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Blaulicht und Martinshorn an Privatwagen?

Frage von swfreak77 swfreak77

Mich beschäftigt schon seit einiger Zeit die Frage, ob ein z.B. Polizeibeamter auch Blaulicht etc. an seinem Privatwagen anbringen darf.

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von baertl baertl

    Also: erstmal ja, auch ein Privat-PKW darf/kann eine Sondersignalanlage haben. Das ist z.B. für "besondere Führungskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes sowie für Notärzte" (so ähnlich in der entsprechenden bayerischen Regelung) möglich. Das ist z.B. bei Mitgliedern der Kreisbrandinspektion, bei Leitenden Notärzten, Organisatorischen Leitern und auch bei ländlichen Notarztstandorten ohne eigenes Fahrzeug (gibts teilweise in entlegenen Gebieten noch) absolut üblich.

    Dazu ist notwendig, dass man erstens die behördliche Genehmigung dazu erhält (dazu sind wiederum diverse Voraussetzungen nötig), dann die Anlage sachgerecht einbaut oder ein entsprechend ausgerüstetes Auto kauft, diesen Einbau von einem Sachverständigen abnehmen lässt (TÜV o.ä.), die eigene KFZ-Versicherung um Zustimmung bitten und das Ganze dann bei der Zulassungstelle eintragen lässt sowie bestimmte Randbedingungen einhält (vorgegebene Zusatzausrüstung mitzuführen, Anwendung nur im Einsatzfall etc.). Ist also völlig legal machbar.

    Die Voraussetzung wird ein normaler Polizeibeamter nicht erfüllen. Höhere Dienstgrade evtl. schon, die werden dann aber eher ein Dienstfahrzeug erhalten. Auch da kann die Anlage natürlich verdeckt eingebaut werden.

    Ein Einbau einer solchen Anlage ohne die Voraussetzungen und ohne Eintrag in die Papiere ist illegal und darf auch von Polizeibeamten nicht vorgenommen werden. Die Ausnahmegenehmigung nach §35 StVO, die "der Polizei" (auch dem einzelnen Beamten) Sonderrechte einräumt, gilt nicht für die StraßenverkehrsZULASSUNGSordnung, die solche Einbauten regelt!

    Zusammenfassend: ja, es geht, aber nicht so einfach.

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    Antwort von FataMorgana2010 FataMorgana2010

    Nein - warum sollte er das dürfen - sein Privatauto ist ja kein Einsatzwagen.

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Es ist möglich, dass auch Privat-Fahrzeuge für den Einsatzfall mit Blaulicht und Einsatzhorn legal ausgerüstet werden. Das bedarf der Genehmigung und der Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Nicht einfach, nicht für jeden, aber es geht.

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    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Nein. Auch Mitarbeiter der freiwilligen Feuerwehr dürfen das nicht, um zB beim Einsatz schnell zur Wache zu kommen.

    Kommentar von swfreak77 swfreak77swfreak77

    weil man sieht ja oft in irgendwelchen filmen (ich weiß dass das meiste nicht in der realität so ist) dass die mit dem auto auch nach hause fahren und andere sachen damit machen. geht sowas? also mit dem dienstwagen dann?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    swfreak77, ich habe eine harte Wahrheit für dich: Filme bilden nicht die Realität ab.

    Kommentar von swfreak77 swfreak77swfreak77

    hab ich doch oben geschrieben

    Kommentar von Davidtheanswer DavidtheanswerDavidtheanswer

    Der BvD einer FFW ist immer jemand anders, alle paar tage nimmt jemand den Dienstwagen mit na Hause/zur Arbeit und fahren beim Einsatz gleich hin. Das ist ein vollwertiges Einsatzfahrzeug. Die dürfen da auch mit ihr Kind zur Schule bringen oder einkaufen (die Signalanlagen natürlich nur im Einsatz benutzen)

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Das ist richtig und gilt auch für Einsatzleiter anderer Fachdienste. Das ist dann in diesen Fällen aber ein Dienstfahrzeug einer Behörde bzw. Organisation mit Sicherheitsaufgaben.

    Blöd nur dann, wenn man beim Einkaufen einen Einsatz bekommt (mir auch schon passiert, wird ein dann bisschen hektisch und sieht vermutlich komisch aus). :)

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    RatgeberHelden Antwort von fastlink fastlink

    Ein Polizeibeamter darf mit seinem Privatfahrzeug, wenn die rechtlichen Gegebenheiten stimmen, auch eine Einsatzfahrt vornehmen. Diese Berechtigung ist personenbezogen, nicht fahrzeugbezogen.

    Der darf mit jedem Fahrzeug das machen, es muß kein Dienstfahrzeug sein.

    Und schmeißt der sich dabei ein Blaulicht aufs Dach, Magnetfuß oder sowas, wäre das rechtlich in diesem Falle auch ok, denn dies geschieht dann ebenfalls auf dieser gesetzlichen Basis.

