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Bleibt der alte Arbeitsvertrag bei Kurzarbeit bestehen ?

Frage von Haloween Haloween

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage,

in meinem Arbeitsvertrag steht das ich bei Eigenkündigung 2 Jahre keine Tätigkeiten in meinem alten Job ausüben darf. (Angst vor Mitnahme von Kunden) Jetzt hat unser Betrieb Kurzarbeit anmelden müßen.

Nun meine Frage, gilt diese Klausel auch wenn ich nun in der Kurzabeit kündigen würde ? Danke für eure Antworten.

GrußManuel

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Antworten (6)

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    ''gilt diese Klausel auch wenn ich nun in der Kurzabeit kündigen würde?''

    • Ja. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gilt aber nur, wenn eine Entschädigung vereinbart ist!
  • 1
    Antwort von morefunhoney morefunhoney

    Also die Klausel ist meines Erachtens rechtswidrig. Das man keine Kunden mitnehmen darf, ok, das wäre ein Satz den man reinschreiben könnte. Aber den Beruf 2 Jahre nicht ausüben, das widerspricht ja der freien Berufswahl.

  • 1
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ohne finanziellen Ausgleich ist so eine Klausel unwirksam. Wettbewerbsverbot ohne Entschädigung darf nur in einer laufenden Beschäftigung ausgesprochen werden.

  • 1
    Antwort von newcomer newcomer

    natürlich, deshalb wird Kurzarbeit gemacht, weil alles bestehen bleibt

  • 0
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Natürlich, da erst recht! Die Kurzarbeit ist ja dazu gedacht, Engpässe zu überbrücken! Wenn dann jemand kündigt und Kunden mitzieht, wäre dieser Zweck ja noch schwerer zu erreichen!

  • 0
    Antwort von josephine1979 josephine1979

    die klausel, dass man in keinem andren betrieb die gleiche tätigkeit ausüben darf steht überall- ist aber nicht wirklich zulässig. daher ist es egal, ob du nun kurzarbeit hast oder nicht- wenn du den job wechseln willst, würd ich dir raten zu arbeiterkammer (weiss nicht wie das heisst in deutschland) zu gehen und dich beraten zu lassen-

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