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Blaulicht und Sirenen

gefragt von MikeMoltoMikeMolto am 25.06.2008 um 13:43 Uhr

Haben Fahrzeuge (Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen) bei eingeschalteter Sirene und eingeschaltetem Blaulicht Vorfahrt?

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Recht x 35.292 STVO x 281 Vorfahrt x 47 blaulicht x 24 sirenen x 12

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anonym
beantwortet von etmundi am 25. Juni 2008 15:18
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Hilfreichste Antwort

Namaste Das OLG Celle nahm eine differenzierte Bewertung vor: Zwar haben Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen grundsätzlich Vorrang, den übrigen Verkehr trifft die überwiegende Sorgfaltspflicht. Trotzdem darf der Fahrer von Polizei und Feuerwehr bei Rotlicht nicht ohne weiteres in die Kreuzung einfahren, sondern muß sich vergewissern, daß der Querverkehr den Einsatz auch bemerkt hat. Ansonsten kann es bei einem Unfall zu einer Mithaftung kommen, die das Gericht hier mit einem Drittel ansetzte (Az.: 14 U 138/04. - Ich liebe Google-


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Krisii
beantwortet von Krisii am 25. Juni 2008 13:45
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ja klar wieso meinst du haben sie sonst blaulicht und sirene??? als deko oder was grins


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 25. Juni 2008 13:46
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Ja sicher, Für was sollten sie diese Signale sonst einsetzen? Bestimmt nicht, um Schaulustige anzulocken!


anonym
beantwortet von dolabella am 25. Juni 2008 13:47
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§38 STVO sagt dazu folgendes:

<quote> (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".</quote>


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 25. Juni 2008 13:43
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Na logisch!!!

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 25. Juni 2008 13:44

Wozu haben die das sonst???!!!???


Helga80
beantwortet von Helga80 am 25. Juni 2008 13:46
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Jaha...du mußt immer Platz machen, es sei denn du gefährdest dich und/oder andere. und Vorsicht: manche Fahrzeuge mit Blaulicht und Sirene nehmen auf nichts und niemand Rücksicht, dann kann es gerade auf Ampelkreuzungen zu gefährlichen Situationen kommen

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 25. Juni 2008 13:49

Das stimmt bei soeinem Einsatz ist schon ein bekannter von mir gestorben, weil er über eine GRÜNE Ampel gegangen ist und zu diesem Zeitpunkt hatte die Polizei einen Einsatz!!

Also immer gut die augen aufmachen!!!


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 25. Juni 2008 13:44
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für was glaubst du sind die sonst da?

Damit auf den Straßen ab und an was blinkt oder was??


claudia2566
beantwortet von claudia2566 am 25. Juni 2008 13:44
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Was für eine Frage ,,na logich immer:-)

Kommentar von 6ea41f662929e80ec3595fa51c26940dsmallmeinName am 25. Juni 2008 13:45

Die haben nicht nur Vorfahrt, du solltest (musst?) sogar Platz machen damit der Wagen vorbei kann.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 25. Juni 2008 13:48

musst du auch sonst bekommste richtigen Ärger!!!


anonym
beantwortet von Kathab112 am 11. März 2009 14:43
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ja, sie haben vorfahrt. Aber sie dürfen keine andren Fahrzeug gefähren bei vofahrt. Die dürfen auch falsch herum, bei einer einbahnstraße fahren und die autos die dann richtig kommen, müssen platz machen oder rückwärts wieder raus fahren oder an die seite.


anonym
beantwortet von Subway09 am 11. November 2008 19:06
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Nein, haben sie nicht. Die machen das nur an, weil es cool aussieht. ^^


anonym
beantwortet von khalid79 am 26. Oktober 2008 20:59
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Naja, mit ist mal einer mit Blaulicht entgegengekommen (auf meiner Spur -> Geisterfahrer) und ich habe mit fast die Felge am Bordstein zerstört beim ausweichen. Als ich dann der Polizei einen Brief schrieb und bat, dass doch bitte Cobra11 bei rtl bleiben möge, haben die Beamten zumindest ärger bekommen und ich eine schriftliche Entschuldigung mit Stempel und unterschrift.

Die haben also Vorfahrt, dürfen aber längst nicht alles! Trotzdem: immer schön Platz machen, wenn es geht!


anonym
beantwortet von Mcruay am 12. August 2008 09:20
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Vorfahrt haben die aber auch nur, wenn beides eingeschaltet ist. Rettungsfahrzeuge sind (meist nachts) so nett und lassen das Horn aus Rücksicht auf die Nachtruhe aus. Dann haben die aber keine Sonderrechte mehr!

Trotzdem würde ich ausweichen...

Kommentar von 2981230080a295250c26957e07666379smallEifelmensch am 21. September 2008 12:10

Sonderechte dürfen Einsatzfahrzeuge, unabhängig von der Benutzung von Sondersignalen, immer in Anspruch nehmen. D.h. sie dürfen gegen Vorschriften der StVO verstoßen.

Das "Wegerecht" gilt jedoch nur, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind.


anonym
beantwortet von anjanni am 25. Juni 2008 13:52
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immer


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