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Blaulicht in Privat-PKW?

Frage von akutlaege akutlaege

Hallo! Ich bin öfters für die Presse unterwegs. D.h. ich bekomme auch Anrufe zu sogenannten "Blaulicht-Fälle", Verkehrsunfälle usw. Da ich dann sehr oft unter Zeitdruck stehe, denn die besten Bilder schießt man am Anfang, nicht an Ende. Daher habe ich mir schon öfters überlegt, mir ein kleines Blaulicht zu kaufen, so LED rundumleuchten... und es einfach hinter meiner Scheibe während der Fahrt zu platzieren! Bevor ich an den EInsatzort ankomme, nehm ich es runter und tu es ins Handschuhfach! Ist das Verboten mit Blaulicht im Straßenverkehr rumzufahren? Also ohne Sondersignal.... Was würde da für eine Strafe aufkommen, KOnsequenzen?

Bitte um konstruktive Antworten Danke

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Antworten (16)

  • 10
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Zunächst mal muss ich dir sagen: Du hast sie wohl nicht mehr alle! Wenn mir jemand über den Weg läuft, der Sondersignale mißbraucht bekommt ervon mir höchstpersönlich eine gebatscht.

    Nun zu deiner Frage bezüglich der rechtlichen Aspekte:

    Die mißbräuchliche Verwendung von Sondersignal stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Kostet 20 Euro. Das ist aber nur ein Auffangtatbestand, der selten alleine verwirklicht wird. Bestraft wird man selbstverständlich auch für alle anderen begangenen Verstöße wie beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen. Diese kosten dann auch mindestens das doppelte das regulären Bußgeldsatzes, da man von Vorsatz ausgeht.

    Hinzu kommen können außerdem waschechte Straftaten wie Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs oder Amtsanmaßung. Diese werden mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Etwas weiteres kommt jedoch in Betracht, was für dich als Arbeitnehmer übel enden könnte: Bei dem mißbräuchlichen Verwenden von Sondersignalen kann die Geeignetheit zum Führen eines Kfz angezweifelt werden, was zu einer MPU führt. Ach und das Gerät ist natürlich auch unwiederbringlich weg.

    Fazit: Eine sehr sehr teure Aktion.

    Der Letzte der Sondersignal braucht ist Sensationspresse.
    Kommentar von Agonie6 Agonie6Agonie6

    Ausserdem erlischt die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges wegen einer nicht eingetragenen Lichtanlage...

    In allen anderen Dingen kann ich Reiswaffel nur beipflichten. Ich wünsche dir einen sehr pflichtbewussten Polizisten.

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    die abe erlischt nicht , da keine bauliche veränderung vorgenommen wurde

    Kommentar von lemonshaker lemonshakerlemonshaker

    Schade, ich wollte auch eine RKL da meine Pizza auf dem Heimweg immer kalt wird

  • 7
    Antwort von BlackCloud BlackCloud

    Am allermeisten bei einem Einsatz stört die Sensationspresse, die nur im Weg steht!!! Und du fragst hier allen Ernstes, ob du ein Blaulicht benutzen darfst????!!!!

    Das ist verboten - zurecht!!!

    Kommentar von Buddie Buddie

    Absolute Zustimmung!!!!!

    Kommentar von PaulG PaulG

    Bin mit Euch einer Meinung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! @akutlaege: Blaulicht im Straßenverkehr ist ohne Genehmigung ist verboten. Thiorätisch könnte dich jeder andere Verkehrsteilnehmer anzeigen.

  • 3
    Antwort von Countryman50 Countryman50

    Blaulicht alleine ohne Einsatzhorn (Martinhorn) „darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden“ (siehe § 38 Abs. 2 StVO).

  • 3
    Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Ja, das ist mit Recht verboten! Sonst würde das ja jeder Idiot benutzen!

  • 2
    Antwort von marcel1979 marcel1979

    Also entschuldige wenn ich das mal so frech in den Raum werfe aber .... wenn du einer journalistischen Tätigkeit nachgehst solltest du die Sonderrechte-Regelung der StVo kennen.

    Blaulicht ist Fahrzeugen der BOS vorenthalten. Wenn man dich mit Privat-PKW erwischt kannste dich auf eine schöne Strafe gefasst machen.

