) sitzen oder muss der Auftraggeber das Inkasso bezahlen ?
Antworten (5)
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InkassoInkasso
Um hier Inkassogebühren berechnen zu können muss rechtlich ein Verzugssachden entstanden sein. Verzugsschaden heißt, durch die Beauftragung entstehen dem Auftraggeber Gebühren die sich bei seriösen und fairen Inkassounternehmen auf maximal eine 1,5 Gebühr, an das Rechtsanwaltvergütungsgesetz angelehnt, belaufen.
Das heißt, dass wenn durch den Schuldner keine zahlung erfolgt der Auftraggeber tatsächlich auf den Kosten, Gebühren sitzen bleibt. Da jedoch ein Auftraggeber dieses nicht so prickelnd findet wir dieser auch sicherlich bei einem erfolglosem außergerichtlichen Inkassoverfahren das Inkassounternehmen beauftragen hier das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Danach kommt entweder die Klage oder die Zwangsvollstreckung.
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billygirl5444billygirl5444
der Auftraggeber muss das Inkasso bezahlen und ist fast immer der dumme.
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sachlich123sachlich123
Der Gläubiger zahlt, also der Auftraggeber des Inkasso Büros.
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crashladycrashlady Ich hab mal gelernt, daß sich die Inkasso Unternehmen die Fälle "kaufen" und selber drauf sitzen bleiben, sollten die beim Schuldner nich erfolgreich sein.
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sachlich123sachlich123 Es gibt Factoring Unternehmen, die sich quasi mit der Zwischenfinanzierung von Forderungen beschäftigen d. h. sie kaufen die Forderung. Der Gläubiger erhält das Geld sofort, zahlt dafür natürlich, und an die Factoring Firma bezahlt der Kunde. Inkasso Unternehmen werden erst ins Spiel gebracht, wenn der Schuldner zu spät oder gar nicht zahlt. Die Factoring Firma ist immer dazwischen geschaltet.
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crashladycrashlady
Wenn der Schuldner nich zahlt, bleibt das Inkasso Unternehmen auf dem sitzen, was es sich "erkauft" hat.
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sachlich123sachlich123 Das Inkasso Unternehmen kauft keine Forderungen sondern treibt sie ein. Was du meinst ist Factoring.
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crashladycrashlady Gabs da ne Änderung in den letzten 15 Jahren? (so alt sind meine Infos nämlich)
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sachlich123sachlich123 Ich kenne das schon immer so. Wenn einer meiner Kunden nicht zahlt beauftrage ich im Bedarfsfall ein Inkasso. Ich habe aber auch Grosshändler als Lieferanten, wo auf der Rechnung eine Buchungsnummer für den Verwendungszweck angegeben ist und als Zahlungsempfänger eine Factoring Firma. PS: die Inkassos musste ich bei Beauftragung bezahlen.
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BlinzellBlinzell
Wer das Bier bestellt, zahlt :-).
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billygirl5444billygirl5444 wer die Musik bestellt der zahlt die Musik ...
Nicht unbedingt, denn Grundsätzlich wiederspricht man ein gerichtliches Mahnverfahren erstmal und sofern die Hauptforderung beglichen wurde muss der Auftraggeber erstmal was nachweisen.
Ach, nett übrigens das sich hier auch mal ein Inkasso meldet.
Ja das Leben ist schon einmal nett, gel. Grundsätzlich ist anzumerken, dass wenn man hier nicht widerspricht, Widerspruch nur beim Mahnbescheid oder Einspruch beim Vollstreckungsbescheid, dann kommt es in aller Regel zum streitigen Verfahren der Klage. Wird weder Widerspruch noch Einspruch eingelegt so kommt der Gerichtsvollzieher.
Wird dem vereinfachten gerichtlichen Verfahren hier nicht widersprochen so gibt es denn unangenehmen Vollstreckungsbescheid aus welchem die Zwangsvollstreckung betrieben wird.
Grundsätzlich sollte man sich gut überlegen ob man einer berechtigten Forderung solch einem Verfahren unterziehen möchte. Den Aspekt der Mehrkosten nicht aus den Augen verlieren. Aus Gläubigersicht, wenn hier eindeutig eine Leistung korrekt erbracht wurde, der Schuldner nicht bezahlt, auch nicht bei Einschaltung eines Rechtsdienstleisters so bleibt dem Auftraggeber doch nur noch das gerichtliche Verfahren oder er lässt es gleich bleiben, bucht die Forderung aus und Schluss.