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Bleibt die DSL-Geschwindigkeit trotz Zwangstrennung?

Frage von unknown1966 unknown1966

Hier ist ein Speedport 701V an dem DSL, aber ganz besonders konfiguriert: absichtlich kein Internetprovider eingetragen, PPPoe Passthrough aktiviert und an einem der LAN-Anschlüsse hängt eine Profi-Firewall, die sich mit der Kennung des Anschlusses via Speedport in das Internet verbindet und auch selbständig morgens um 3 Uhr die Zwangstrennung durchführt.

Nun ist nach meinem Verständnis die Verhandlung über die DSL-Geschwindigkeit (RAM Rate Adaptive Mode) auf einem niedrigeren Layer des ISO-Referenzmodelles, als die Benutzereinwahl und die Aushandlung der IP-Adresse. Weil die DSL-Geschwindigkeit sehr unterschiedlich ausfallen kann (zwischen 976 und 2128 kbit/s) würde es mich riesig freuen, wenn die Zwangstrennung nur die Neuanmeldung und Vergabe der IP-Adresse bedeutet und der Speedport die einmal ausgehandelte Verbindungsgeschwindigkeit über mehrere Wochen beibehalten würde (natürlich helfe ich dem am Anfang auf eine hohe Geschwindigkeit ;-))

Ist der Sachverhalt so wie beschrieben? Habe ich das so richtig verstanden?

Bitte keine Mutmaßungen, Danke.

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Antworten (1)

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    Antwort von bexit bexit

    Nein Leider nicht. Da bei der Zwangstrennung der Port am DSLAM kurzzeitig zurückgesetzt wird, verliert dein Router dabei die Syncronität. D.h. die Geschwindigkeit wird bei der Neusyncronisation wieder anhand des Singalrauschabstandes und der Leitungsdämpfung neu ausgehandelt.

    Mfg BeX_It!

    Kommentar von unknown1966 unknown1966unknown1966

    Das erfreut mich aber garnicht. - Trotzdem vielen Dank.

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