Einer Freundin verweigert der Arbeitgeber den Anspruch auf Urlaub, Grund: Aufgrund langwieriger Krankheit sei dieser nun im Folgejahr verfallen. Ist dies so rechtens?
Bleibt Anspruch auf Urlaub trotz langwieriger Krankheit erhalten?
Antworten (5)
-
3Antwort von
etoile Also ich habe neulich noch gelesen, dass diese bis vor kurzem noch übliche Vorgehensweise nicht mehr durchführbar ist. Laut aktueller Rechtssprechung dürfe der Anspruch auf Urlaub nur noch verfallen, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hatte, diesen wahr zu nehmen. Ich würde ihr also auf jeden Fall raten, sich dbzgl. näher gehend mit einem Anwalt zu beraten, es lohnt sich.
-
1Antwort von
AemmieAemmie
Stimmt. Der Arbeitgeber brauch den Arbeitnehmer nicht mehr daran zu erinnern, dass er noch Resturlaub hat. Dieser sollte bis Ende März (?) genommen werden, sonst verfällt er nach neuer Rechtsprechung und Änderung
-
-
1Antwort von
lollipopplollipopp
ganz ganz klar nein,ich war 15monate krank und der urlaub entfällt nicht
-
1Antwort von
Volker13Volker13
Nein. Aber derartige Auskünfte sollte man bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen
Diese Frage teilen