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bleibe ich zu hause, anspruch auf hartz 4, mache ich eine schulische ausbildung bekomme ich kein gel

Frage von Jayy226 Jayy226

bin mutter eines fast 3-jährigen kindes (alleinerziehund) und wollte nun ab august eine ausbildung als heilerziehungspflegerin beginnen. (schulisch) habe einen eigenen haushalt, zahle miete usw. und bekomme momentan noch für mich und mein kind hartz 4. nun habe ich bafög beantragt, und der antrag wurde abgelehnt, da meine eltern angeblich zu viel verdienen... (vater arbeitslos seiit dez.09 und mutter ein einkommen von 33800 brutto im jahr 2008) von meinem vater könnte ich da also nicht allzu viel erwarten. meine mutter zahlt 2 kredite ab (haus, auto) frage mich, wie sich das amt das vorstellt? die vom jobcenter sagte mir, ich solle zu hause bleiben!!!

das kann es doch nicht sein, oder?! bin echt total traurig und kann nicht verstehen, wie ich jetzt so bestraft werde, nur weil ich eine ausbildung machen möchte und endlich aus hartz 4 rauskommen will. besteht vielleicht ein anspruch bei einem anderen amt? arbeitsagentur zb? wenn ich jetzt keine ausbildung mache, sollte denen doch klar sein, dass ich für den rest meines lebens vom amt leben muss!??!

verstehe wirklich nicht, warum ich anspruch auf hartz 4 habe, aber keinen auf bafög oder eine andere förderung...

wäre über jede antwort dankbar!

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Antworten (9)

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    Antwort von Steeler Steeler

    Wenn Du die angerechneten Unterhaltsbeträge von den Eltern nicht bekommst, kannst Du einen sog. Vorausleistungsantrag stellen und so zu dem fehlenden Geld kommen. Damit solltest Du aber nicht zu lange warten, da die sog. Vorausleistungen oft nicht rückwirkend gezahlt werden.

    Das Amt prüft dann, ob es die Vorausleistungen von den Eltern zurückholen kann. Das geht aber nur, soweit Du auch nach dem BGB einen Unterhaltsanspruch hast.

    Verweigern Deine Eltern also zu Recht Unterhalt, haben sie nichts zu befürchten.

    Verweigern sie ihn zu Unrecht, werden sie zahlen müssen. Fände ich dann aber auch in Ordnung so.

    Aktualisierungsanträge - wie von VirtualSelf vorgeschlagen - gehen auch. Falls das nicht klappt, verlierst Du aber möglicherweise Zeit hinsichtlich des Vorausleistungsantrages (s.o.). Und Du bist einem Rückforderungsrisiko ausgesetzt, falls sich die Einkommensverhältnisse Deiner Eltern wieder verbessern; ein Vorausleistungsantrag geht dann meist nicht mehr.

    Kommentar von Jayy226 Jayy226

    aber wieso mussten meine eltern denn bislang nicht für mich aufkommen, als ich sozusagen zu hause war und nichts gemacht habe, außer auf mein kind auf zu passen?

    und nun will ich arbeiten und meine eltern werden belangt? irgendwie sehr fragwürdig.. :-/

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    Das BAföG ist anders konzipiert als HartzIV. Macht aber auch Sinn: So lange Du wegen Deines Kindes zu Hause bleibst, können Deine Eltern wegen Unterhalt nicht belangt werden. Zur Finanzierung einer Ausbildung aber grundsätzlich schon (ob und ggf. in welcher Höhe sie Dir tatsächlich Ausbildungsunterhalt zahlen müssten, weiß ich natürlich nicht).

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Zunächst solltest du die BAföG-Ablehnung überprüfen lassen (wenn das Einkommen deiner Eltern aktuell gesunken ist, kann natürlich bei der Bemesseung auf Antrag das aktuelle und nicht das vergangene Einkommen berücksichtigt werden.)
    Ist die Ausbildung dem Grunde nach BAföG-fähig, hast du in der Tat schlechte Karten, denn dann wärst du vom Alg2-Leistungsbezug grundsätzlich ausgeschlossen.
    Nützt alles nichts: in diesem Fall solltest du mit dem Vermittler sprechen.
    Wegen des Kindesunterhaltes: du kannst deine Ansprüche an die ARGE abtreten bzw. die ARGE die Durchsetzung der Ansprüche überlassen. Zumindest in unserer Kommune wird dann nicht lange gefackelt und rumgeeiert.

    Kommentar von Jayy226 Jayy226

    und was denken die sich dann? dann soll ich lieber zu hause bleiben?

    kanns ja nicht sein...

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Es kann schon sein.
    Natürlich musst du dich mit dem Vermittler über die Ausbildung unterhalten und Argumente austauschen.
    "Ich möchte eine Ausbildung als ... machen", reicht defintiv nicht, wenn du Unterstützung und Förderung durch die ARGE wünscht, denn aus vermittlerischer Sicht muss die Ausbildung geeignet sein, dich auf Dauer aus dem Leistungsbezug rauszubekommen. Zudem muss Geld im Fördertopf sein.

