Hallo, wie teuer bzw. was für eine Strafe bekommt man, wenn man ein Blaulicht an einem Privatfahrzeug dranmacht, und dann damit durch die Stadt fährt und anschließend erwischt wird?
gruß thomas weiß einer genaueres, denn ich erhilet Antworten von 20-800€
ich bleib dabei : 20€ -sofern Du nur mit Blaulicht gefahren bist und keine Rote Ampel überfahren hast /überhöhte Geschwindigkeit u.ä.
Ich will mich nicht festlegen, aber soweit ich weiss,ist es "nur" eine unerlaubte Anbringung von zusätzlicher Beleuchtungseinrichtung.Wenn Du erwischt worden bist, hat man Dir denn nicht gesagt was dich erwartet??? -lass mich gerne belehren.Nen Martinshorn hast Du nicht, oder????

hier: § 240 StGB - Nötigung zusätzlich die begangenen Verstöße die während dieser Fahrt sich aus der StVO ergeben.
Zitat:
138100 Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn. B 1 € 20,00 § 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
zusammen mit dem Einsatzhorn-Denke genau das ist der Unterschied zum Blaulicht.In der Kombination Horn/Blaulicht zählt es als Sonderrechtinanspruchnahme.
Filburt am 18. Januar 2009 00:19 ähm, kostet es nicht 20 EUR, wenn ein "Berechtigter" das Blaulicht (und auch nur das Blaulicht) missbraucht - sprich: ein Fahrzeug, das all diese Einrichtungen auch hat - bei einem normalen Pkw darf sowas ja schon gar nicht angebracht sein!

Kommst Du klar...???
Sonderrechtsfahrten ( eher illegale als Solche... ) sind nicht ungefährlich... Fährt sich jemand die Ohren ab, dann geht Du nicht nur ab... Sondern richtig ab... du zahlst cash !!! Schon der Gedanke ist rott !
HH,,,,Hat jemand vielleicht dazu ein Paragraphen?
gruß thomas