In der letzten Zeit wurde ja viel über die Änderung der Erbschaftssteuer in den Medien berichtet und trotzdem habe ich leider noch nicht den kompletten Durchblick. Bleiben Immobilien bei der Erbschaft künftig steuerfrei oder gibt es noch spezielle Ausnahmen?
Antworten (4)
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bottlequeenbottlequeen
Ich kann mich der vorherigen Antwort nur anschließen. Bis 200 Quadratmeter Wohnfläche bleibt die Immobilie steuerfrei, wenn diese auch 10 Jahre weiterhin bewohnt wird. Für die darüber liegende Fläche greift der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro. Wenn Du die Immobilie vor der 10-Jahresfrist verkauft, musst Du Erbschaftssteuern zahlen, sofern der Wert 400.000 Euro bei Kindern und Enkeln und 500.000 Euro bei Ehepartnern überschreitet.
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Engel0771Engel0771
Für Ehegatten wenn diese mindensten noch 10 ´Jahre in der Immobilie leben bleibt diese Erbschaftssteuerfrei. Kinder werden dann leider versteuert.
Kommentar von
Wago1956Wago1956 Diese Regelung gilt NUR für BETRIEBE !!!
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StefCY Eine beliebte Lösung, Erbschaftsteuer zu umgehen, ist die Überschreibung einer Immobilie auf eine von den Eigentümern der Immobilie gehaltene Gesellschaft in einem EU-Land ohne Erbschaftssteuer.
Im Fall eines Erbfalles würden so die Aktien der Gesellschaft vererbt (übertragen) werden. Die Besitzverhaeltnisse auf der Ebene der Immobilie bleiben unveraendert.
Zypern ist ein Land, welches sich gut dazu eignet und bei Leuten, die diese Lösung waehlen, bevorzugt genutzt wird. Weitere Einzelheiten dazu: www.shandaconsult.com
Schönen Tag!
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Heikokress Hallo, für das Finanzamt ist es wichtig das ein Gutachten über den tatsächlichen Wert der Immobilie vorliegt. Schaut doch einmal unter http://www.dersachverstaendige.eu nach. Die erstellen bundesweit neutrale Wertgutchten für Grundstücke und Immobilien und das zu einem fairen Preis. Gruß Heiko Kress
gilt diese Regelung nicht für Betriebe?
Bei Immobilien war doch was mit bis zu 200qm Steuerfrei!!
Das ändert sich ab 01.01.2009