    Btw. auch das Mithören des BOS-Funkbereichs ist eine Ordnungswidrigkeit!

    Kommentar von Nils2 Nils2Nils2

    Also bitte!

    Sensationspresse hat mit Journalismus nichts zu tun!

    ;-)

  • 2
    Antwort von Countryman50 Countryman50

    Die Mißbräuchliche Verwendung von Blaulicht durch unautorisierte Personen (d.H. Privatpersonen) stellt ebenfalls zum Verstoß gegen Paragraph 52a Abs. 3 der StVZO den Tatbestand der Amtsanmaßung dar, wie bereits in vielen Gerichtsurteilen bestätigt wurde.

  • 2
    Antwort von TimeShift TimeShift

    das Verwenden von Blaulicht in Privatfahrzeugen ist ein Mißbrauch von Sondersignalen und kann auch bis zur Amtsanmaßung ausgelegt werden.

    Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

  • 2
    Antwort von Bo877 Bo877

    Klar ist das verboten. Unerlaubtes Fahren unter Einsatzlicht ist ein Straftatbestand

  • 0
    Antwort von Davidtheanswer Davidtheanswer

    Dann kannste demnächst ausm Knast berichten ! Völlig bescheuert oder was ? "kopfschüttel"

    Obwohl diese Pressearbeit wichtig ist, ist man manchmal an der Grenze des erlaubten. Man kann schnell in eine Grauzone rutschen oder so.

    Manche hören ja den Funk ab und sind noch vor den Einsatzkräften am unfallort und fahren dahin vllt zu schnell und warten dann da um gute bilder zumachen, wahrscheinlich noch von den Opfern oder so .... dann noch im Weg rumstehen oder den Rettern Drehbuchanweisungen geben... Dann noch zu den angehörigen fahren übern zaun klettern damit man sich schon mal umsehen kann ... ;-)

  • 0
    Antwort von xxxyz xxxyz

    Das darfst du nicht machen! Das wäre Mißbrauch einer (Sondersignalanlage) durch eine nicht unautorisierte Person ,außerdem erlischt dann die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges wegen einer nicht eingetragenen Lichtanlage.

    Es gibt genug Leute die sich aus spaß eine Sondersignalanlage an ihr Auto oder auch Fahrrad bauen,wenn ich solche Leute erwische werde ich ihnen höchstpersönlich den A..... aufreißen,denn wegen solcher Leute wird irgendwann noch das sammeln von Sondersignalanlagen verboten.

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    Antwort von blankj blankj

    Einweisen, einfach nur Einweisen,.... :-)

    Kommentar von drweskott drweskottdrweskott

    und die Klinke innen abflexen, damit es sicherer ist...

  • 0
    Antwort von m1vin m1vin

    Bist du wahnsinnig???!!!Für privat Personen ist das Fahren mit Blaulicht verboten nur mit Sondergenemigung ist dies erlaubt.Wenn du beim Fahren mit Blaulicht erwischt wirst kannst du dich auf eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe freuen. Wenn du dann einen Unfall baust als du das Blaulicht benutzt aber nicht Schuld warst darfst DU zahlen da du ein Sondersignal, in diesem Fall das Blaulicht, mißbraucht hast!

  • 0
    Antwort von hoexteraner hoexteraner

    Nee, mach mal...

    Und wenn du dann mit deiner überhöhten Geschwindigkeit über ne rote Ampel ballerst und dabei bestenfalls noch jemanden umnietest, reißt man dir hoffentlich vom allerfeinsten den Allerwertesten auf!

  • 0
    Antwort von Robsch12 Robsch12

    Nen bekannter wurd mal mit som quatsch erwischt. Hat ihn 20€ gekostet und das Blaulicht durft er auch abgeben. Is schon 2-3 Jahre her, vllt hat sich da was geändert.

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    Antwort von BriSingR BriSingR

    Klar ist das verboten, weil das Blaulicht nur Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr & Co zusteht. Aber solange dich keine erwicht .....

    Denkst du denn, dass die eine kleine LED ohne Sound helfen wird?

  • 0
    Antwort von ToastBrot84 ToastBrot84
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