Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage,
in meinem Arbeitsvertrag steht das ich bei Eigenkündigung 2 Jahre keine Tätigkeiten in meinem alten Job ausüben darf. (Angst vor Mitnahme von Kunden) Jetzt hat unser Betrieb Kurzarbeit anmelden müßen.
Nun meine Frage, gilt diese Klausel auch wenn ich nun in der Kurzabeit kündigen würde ? Danke für eure Antworten.
GrußManuel
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