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Bleiben die Kosten für die Kinderheimunterbringung bestehen

Frage von mondkalb10 mondkalb10

also mein mann hat drei kinder mit einer anderen frau.eins ist jetzt über 20 und lebt noch bei uns, die anderen sind 16 und 12. wir selber haben noch einen 9 monate alten sohn. wir sind vom amt überprüft worden und für nicht zahlungsfähig eingestuft worden. aber die kosten sind ja trozdem da und die leibliche mutter wird nie zahlungsfähig werden oder sein. werden diese kosten dann irgendwann bei uns wieder geltend gemacht?oder was passiert damit?

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Antworten (1)

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    Antwort von kruemmel kruemmel

    Dein Mann ist nun mal Unterhaltspflichtig und den Unterhalt den er nicht zahlt bleibt beim Jugendamt als Schulden stehen. Das zählt auch für die Heimunterbringung. Irgendwann wird das Jugendamt wieder an Euch herrantreten, oder Ihr bekommt ein Schreiben, dass das Geld vom Lohnsteuerjahresausgleich (wenn Ihr Geld wieder bekommt) abgezogen wird. Solltest Du wieder arbeiten gehen bleibt Dein Geld bei Euch, das heisst Du wirst nicht miteingerechnet. Ich sage es Dir aus eigener Erfahrung.

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