MikeMolto am 25.06.2008 um 13:43 Uhr
Haben Fahrzeuge (Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen) bei eingeschalteter Sirene und eingeschaltetem Blaulicht Vorfahrt?
Namaste Das OLG Celle nahm eine differenzierte Bewertung vor: Zwar haben Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen grundsätzlich Vorrang, den übrigen Verkehr trifft die überwiegende Sorgfaltspflicht. Trotzdem darf der Fahrer von Polizei und Feuerwehr bei Rotlicht nicht ohne weiteres in die Kreuzung einfahren, sondern muß sich vergewissern, daß der Querverkehr den Einsatz auch bemerkt hat. Ansonsten kann es bei einem Unfall zu einer Mithaftung kommen, die das Gericht hier mit einem Drittel ansetzte (Az.: 14 U 138/04. - Ich liebe Google-

ja klar wieso meinst du haben sie sonst blaulicht und sirene??? als deko oder was grins

Ja sicher, Für was sollten sie diese Signale sonst einsetzen? Bestimmt nicht, um Schaulustige anzulocken!
§38 STVO sagt dazu folgendes:
<quote> (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".</quote>

Na logisch!!!
DaSu81 am 25. Juni 2008 13:44 Wozu haben die das sonst???!!!???

Jaha...du mußt immer Platz machen, es sei denn du gefährdest dich und/oder andere. und Vorsicht: manche Fahrzeuge mit Blaulicht und Sirene nehmen auf nichts und niemand Rücksicht, dann kann es gerade auf Ampelkreuzungen zu gefährlichen Situationen kommen
kathis1989 am 25. Juni 2008 13:49 Das stimmt bei soeinem Einsatz ist schon ein bekannter von mir gestorben, weil er über eine GRÜNE Ampel gegangen ist und zu diesem Zeitpunkt hatte die Polizei einen Einsatz!!
Also immer gut die augen aufmachen!!!

für was glaubst du sind die sonst da?
Damit auf den Straßen ab und an was blinkt oder was??

Was für eine Frage ,,na logich immer:-)
meinName am 25. Juni 2008 13:45 Die haben nicht nur Vorfahrt, du solltest (musst?) sogar Platz machen damit der Wagen vorbei kann.
kathis1989 am 25. Juni 2008 13:48 musst du auch sonst bekommste richtigen Ärger!!!
ja, sie haben vorfahrt. Aber sie dürfen keine andren Fahrzeug gefähren bei vofahrt. Die dürfen auch falsch herum, bei einer einbahnstraße fahren und die autos die dann richtig kommen, müssen platz machen oder rückwärts wieder raus fahren oder an die seite.
Nein, haben sie nicht. Die machen das nur an, weil es cool aussieht. ^^
Naja, mit ist mal einer mit Blaulicht entgegengekommen (auf meiner Spur -> Geisterfahrer) und ich habe mit fast die Felge am Bordstein zerstört beim ausweichen. Als ich dann der Polizei einen Brief schrieb und bat, dass doch bitte Cobra11 bei rtl bleiben möge, haben die Beamten zumindest ärger bekommen und ich eine schriftliche Entschuldigung mit Stempel und unterschrift.
Die haben also Vorfahrt, dürfen aber längst nicht alles! Trotzdem: immer schön Platz machen, wenn es geht!
Vorfahrt haben die aber auch nur, wenn beides eingeschaltet ist. Rettungsfahrzeuge sind (meist nachts) so nett und lassen das Horn aus Rücksicht auf die Nachtruhe aus. Dann haben die aber keine Sonderrechte mehr!
Trotzdem würde ich ausweichen...
Eifelmensch am 21. September 2008 12:10 Sonderechte dürfen Einsatzfahrzeuge, unabhängig von der Benutzung von Sondersignalen, immer in Anspruch nehmen. D.h. sie dürfen gegen Vorschriften der StVO verstoßen.
Das "Wegerecht" gilt jedoch nur, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind.