Hallo Jayy!
Du bist wirklich in einer verzwickten Situation. Die Gesetze sind nun mal so wie sie sind. Nicht immer sind sie in jeder Situation gerecht. Wichtiger, als sich darüber zu ärgern ist, der Frage nachzugehen:
"Was kannst Du jetzt tun!
Ich versuche mal ein paar Sachen aufzuzeigen, von denen Du vielleicht etwas gebrauchen kannst:
Falls Du schon gearbeitet hast, dann könntest Du auch Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben. Hier musst Du Deine Voraussetzungen noch einmal überprüfen (lassen).
Ich kenne zwei Fälle von jungen Müttern, denen es ähnlich erging.
Die Eine hatte keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein, weil sie noch nie gearbeitet hat und auch keinen Anspruch auf Bafög, weil die Eltern zu viel verdienten. Sie ist dann gezwungenermaßen mit Kind wieder bei ihren Eltern eingezogen und zwecks Ausbildung zur Schule gegangen.
Der andere Fall handelte von einer Frau, die den Bildungsgutschein bekommen hatte. Sie bekam Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz in Form von Unterhaltsgeld für sich, Fahrtkostenerstattung und Betreuungsgeld für das Kind.
Das kann man natürlich nicht eins zu eins übertragen, weil immer verschiedene Kriterien berücksichtigt werden müssen. Deshalb musst Du unbedingt noch einmal bei der Arbeitsagentur (nicht beim Sozialamt) nachfragen.
Ich weiß nicht, wie der Bedarf an Heilerziehungspflegern ist; aber in nächster Zeit wird es einen erhöhten Bedarf an Erziehern geben. Das wäre eine gute Argumentation, weil von der Arbeitsagentur nur investiert wird, wenn es sich auch lohnt.
Das Sozialamt an sich zahlt nur Geld, weil Du Dich als alleinerziehende Mutter um Dein Kind kümmern muss. In dem Moment, in dem Du sagst, Du machst eine Ausbildung, heißt das für dieses Amt, dass Du jemanden für Dein Kind zur Betreuung hast und demnach auch arbeiten gehen kannst. Dabei interessiert es sie nicht, ob Du wirklich einen Job hast oder nicht. Aber über diesen Weg könntest Du vielleicht doch noch Geld über die Arbeitsagentur bekommen. Du gibst Dein Kind in eine Kindertagesstätte und meldest Dich arbeitslos bzw. Arbeit suchend. Und natürlich suchst Du Dir auch Arbeit. Falls Du aber keine bekommst und die Arbeitsagentur Dir auch keine Arbeit vermitteln kann, dann könntest Du einen Antrag auf einen Bildungsgutschein bewilligt bekommen. Manches funktioniert auch über Umwege.
Eine andere Möglichkeit wäre, Du suchst Dir eine Ausbildungsstelle, wo Du ein Azubi-Gehalt beziehst. Dann könntest Du zusammen mit dem Wohngeld und den Unterhaltsvorschlussleistungen über die Runden kommen. Ich weiß nicht, ob es in diesem Fall einen Zuschuss von der Arge gäbe. Das müsstest Du abklären.
Ich hoffe, dass ich Dir irgendwie weiterhelfen konnte.
Falls es gar nicht anders geht, dann scheue Dich nicht, einen Rechtbeistand zu bemühen. Da Du selber nicht viel Geld hast, wirst Du diesen auch nicht bezahlen müssen. Du gehst zum Amtsgericht und holst Dir einen entsprechenden Antrag und suchst Dir einen Anwalt. Der kennt sich aus und kann Dir helfen.
Schöne Grüße
aber wieso mussten meine eltern denn bislang nicht für mich aufkommen, als ich sozusagen zu hause war und nichts gemacht habe, außer auf mein kind auf zu passen?
und nun will ich arbeiten und meine eltern werden belangt? irgendwie sehr fragwürdig.. :-/
Das BAföG ist anders konzipiert als HartzIV. Macht aber auch Sinn: So lange Du wegen Deines Kindes zu Hause bleibst, können Deine Eltern wegen Unterhalt nicht belangt werden. Zur Finanzierung einer Ausbildung aber grundsätzlich schon (ob und ggf. in welcher Höhe sie Dir tatsächlich Ausbildungsunterhalt zahlen müssten, weiß ich natürlich nicht).