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Bleiben Sparguthaben ewig erhalten?

Frage von kevinxxx kevinxxx

Habe ein Sparbuch meiner verstorbenen Oma entdeckt. Kann ich mit dem einfach zur Bank gehen und das Geld auszahlen lassen?

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Antworten (8)

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    Antwort von badewasser badewasser

    wenn du erbe warst kannst du es dir auszahlen lassen. die dürfen sowas nicht löschen. besteht ewig sowas.

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    Antwort von stefvol stefvol

    wenn du der erbe bist dann schon, brauchst aber einen erbschein

    Kommentar von frijola frijolafrijola

    braucht man das wirklich? mir wurde immer gesagt, ich müsse auf mein sparbuch aufpassen wie auf bargeld, denn jeder könne das auf die bank bringen und auflösen... war das eine fehlinfo?

    Kommentar von badewasser badewasserbadewasser

    du musst doch dein ausweis vorlegen. so einfach kann da kein fermder ohne vollmacht und ausweiss da hin.du meinst nen scheck...also die gibt es ja jetzt nicht mehr.aber die konnte jeder einlösen

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    das war eine Fehlinformation. Wenn die Bank dies macht, dann meist nur wenn man persönlich be´kannt ist. Die Bank hafet dann aber, da dies nicht erlaubt ist

    Kommentar von stefvol stefvolstefvol

    da es nicht dein Konto ist, deine Oma zudem versotben ist, du sicherlich keine Vollmacht über das Konto bist, geht da gar nix. Die Bank würde sich sogar strafbar machen. Ohne Erbschein tut sich gar nix

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    @frijola . Du hast völlig Recht, genau so ist es!

    Kommentar von combothomas combothomascombothomas

    blödsinn, wenn ich einen todesuhrkunde habe und ich ein verwannter bin, sohn enkel und so weiter bekomme ich das geld aus gezahlt, nicht sofort . aber ich bekomme es.. habe auch das geld bekommen

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    Antwort von wandpilz wandpilz

    Dafür brauchst du einen Erbschein. Ansonsten musst du das dem Nachlassverwalter sagen. Der kümmert sich dann darum.

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    Antwort von Merkurius Merkurius

    Ein Sparbuch ist ein "hinkendes Inhaberpapier", d. h. die Bank/Sparkasse ist berechtigt (aber nicht verpflictet!!!), an jeden Vorleger des Spar(kassen)buches im Rahmen der "versprochenen Leistung" (?1.000 oder 2.000 EUR pro Monat/pro 30 Zinstagen? > hat sich seit meiner Ausbildung geändert) auszuzahlen.

    Außerdem gilt auch für Forderungen aus Sparkonten die Verjährung, d. h. wenn das Sparkonto seit x Jahren (früher 30 Jahre) nicht vorgelegt wurde (z. B. um die Zinsen nachtragen zu lassen), könnte das Kreditinstitut die Auszahlung verweigern und sich auf die "Einrede der Verjährung berufen. Ich wüßte aber nicht, dass das bei einer größeren Summe schon mal passiert ist.

    Kommentar von Merkurius Merkurius

    Nachtrag: Wenn die Bank über den Erbfall informiert ist, wird sie - abhängig vom Guthaben - meist auf einer Erblegitimation bestehen; zur Kontoauflösung ist sie sowieso erforderlich.

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    Antwort von Questor Questor

    Irgendwie liegen die meisten hier falsch. Leute, schnappt euch doch mal ein Sparbuch eines Bekannten o. ä. und geht damit zur Bank (nur zum Test und mit Wissen des Inhabers natürlich), ich habe noch keine Bank erlebt, die nicht auszahlt. Vor kurzem bat mich eine ältere Frau, die neben meiner Arbeitsstelle wohnt, ihr Geld vom Sparbuch zu holen - klappte Problemlos, niemand hat irgendetwas gefragt.

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    Antwort von krause krause

    wenn du der erbe bist, dann kannst du es auch uaszahlen lassen. sparkonten verfallen nicht?

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    Antwort von Mismid Mismid

    ja, aber nur wenn du der Erbe bist und einen Erbschein vorlegen kannst

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    Antwort von badewasser badewasser

    ach oder als bevollmächtigter eingetragen bist. dann geht es sogar ohne erbschein.

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