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Blechschaden an stehendem Fahrzeug (aussteigen)

Frage von Riccardo Riccardo

Gestern fuhr mir ein anderer Autofahrer meine Tür zu Schrott, als ich beim Aussteigen war (Parkstreifen an einer vielbefahrenen Hauptstr. im Berufsverkehr).

Er fuhr sehr dicht und sehr schnell und ich habe die Tür nicht "voll bis zum Anschlag" geöffnet, sondern nur gerade so, dass ich aussteigen konnte.

Die herbeigerufene Polizei meinte sie würden die Schuldfrage nicht klären, aber prinzipiell sei ich schuld, denn ich dürfte die Tür nur öffnen, wenn überhaupt kein Fahrzeug mehr zu sehen sei.

Ist das schon "in Stein gemeisselt" oder wer sonst klärt die Schuldfrage? (Ohne Anwälte und Gericht, ich hab eh eine Vollkasko).

Ärgerlich war es für beide Seiten : Ich brauch meinen Mercedes Sprinter beruflich, der Unfallgegner hatte seinen BMW 520i gerade frisch erworben (gebraucht - kein Unfallwagen).

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Antworten (8)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Die Schadensregulierung ist ne zivilrechtliche Sache .. das klären die Versicherungen der Unfallbeteiligten .. oder eben das zuständige Gericht. Die Polizei kümmert sich um Gefahrenabwehr und darum, dass der Verkehr wieder fließt .. und leitet gegen einen oder mehrere Unfallbeteiligte ein Ordnungswidrigkeitenverahren ein bzw. bietet bei kleineren Unfällen ein Verwarnungsgeld vor Ort an.

    Die Situation klingt eigentlich eindeutig .. weil man die Tür eben erst öffnen darf, wenn eine Gefährdung des fließenden Verkehrs ausgeschlossen ist ..

    Sie können jetzt nur abwarten was die Versicherung sagt (nachdem Sie den Schaden dort gemeldet haben) .. und wenn Sie mit dem Ergebnis dann nicht einverstanden sind, geht's vor Gericht ...

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    RatgeberHelden Antwort von killerbee1 killerbee1

    Wer kennt denn das nicht: Man fährt eine Straße entlang, hat Gegenverkehr und auf beiden Seiten parken Autos. Platz ist also keiner mehr. Während also die beiden entgegenkommenden Autos aneinander vorbeizirkeln, findet sich wiedermal einer der von seinem am Rand stehenden Auto die Tür aufreißt. Usw. usw.

    Die Versicherungen werden jetzt prüfen wie weit die Tür offen war als es gekracht hat. Die genauen Maße weiß ich nicht mehr, aber bis zu einem gewissen Maß ist es wohl Schuld des anderen Fahrers, ab einer bestimmten Weite ist es deine Schuld. Wir hatten einen derartigen Fall mal vor Jahren, dort wo ich arbeite...

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    Antwort von Lunanie Lunanie

    Wenn ihr es darauf ankommen lassen wollte, klärt das vor Gericht - halte ich aber für unnötig. Schuld hast in meinen Augen auch eher du, denn bevor man an einer stark befahrenen Straße zur Fahrbahn hin aussteigt, sollte man sich in der Tat vergewissern, dass keine Autos in unmittelbarer Nähe sind. Teilschuld trifft ihn aber auch, zumindest dann, wenn er zu schnell war (Geschwindigkeitsbegrenzung übertreten) oder keinen angemessenen Seitenabstand eingehalten hat (natürlich gilt das nur, wenn es ihm überhaupt möglich war, ca. 1,50 m an dir vorbeizufahren).

    Bin aber kein Anwalt oder dergleichen, ist nur meine Auffassung.

    Kommentar von Riccardo RiccardoRiccardo
    1. Könnte ich dann bei dieser Strasse im Berufsverkehr NIE aussteigen weil STÄNDIG Autos kommen und auch keiner Rücksicht nimmt. Meinen nichteingeklappten Seitenspiegel haben sie mir dort auch schon mal abgefahren (natürlich Fahrerflucht)

    2.Ich hatte die Tür höchstens 40-50cm offen also keine 1,5m

    Kommentar von Lunanie LunanieLunanie

    Man sollte aber gute 1,50 m an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren, eben da ja jemand die Tür öffnen könnte! Ich habe doch nicht behauptet dass du die Tür soweit offen hattest. Meine Güte aber auch. Und Ampeln wird es da doch auch geben, also sollte es immer mal wieder kurze Phasen geben, in denen weniger Autos vorbeifahren.

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    Antwort von daCypher daCypher

    Du kannst höchstens nen Anwalt einschalten, der das evtl. nochmal genauer klärt. Ich kenn die genauen Umstände jetzt nicht, aber mir ist es auch schon vorgekommen, dass ich auf einer relativ engen Straße wegen Gegenverkehr sehr nah an den stehenden Autos vorbeifahre und es ist auch schon vorgekommen, dass jemand in so einer Situation 10 Meter vor mir plötzlich die Tür aufgerissen hat und ich nur mit Glück ausweichen konnte. Wenn es da gekracht hätte, hätte ich auch die Schuld von mir gewiesen.

    Wenn der natürlich noch 50 Meter hinter dir war, als du die Tür aufgemacht hast, ist er zumindestens Teilschuld.

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    Antwort von fs112 fs112

    Im Prinzip hat der Vollzugsbeamte recht, ein Öffnen der Türe sollte nur nach der Vergewisserung erfolgen, dass sich kein Fahrzeug nähert.

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Soll jeder seinen _Schaden tragen,mehr könnt Ihr nicht erwarten.Die Polizei meint zu Recht.

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    Antwort von SaschaDoe SaschaDoe

    Unter Umständen kann es nur gerichtlich geklärt werden es sei denn ihr BEIDE nehmt die Schuld auf euch wo dann jeder für sich selber den eigenen Schaden am Fahrzeug zahlen muss.....ich persönlich kenn das auch nur so das der, der aussteigen will auf den fließenden Verkehr zu achten hat und somit deine Schuld ist.

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    Antwort von Peterthb Peterthb

    Ein Polizeibeamter entscheidet nie über eine Schuldfrage. Dazu sind sie weder ausgebildet, noch ermächtigt.

    Richtig ist, dass du den Verkehr zu beachten hast und vermutlich mindestens mit einer Teilschuld zu rechnen hast. Der andere Verkehrsteilnehmer hat aber auch einen Sicherheitsabstand einzuhalten und seine Geschwindigkeit den Verkehrsbedingungen anzupassen.

    Wenn du also davon überzeugt bist, dass er "zu" knapp an deinem Auto vorbei fahren wollte, wird die Schuldfrage ggf. durch Gutachten und Urteil geklärt werden müssen. "Zu knapp" könnte auch heißen, dass er sich zu schnell bewegte, denn je gefährlicher die Situation, desto langsamer ist zu fahren.

    Was ich überhaupt nicht weiß ist, ob ich als Vorbei-fahrender an einem Parkstreifen zwangsläufig damit rechnen muss, dass ein anderer unachtsam genug ist, um ohne Rücksicht die Tür zu öffnen. Ich mache das zwar in der Regel, aber glaube schon mal gehört zu haben, dass dem nicht so ist, vor allem, wenn viele Fahrzeuge auf dem Streifen stehen.

    Vom Gefühl her würde ich sagen, du hast letztlich die beste Chance, allein schuld zu erhalten. Zur Sicherheit solltest du deine Versicherung fragen, im Zweifel setzen die von sich aus alle Hebel in Bewegung, wenn sie eine Chance sehen, sich vor der Zahlung zu drücken.

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