    Aber, kein Polizeibeamter macht sowas. Mit dem Privatfahrzeug eine Einsatzfahrt, geht gar nicht. Das würde bedeuten, geht an dem Autochen was kaputt, ist das sein eigener Tee. Nie und nimmer, und wenn die Welt zusammenbricht, setzt man sein privates Hab und Gut ein, das dankt einem niemand.

    Auf so Ideen kommen gerne Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren, da ist das rechtlich komplett anders, die dürfen nicht, da diese sich erst im "Dienst befinden", wenn sie vom Feuerwehrgerätehaus wegfahren, mit einem Einsatzfahrzeug, nicht auf dem Weg dorthin. Die würden gerne, was unverständlich ist, denn unter Einsatzbedingungen ein Unfall ist man fast immer selber schuld, aber da lockt wohl eher die Abenteuerlust - und genau dazu ist das nicht gedacht.

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Der einzelne Polizeibeamte und theoretisch auch die einzelne Feuerwehreinsatzkraft hat nach §35 StVO tatsächlich Sonderrechte, die die StVO außer Kraft setzen. Aber nicht die StVZO. also die Zulassungs-Ordnung!

    Man darf sich daher nicht einfach so ein "Blaulicht aufs Dach schmeißen", da eine Sondersignalanlage in den ZULASSUNGS-Papieren eingetragen sein muss. Wenn der Beamte für solche Fälle eine Magnetlösung vorhält, könnte das im Schadensfall gar als Vorsatz gewertet werden.

    Bei Feuerwehreinsatzkräften ist die Rechtsprechung übrigens sehr restriktiv, weil hier jeder Einzelfall gewertet wird und man dann nachweisen müsste, dass es genau auf den eine Feuerwehrmann angekommen wäre - das ist schwierig, wenn noch 20 andere anfahren...

    Bei Polizeibeamten ist mir dagegen noch kein Fall mit einem Privat-PKW bekannt geworden. Die wissen, was sie tun und lassen sollten. Wohl kein korrekter deutscher Beamter würde freiwillig seinen eigenen PKW als Einsatzfahrzeug nutzen, der Dienstherr will das aus diversen Gründen (Kostenersatz, Versicherungsproblematik) auch nicht. Theoretisch wäre die Genehmigung als "privates Einsatzfahrzeug" für die Nutzung im Einsatzfall aber denkbar.

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    Antwort von Boerner2301 Boerner2301

    Sonderrechte und den Einsatz von Sondersignalen regelt §35 und §28 StVO. Ein Blaulicht kaufen, sich aufs Dach stellen und losheizen wird richtig teuer, auch für einen Polizeibeamten.

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    Antwort von Still Still

    Die Sonderrechte sind übrigens Personengebunden, d.h., dass der Polizist in jedem Wagen bei rot über die Ampel fahren darf. Mit Blaulicht wäre das nur sicherer!

    Kommentar von Meandor MeandorMeandor

    Sonderrechte sind tätigkeitsbezogen.

    Das "Wegerecht" ist Blaulicht und Signalhorn bezogen. Und Blaulicht und Signalhorn dürfen nur "von damit ausgerüstet Fahrzeugen" verwendet werden.

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Stimmt. "Damit ausgerüstet" heißt übrigens "damit LEGAL ausgerüstet", d.h. es muss genehmigt und in den Zulassungspapieren eingetragen sein.

    Eine illegale Sondersignalanlage entbindet die anderen Fahrzeuge zwar nicht von der Pflicht, den Weg frei zu machen, aber wenn man bei einer unberechtigten Nutzung erwischt wird, wird es unangenehm teuer (und auch das Fahrzeug kann eingezogen werden!).

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    Antwort von dehoo01 dehoo01

    Nein, ist verboten!

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    Antwort von MissSunshine128 MissSunshine128

    Am privaten nicht, am Zivilwagen aber bestimmt..

    Kommentar von swfreak77 swfreak77swfreak77

    und den kann man dann auch so als dienstwagen/privatwagen (ich weiß nich wie man das bezeichnen soll) nutzen?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Versuch doch mal in Worte zu fassen was du eigentlich wissen willst, dann kann man darauf auch ordentlich antworten.

    Kommentar von MissSunshine128 MissSunshine128MissSunshine128

    in deutschland darfst du den wagen nicht für private zwecke nutzen!

    (wie es in anderen ländern ist weiß ich nicht... )

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    Antwort von vesparoller vesparoller

    Willst Du mit Blaulicht und Marttinshorn fahren, muß dies für das Fahrzeug auch genehmigt / eingetragen sein (TÜV !). Außerdem muß Fahrtenbuch geführt werden. Also wohl eher nein!

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Nicht am Privatwagen. Kein TÜV darf das eintragen.

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Klar, weil der TÜV sowieso nichts einträgt. Das macht die Zulassungsstelle. Und die darf (wird es aber nur in besonderen Fällen).

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