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bleibt das aufenthaltsrecht auch nach einer Scheinehe bestehen?

Frage von abcdef123456 abcdef123456

hallo, ich hab mich grade gefragt, was passiert, wenn ein ausländer mit einem deutschen eine scheinehe eingeht und sich nach einigen jahren scheiden lässt. wie viele jahre muss der ausländer verheiratet gewesen sein, um nicht mehr abgeschoben werden zu können? oder welche anderen fristen gibt es, damit der ausländer bleiben darf? danke

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Antworten (4)

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    Antwort von Koechlein1948 Koechlein1948

    Der Ausländer hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt und kann sofort Abgeschoben werden

    Kommentar von abcdef123456 abcdef123456abcdef123456

    auch wenn er schon viele jahre in deutschland lebt? gibt es keine fristen, wonach ein dauerhaftes aufenthaltsrecht erlangt wird?

    Kommentar von Koechlein1948 Koechlein1948Koechlein1948

    wenn man das Aufenthaltsrecht Erschlichen hat,was hier der fall ist,dann gibt es keine Fristen an denen sich der Staat halten muß

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Da die "Scheinehe" für sich genommen rechtswidrig ist, ist es egal, wie lange der Ausländer in Deutschland lebt. Er hat sich sein Aufenthaltsrecht ja erschlichen und hat damit auch kein Recht, in Deutschland zu bleiben, da er sich nicht darauf berufen kann, irgendwann in sein Bleiberecht vertraut zu haben. Ihm KANN durch die Ehe kein Anspruch auf ein Bleiberecht entstehen, weil es eben überhaupt nicht rechtmäßig zustande gekommen ist.

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    Antwort von marcopolo79 marcopolo79

    Das kann die Abschiebung bedeuten. Wer den Staat bescheißt muss gehen. So einfach ist das.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Wenn es sich um eine Scheinehe handelt und dies durch ein strafgericht festgestellt wird, dann wir die Ehe annulliert und die betreffende Person wird abgeschoben. Für den, der Scheinehe eingegangen ist, gibt es noch eine saftige Geldstrafe. Die Dauer der Ehe spielt dann keine Rolle mehr

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