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Blaulicht freigabe für Privat PKW ? zum feuerwehrgerätehaus ?

Frage von maxbecker maxbecker

was meint ihr sollt man blaulichter für privat pkw zulassen ? das man von zu hause schneller zum feuerwehrgerätehaus kommt ?

15 Abstimmungen
Abstimmungen
Ja man sollte es freigeben!! 1
Nein auf keinen Fall!!! 7
ja nur Bedingt !! 5
nur für wehrführer bzw. höherliegende feuerwehrleute !!! 2
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Antworten (15)

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87
    Abgestimmt für: Nein auf keinen Fall!!!

    Es gibt schon jetzt viel zu viele Unfälle mit freiwilligen Feuerwehrlern, die völlig übermotiviert mit ihrem Privat-PKW auf dem Weg zum Gerätehaus irgendwo reinrauschen.

    Jeder, der solche Fragen stellt, sollte meines Erachtens nicht selbst zum Gerätehaus fahren. Man hat als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr auf dem Weg zum Gerätehaus zwar Sonder- aber keine Wegerechte. Also: Nur unter gebührender Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung schneller fahren.

    Ich mag mir garnicht ausmalen was in einer Stadt los ist, wenn nach einem Alarm 30 Leute mit Sondersignal durch die Gassen heizen.

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    Antwort von xxxyz xxxyz
    Abgestimmt für: ja nur Bedingt !!

    nur bedingt

    Es gibt viele Raser die mit ihren PKWs viel zu schnell zur Feuerwehr fahren.

    Um andere dabei nicht zu gefährden sollte ein Blaulicht zur Warnung anderer Freigegeben werden!

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    Antwort von AndyFFW AndyFFW
    Abgestimmt für: ja nur Bedingt !!
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    Antwort von Hoefi91 Hoefi91
    Abgestimmt für: nur für wehrführer bzw. höherliegende feuerwehrleute !!!
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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix
    Abgestimmt für: ja nur Bedingt !!

    Das ist ja nun schon jetzt teilweise möglich.

    Ich denke schon das es sinnvoll wäre Personen die da ein berechtigtes interesse haben eine Erlaubnis zu erteilen, sofern die nachweisen können das sie verantwortungsbewussst damit umgehen. Eine Regelung ähnlich bie bei WBKs wäre da villt. ne Idee. Nur wer eine "Sachkunde" und ein entsprechendes fahrtraning nachweisen kann darf. Sobald jemand mist baut wird die erlaubnis entzogen.

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    Antwort von Mandek Mandek
    Abgestimmt für: Nein auf keinen Fall!!!

    30 übermotivierte Leute fahren auf eine Kreuzung zu... nene.

  • 0
    Antwort von VanHennsing VanHennsing
    Abgestimmt für: nur für wehrführer bzw. höherliegende feuerwehrleute !!!

    Atemschutzgeräteträger ?

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    Antwort von Kerridiss Kerridiss
    Abgestimmt für: Nein auf keinen Fall!!!
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    Antwort von Playful Playful
    Abgestimmt für: Nein auf keinen Fall!!!

    Nein!

    Da hätten dann bald sehr viele ein Blaulicht im - und teilweise am - Wagen, bei denen der Einsatz mehr als fragwürdig wäre...

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    Antwort von Phrasenkiller Phrasenkiller
    Abgestimmt für: Nein auf keinen Fall!!!

    Warum denn auch?

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    Antwort von Montana69 Montana69
    Abgestimmt für: Ja man sollte es freigeben!!
    Kommentar von maxbecker maxbecker

    `warum ?

    Kommentar von Montana69 Montana69Montana69

    Damit sie schneller von A nach B kommen.

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    Antwort von Morituri00 Morituri00
    Abgestimmt für: Nein auf keinen Fall!!!

    Das würden zu viele ausnutzen und privat damit fahren. Die Feuerwehr die auf der Wache ist und zum Dienst ausrückt ist ja vor Ort und braucht keine Blaulichter auf dem Privatwagen.

    Kommentar von Playful PlayfulPlayful

    Naja ich verstehe den Fragesteller schon, wenn er meint dass die FFler dann von zu Hause aus oder vom Büro aus schneller zum Gerätehaus kommen. Aber dadurch würde der unbefugten Benutzung derartiger Lichtsignale Tür und Tor offen stehen...

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Dem man damit entgegenhalten kann das bei einem verstoß die erlaubnis sofort entzogen wird.

    Ein ein Ordnungsgeld um die 500€ sollte es auch noch geben, dann denken die meisten sicher nochmal darüber nach.

    Kommentar von AndyFFW AndyFFWAndyFFW

    es geht hier nicht um berufs- sondern freuwillige feuerwehren. wo die mitglieder ihrem normalen leben nachgehen und bei einsatzalarm von ihrem momentanen aufenthaltsort zum gerätehaus müssen. und da es die regelung gibt das das erste fahrzeug innerhalb von 12 minuten am einsatzort sein muss und in größeren städten die anfahrtszeiten zum gerätehaus lang sind wirds wohl in einzelfällen kompromisse geben müssen, da bei viel verkehr auch unsere sonderrechte uns nichts nützen

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    Antwort von Logi1991 Logi1991
    Abgestimmt für: ja nur Bedingt !!

    .....

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    Antwort von schlaubert schlaubert
    Abgestimmt für: Nein auf keinen Fall!!!

    Das fehlt noch.

  • 0
    Antwort von Nellam Nellam
    Abgestimmt für: ja nur Bedingt !!
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