Gestern fuhr mir ein anderer Autofahrer meine Tür zu Schrott, als ich beim Aussteigen war (Parkstreifen an einer vielbefahrenen Hauptstr. im Berufsverkehr).
Er fuhr sehr dicht und sehr schnell und ich habe die Tür nicht "voll bis zum Anschlag" geöffnet, sondern nur gerade so, dass ich aussteigen konnte.
Die herbeigerufene Polizei meinte sie würden die Schuldfrage nicht klären, aber prinzipiell sei ich schuld, denn ich dürfte die Tür nur öffnen, wenn überhaupt kein Fahrzeug mehr zu sehen sei.
Ist das schon "in Stein gemeisselt" oder wer sonst klärt die Schuldfrage? (Ohne Anwälte und Gericht, ich hab eh eine Vollkasko).
Ärgerlich war es für beide Seiten : Ich brauch meinen Mercedes Sprinter beruflich, der Unfallgegner hatte seinen BMW 520i gerade frisch erworben (gebraucht - kein Unfallwagen).
2.Ich hatte die Tür höchstens 40-50cm offen also keine 1,5m
Man sollte aber gute 1,50 m an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren, eben da ja jemand die Tür öffnen könnte! Ich habe doch nicht behauptet dass du die Tür soweit offen hattest. Meine Güte aber auch. Und Ampeln wird es da doch auch geben, also sollte es immer mal wieder kurze Phasen geben, in denen weniger Autos vorbeifahren.