Einer Freundin verweigert der Arbeitgeber den Anspruch auf Urlaub, Grund: Aufgrund langwieriger Krankheit sei dieser nun im Folgejahr verfallen. Ist dies so rechtens?
Also ich habe neulich noch gelesen, dass diese bis vor kurzem noch übliche Vorgehensweise nicht mehr durchführbar ist. Laut aktueller Rechtssprechung dürfe der Anspruch auf Urlaub nur noch verfallen, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hatte, diesen wahr zu nehmen. Ich würde ihr also auf jeden Fall raten, sich dbzgl. näher gehend mit einem Anwalt zu beraten, es lohnt sich.

Stimmt. Der Arbeitgeber brauch den Arbeitnehmer nicht mehr daran zu erinnern, dass er noch Resturlaub hat. Dieser sollte bis Ende März (?) genommen werden, sonst verfällt er nach neuer Rechtsprechung und Änderung

ganz ganz klar nein,ich war 15monate krank und der urlaub entfällt nicht

Nein. Aber derartige Auskünfte sollte man bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen