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Bleiben bei Kündigung der ges. Rentenversicherung Ansprüche erhalten?

Frage von efranz98 efranz98

Wenn ich nach der "Ich-AG"-Förderung als normal Selbständiger die gesetzliche Rentenversichung kündigen würde, verfällt dann mein bisheriger Rentenanspruch? Und falls ich später wieder ein Arbeitsverhältnis eingehe, fang ich dann wieder bei Null an?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Niklaus Niklaus

    Der gesetzlichen Rentenversicherung kann man nicht kündigen. Vielmehr ist es so, dass man als Selbständiger nicht mehr sozialversicherungpflichtig ist. Die Ansprüche für die Altersrente bleiben bestehen. Die Ansprüche für eine Erwerbsminderungsrente verfallen, wenn man nicht durch Zahlung des Mindestbeitrags die Ansprüche aufrecht erhält. Dies ist aber bei jungen Menschen genau zu prüfen. Denn in der Regel sind die Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente so niedrig, dass sich besser der Abschluss einer privaten Absicherung auszahlt.

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Rentenansprüche verfallen meines Wissens nicht, Du fängst also nicht bei Null an.

  • 3
    Antwort von Lissa Lissa

    Es kommt darauf an, was du beruflich machst.

    Manche Selbständige sind auch weiter in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.

    Am besten lässt du dich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten.

    Da kann man individuell auf deinen Fall eingehen.

  • 1
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    anspruch auf auszahlung einer altersrente entstehen sofern mindestens 60 Monate lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Die in dieser Zeit gesammelten Entgeltpunkte werden mit dem akutellen Rentenwert mutlipliziert (zur Zeit 27,47 € in den alten BL). Diese Rente steht dir zu. Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht für Menschen die nach dem 01.01.1961 geboren sind nicht mehr. Stattdessen gibt es die Rente wegen voller bzw. halber Erwerbsminderung. Anspruch auf diese entsteht nur wenn in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet worden sind. Aus freiwilligen Beiträgen entsteht NIEMALS ein Anspruch auf EM-Rente!!!

  • 1
    Antwort von Luise Luise

    Selbstverständlich nicht. Bekomme immer mal wieder Auszüge obwohl ich schon 20 Jahre über meine Berufs-Kammer versichert bin.

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