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Blaulicht und Sirenen

Frage von MikeMolto MikeMolto

Haben Fahrzeuge (Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen) bei eingeschalteter Sirene und eingeschaltetem Blaulicht Vorfahrt?

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von etmundi etmundi

    Namaste Das OLG Celle nahm eine differenzierte Bewertung vor: Zwar haben Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen grundsätzlich Vorrang, den übrigen Verkehr trifft die überwiegende Sorgfaltspflicht. Trotzdem darf der Fahrer von Polizei und Feuerwehr bei Rotlicht nicht ohne weiteres in die Kreuzung einfahren, sondern muß sich vergewissern, daß der Querverkehr den Einsatz auch bemerkt hat. Ansonsten kann es bei einem Unfall zu einer Mithaftung kommen, die das Gericht hier mit einem Drittel ansetzte (Az.: 14 U 138/04. - Ich liebe Google-

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    Antwort von Krisii Krisii

    ja klar wieso meinst du haben sie sonst blaulicht und sirene??? als deko oder was grins

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Ja sicher, Für was sollten sie diese Signale sonst einsetzen? Bestimmt nicht, um Schaulustige anzulocken!

  • 2
    Antwort von dolabella dolabella

    §38 STVO sagt dazu folgendes:

    <quote> (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".</quote>

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    Antwort von DaSu81 DaSu81

    Na logisch!!!

    Kommentar von DaSu81 DaSu81DaSu81

    Wozu haben die das sonst???!!!???

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    Antwort von Helga80 Helga80

    Jaha...du mußt immer Platz machen, es sei denn du gefährdest dich und/oder andere. und Vorsicht: manche Fahrzeuge mit Blaulicht und Sirene nehmen auf nichts und niemand Rücksicht, dann kann es gerade auf Ampelkreuzungen zu gefährlichen Situationen kommen

    Kommentar von kathis1989 kathis1989kathis1989

    Das stimmt bei soeinem Einsatz ist schon ein bekannter von mir gestorben, weil er über eine GRÜNE Ampel gegangen ist und zu diesem Zeitpunkt hatte die Polizei einen Einsatz!!

    Also immer gut die augen aufmachen!!!

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    Antwort von kathis1989 kathis1989

    für was glaubst du sind die sonst da?

    Damit auf den Straßen ab und an was blinkt oder was??

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    Antwort von claudia2566 claudia2566

    Was für eine Frage ,,na logich immer:-)

    Kommentar von meinName meinNamemeinName

    Die haben nicht nur Vorfahrt, du solltest (musst?) sogar Platz machen damit der Wagen vorbei kann.

    Kommentar von kathis1989 kathis1989kathis1989

    musst du auch sonst bekommste richtigen Ärger!!!

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    Antwort von Kathab112 Kathab112

    ja, sie haben vorfahrt. Aber sie dürfen keine andren Fahrzeug gefähren bei vofahrt. Die dürfen auch falsch herum, bei einer einbahnstraße fahren und die autos die dann richtig kommen, müssen platz machen oder rückwärts wieder raus fahren oder an die seite.

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    Antwort von Subway09 Subway09

    Nein, haben sie nicht. Die machen das nur an, weil es cool aussieht. ^^

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    Antwort von khalid79 khalid79

    Naja, mit ist mal einer mit Blaulicht entgegengekommen (auf meiner Spur -> Geisterfahrer) und ich habe mit fast die Felge am Bordstein zerstört beim ausweichen. Als ich dann der Polizei einen Brief schrieb und bat, dass doch bitte Cobra11 bei rtl bleiben möge, haben die Beamten zumindest ärger bekommen und ich eine schriftliche Entschuldigung mit Stempel und unterschrift.

    Die haben also Vorfahrt, dürfen aber längst nicht alles! Trotzdem: immer schön Platz machen, wenn es geht!

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    Antwort von Mcruay Mcruay

    Vorfahrt haben die aber auch nur, wenn beides eingeschaltet ist. Rettungsfahrzeuge sind (meist nachts) so nett und lassen das Horn aus Rücksicht auf die Nachtruhe aus. Dann haben die aber keine Sonderrechte mehr!

    Trotzdem würde ich ausweichen...

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Sonderechte dürfen Einsatzfahrzeuge, unabhängig von der Benutzung von Sondersignalen, immer in Anspruch nehmen. D.h. sie dürfen gegen Vorschriften der StVO verstoßen.

    Das "Wegerecht" gilt jedoch nur, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind.

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    Antwort von anjanni anjanni

    immer

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