    Kommentar von stillstand82 stillstand82

    Häh??? Mir sind viele Fälle bekannt die ALG2 bekommen und Bafög! Und ja sie haben bei Jobcenter angegeben, dass sie Bafög bekommen. ALG2 und Bafög wurden miteinander verrechnet. Aber ALG2 Bezug ausgeschlossen kann ja dann wohl nicht sein.

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Moment, für die Kredite kann nur deine Mutter etwas. Überlege mal, wenn darauf Rücksicht genommen würde, würde jeder sich verschulden um ja keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Deine Eltern sind Dir zum Unterhalt verpflichtet, bis Du die erste Ausbildung abgeschlossen hast. Es ist ja auch ungewöhnlich, erst Kinder zu bekommen und dann eine Ausbildung zu machen.

    Hartz4 ist zum Überleben und BAFÖG dient zur Ausbildung, wenn sonst kein Anspruch auf Unterhalt.

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    Antwort von Schreiberlilli Schreiberlilli

    Hallo Jayy!

    Du bist wirklich in einer verzwickten Situation. Die Gesetze sind nun mal so wie sie sind. Nicht immer sind sie in jeder Situation gerecht. Wichtiger, als sich darüber zu ärgern ist, der Frage nachzugehen:

    "Was kannst Du jetzt tun!

    Ich versuche mal ein paar Sachen aufzuzeigen, von denen Du vielleicht etwas gebrauchen kannst:

    Falls Du schon gearbeitet hast, dann könntest Du auch Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben. Hier musst Du Deine Voraussetzungen noch einmal überprüfen (lassen).

    Ich kenne zwei Fälle von jungen Müttern, denen es ähnlich erging.

    Die Eine hatte keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein, weil sie noch nie gearbeitet hat und auch keinen Anspruch auf Bafög, weil die Eltern zu viel verdienten. Sie ist dann gezwungenermaßen mit Kind wieder bei ihren Eltern eingezogen und zwecks Ausbildung zur Schule gegangen.

    Der andere Fall handelte von einer Frau, die den Bildungsgutschein bekommen hatte. Sie bekam Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz in Form von Unterhaltsgeld für sich, Fahrtkostenerstattung und Betreuungsgeld für das Kind.

    Das kann man natürlich nicht eins zu eins übertragen, weil immer verschiedene Kriterien berücksichtigt werden müssen. Deshalb musst Du unbedingt noch einmal bei der Arbeitsagentur (nicht beim Sozialamt) nachfragen.

    Ich weiß nicht, wie der Bedarf an Heilerziehungspflegern ist; aber in nächster Zeit wird es einen erhöhten Bedarf an Erziehern geben. Das wäre eine gute Argumentation, weil von der Arbeitsagentur nur investiert wird, wenn es sich auch lohnt.

    Das Sozialamt an sich zahlt nur Geld, weil Du Dich als alleinerziehende Mutter um Dein Kind kümmern muss. In dem Moment, in dem Du sagst, Du machst eine Ausbildung, heißt das für dieses Amt, dass Du jemanden für Dein Kind zur Betreuung hast und demnach auch arbeiten gehen kannst. Dabei interessiert es sie nicht, ob Du wirklich einen Job hast oder nicht. Aber über diesen Weg könntest Du vielleicht doch noch Geld über die Arbeitsagentur bekommen. Du gibst Dein Kind in eine Kindertagesstätte und meldest Dich arbeitslos bzw. Arbeit suchend. Und natürlich suchst Du Dir auch Arbeit. Falls Du aber keine bekommst und die Arbeitsagentur Dir auch keine Arbeit vermitteln kann, dann könntest Du einen Antrag auf einen Bildungsgutschein bewilligt bekommen. Manches funktioniert auch über Umwege.

    Eine andere Möglichkeit wäre, Du suchst Dir eine Ausbildungsstelle, wo Du ein Azubi-Gehalt beziehst. Dann könntest Du zusammen mit dem Wohngeld und den Unterhaltsvorschlussleistungen über die Runden kommen. Ich weiß nicht, ob es in diesem Fall einen Zuschuss von der Arge gäbe. Das müsstest Du abklären.

    Ich hoffe, dass ich Dir irgendwie weiterhelfen konnte.

    Falls es gar nicht anders geht, dann scheue Dich nicht, einen Rechtbeistand zu bemühen. Da Du selber nicht viel Geld hast, wirst Du diesen auch nicht bezahlen müssen. Du gehst zum Amtsgericht und holst Dir einen entsprechenden Antrag und suchst Dir einen Anwalt. Der kennt sich aus und kann Dir helfen.

    Schöne Grüße

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    Antwort von Jayy226 Jayy226

    aber die kredita hat sie ja jetzt nunmal... kann sie ja nicht einfach auflösen, oder so.

    ich hab vorher in der gastronomie gearbeitet... das kann ich jetzt aber nicht mehr, weil kein kindergarten bis 1 h nachts auf mein kind aufpasst.

    bekomme auch erst seit 2 jahren hartz 4, seitdem ich mich von dem vater meines kindes trennen musste, weil er immer handgreiflich war und mich geschlagen hat.ich bin echt verzweifelt... was soll ich denn jetzt machen? ich kann doch nicht einfach zu hause bleiben und nichts machen! hab mich schon genug für die 2 jahre geschämt, wo ich hartz 4 beziehen musste.

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    Antwort von elenore elenore
    • Du könntest, um deine Ausbildung zu beginnen, versuchen beim Sozialamt Leistung zu beantragen? Es müsste möglich sein, kein Hartz 4, sondern Sozialleistung?

    • Wohngeld wäre auch eine Alternative.

    • Ja, oder Unterhaltsansprüche an deine Eltern.

    • Oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    Wohngeld bekommt man nur, wenn man keine sonstigen Geldleistung bekommt.

    Kommentar von Jayy226 Jayy226

    nein, ich habe bereits mit dem jobcenter gesprochen und die sagten mir wort wörtlich: wenn sie arbeiten gehen, bekommen sie von uns keinerlei leistungen mehr! nur wenn sie zu hause bleiben bleiben, besteht ein anspruch für sie und ihr kind.

    ich sollte mich ans bafög amt wenden... naja und der antrag kam gestern mit "abgelehnt" zurück.

    Kommentar von Jayy226 Jayy226

    bekomme zum jetztigen zeitpunkt 149€ wohngeld für mein kind.

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    Antwort von Reling Reling

    Für das Kind erhältst du vom Kindesvater Unterhalt, das ist klar.

    Wenn BAFöG abgelehnt wurde, weil ein Elternteil ein zu hohes Einkommen hat, dann ist das meist nicht ganz unbegründet. In diesem Falle wären deine Eltern zur Zahlung an dich verpflichtet. Du müsstest also Unterhaltsansprüche gegenüber deinen Eltern geltend machen.

    Kommentar von Jayy226 Jayy226

    erhalte keinen unterhalt... stehe seit fast 2 jahren vor gericht mit meinem ex! hat ne firma und geld ohne ende, aber zahlt nicht... erst hat er die vaterschaft angefechtet, was sich über ein jahr hinzog und nun warte ich seit januar, dass es endlich vor gericht geht. bezüglich des unterhalts.

    wie man sieht... ich bin fast in jeder hinsicht gestraft : )

    Kommentar von Reling RelingReling

    Wenn der Kindesvater keinen Unterhalt für das Kind zahlt, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschusszahlungen beantragen.

    Kommentar von Jayy226 Jayy226

    ja, unterhaltsvorschuss bekomme ich... das muss er dann ja glaube ich alles zurück zahlen.

    Kommentar von Reling RelingReling

    Wieso schreibst du dann erst "erhalte keinen unterhalt... warte ich seit januar, dass es endlich vor gericht geht. bezüglich des unterhalts"? Du bekommst doch Unterhalt für das Kind.

    Wegen Ansprüchen gegenüber deinen Eltern wirst du, falls deine Eltern nicht freiwillig zahlen, um eine gerichtliche Einforderung nicht umhin kommen.

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    Antwort von grisu13 grisu13

    Helfen kann ich dir leider auch nicht, aber zustimmen. es ist schon echt Traurig das Leuten die Arbeiten wollen nicht geholfen wird.

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    Das ist ja Quatsch. Wenn man "Arbeiten" bekommt man Geld und will es nicht.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ich hätte jetzt auch eher vermutet, daß Du einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und nicht auf BaföG hast. Aber auch dort wird der Unterhalt der Eltern angerechnet. Und der Staat kann ja nun mal nix dafür, wenn Deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Du solltest Dich nicht über den Staat, sondern über Deine Eltern beschweren.

    Übrigens hätte Dein Kind weiterhin einen Anspruch auf Sozialhilfe oder Wohngeld. Es geht ja hier nur um das Geld, wsa für DICH bezahlt wird.

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    Das Kind hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe, sondern auf Unterhalt von seinem Erzeuger. Das ist aber die Mentalität in unserem Land, es werden Kinder in Welt gesetzt und für den Unterhalt soll die Allgemeinheit sorgen. Wobei die Kinder am wenigsten dafür können.

    Kommentar von Jayy226 Jayy226

    wie gesagt, mein ex hat geld ohne ende... hat 4 autos, ne eigentumswohnung etc. zahlt aber wie gesagt bislang nicht, weil sich das alles echt total hinzieht.

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Warum bekommt man ein Kind außerhalb der Ehe? Da ist das Risiko vorprogrammiert.

    Und wieso wird man schwanger ohne es sich leisten zu können?

    Nach abgeschlossener Ausbildung?

    Aber das wird heute ja kein Gedanke dran verschwendet.

    Kinder sind nur verdammt teuer, da sollte man vorher drüber nachdenken. Und nicht hinterher jammern. http://www.focus.de/finanzen/recht/kinderkosten/nachwuchsaid20573.html

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