1

Blauer Brief bei Note 4 ?

Frage von cocosamba cocosamba

Die Nachbarstochter ist verzweifelt, sie hat 2 vieren (sagt sie) und hat anfang der Woche einen blauen Brief erhalten. Also zumindest hat sie in 2 Hauptfächern ne 4 geschrieben und jetzt das.

Wir dachten auch, man erhält ihn erst ab Note 5 .

Welche Regeln gelten für NRW ?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 3
    Antwort von linuxopa linuxopa

    Auch in NRW gilt: Blauer Brief bei gefährdeter Versetzung, und das ist erst bei zwei möglichen Fünfern ohne Ausgleich gegeben.

    Die Nachbarstochter redet sich das nur schön, mit 4ern (=ausreichend) wird das Klassenziel erreicht und die Versetzung ist nicht gefährdet.

  • 3
    Antwort von electrizer27 electrizer27

    wenn die versetzung gefährdet ist und das kann auch mit einer zwei 4- sein...da kann man leicht in die 5 abrutschen

  • 2
    Antwort von oldpaed oldpaed

    Der sog. "Blaue Brief" wird nur bei einer Gefährdung der Versetzung und bei der Gefahr des Nichterreichens eines Abschlusses versandt, d. h. bei mangelhaften/ungenügenden Leistungen in bestimmten Fächern. In NRW gibt darüber für die verschiedenen Schulformen die APO-S-1 Auskunft. Eine Zusammenstellung der Fälle würde den Rahmen dieser Plattform sprengen und ist der genannten Vorschrift zu entnehmen, die in jeder Schule vorhanden ist. Wenn in zwei Hauptfächern Vieren geschrieben wurden, dann kann trotzdem in diesen Fächern die Note mangelhaft erteilt und von d. Fachl. und der Konferenz festgestellt werden, falls die mündliche Beteiligung den Anforderungen nicht genügt. Für bestimmte Abschlüsse an einzelnen Schulformen ist jedoch die Note "vier" nicht ausreichend, wenn kein Ausgleich vorhanden ist. Über die (z. T. komplizierten) Ausgleichsregelungen informieren ebenfalls die von mir genannte Verordnung und die entsprechenden Verwaltungsbestimmugen dazu. Es ist empfehlenswert, dass Schül. und Erziehungsberechtigte am kommenden Elternsprechtag teilnehmen.

  • 1
    Antwort von tschulz tschulz

    Das Problem ist, dass es so ist, dass eine nicht angemahnte 5 nicht versetzungswirksam ist (gilt nicht für Klasse 10, da ist alles Wirksam). Da man, wie bereits erwähnt wurde leicht von einer 4 auf eine 5 abrutscht, gibt es leider immer wieder Lehrer, die selbst bei einer 4+ oder sogar bei einer 3- (gabs bei mir in der Klasse schon mal so) vorsichtshalber reihenweise Blaue Briefe verteilen, nur um sich abzusichern. Daher sind diese netten Brief nicht immer ernst zu nehmen.

  • 1
    Antwort von Tofte58 Tofte58

    Ab 4,1 gibts Warnungen

  • 1
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Der blaue Brief ist doch nur eine Ermahnung, daß die Versetzung gefährdet ist. Wenn sie sich noch auf 4 hält, wird sie versetzt, aber sie ist halt kurz davor, daß sie nicht versetzt wird.

  • 1
    Antwort von Ivory Ivory

    gibt es auch schon bei zwei mal 4-. gehe selbst noch zur schule

  • 1
    Antwort von Qetan Qetan

    Die Kleine war wohl nicht ganz ehrlich. Den blauen Brief gibt es bei 2 Fünfen oder einer Sechs in Hauptfächerm.

  • 0
    Antwort von hmmgenau hmmgenau

    .....

  • 0
    Antwort von hmmgenau hmmgenau

    bin Lehrer in NRW Blaue Briefe gibt es auch schon bei einer 4, falls man eine Verschlechterung für möglich hält. Nicht abgemahnte 5er und 6er sind, bis auf genau 1 Feizit wirksam. Beispiel: Du bekommst keinen Blauen Brief und nachher 4 Fünfer, dann sind davon 4-1=3 Fünfer versetzungswirksam.

  • 0
    Antwort von Blackmesar02 Blackmesar02

    also ich habe heute selber einen bekommen und da steht drin mit den noten "ausreichend" also ab 2 4ern in denen man abrutschen kann bekommt man einen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.