Hallo! Ich bin öfters für die Presse unterwegs. D.h. ich bekomme auch Anrufe zu sogenannten "Blaulicht-Fälle", Verkehrsunfälle usw. Da ich dann sehr oft unter Zeitdruck stehe, denn die besten Bilder schießt man am Anfang, nicht an Ende. Daher habe ich mir schon öfters überlegt, mir ein kleines Blaulicht zu kaufen, so LED rundumleuchten... und es einfach hinter meiner Scheibe während der Fahrt zu platzieren! Bevor ich an den EInsatzort ankomme, nehm ich es runter und tu es ins Handschuhfach! Ist das Verboten mit Blaulicht im Straßenverkehr rumzufahren? Also ohne Sondersignal.... Was würde da für eine Strafe aufkommen, KOnsequenzen?
Bitte um konstruktive Antworten Danke
Ausserdem erlischt die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges wegen einer nicht eingetragenen Lichtanlage...
In allen anderen Dingen kann ich Reiswaffel nur beipflichten. Ich wünsche dir einen sehr pflichtbewussten Polizisten.
die abe erlischt nicht , da keine bauliche veränderung vorgenommen wurde