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Blaue LED-Standlichter erlaubt ?

Frage von ichbins21 ichbins21

Folgende Situation, ich mache eine Ausbildung als KFZ-Mechaniker und sah mal in einem Teilekatalog unserer Teilelieferanten dass sie Blaue LED's für Autos anbieten. Ich bestellte 2 Stück und montierte sie auch gleich an meinem Mercedes.

Gestern war ich auch so in der Stadt unterwegs und ein paar Freunde meinten es sei nicht erlaubt, aber die Polizei fuhr mir entgegen und schauten bloss. War das eine Ausnahme oder sind die LED's nicht erlaubt ?

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Antworten (6)

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    Antwort von newcomer newcomer

    im aussenbereich des Autos sind sie polizeilich verboten da Hoheitszeichen der BOS Dienste, deshalb bekommste auch keine mit STVO Zulassung. Innen werden sie geduldet!

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    Anmerkung der Redaktion: konntest du nicht wenigstens auf dem Bild deine Autonummer unkenntlich machen ? So können die Leutz herausfinden wer du bist. Nun lass einen Polizeibeamten zufällig hier sein, schwups hat er dich - dein schlechtes Gewissen!

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    Das Kfz-Kennzeichen SG steht für die Kreisfreie Stadt Solingen. Die Stadt Solingen gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.Ortschaften mit dem KFZ-Kennzeichen: SG - Solingen

    Kommentar von guru61 guru61guru61

    SG steht für St. Gallen. kannst per SMS abfragen:

    Wie mache ich eine SMS Abfrage?

    Im SMS abzufragende Autonummer eintippen z.B. TG 1234 (TG mit Abstand plus Nummer) und an 939 senden.

    Als Antwort erhalten Sie die Halteradresse der eingetippten Autonummer als SMS zurück. Sollte die Halteradresse nicht verfügbar oder der Halter gesperrt sein, erhalten Sie folgende Rückmeldung: “Abfrage lieferte kein gültiges Ergebnis”. Was kostet ein SMS?

    Eine SMS-Abfrage kostet 1 Franken. Kann die Auskunft nicht erteilt werden (Kontrollschild nicht zugeteilt, Halter gesperrt oder Abfrage ausserhalb der Auskunftszeit), werden 20 Rappen belastet.

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Hehe, ich bin jetzt mal gespannt, wie viele hier jetzt das Handy schnappen und die Anfrage machen.......

    Die Schweizer sind schon Cool, oder. Voll drauf die Eidgenossen. Das Wort Datenschutz gibts in der Schweiz nicht?

    Kommentar von guru61 guru61guru61

    Was hat das mit Datenschutz zu tun, wenn man herausfinden kann, wer im Auto sitzt und dich z.B. auf der Autobahn berdrängt, oder im Quartier rast?

    Die Linken und Grünen verwechseln immer wieder Datenschutz und Täterschutz!

    Ist auch für den Halter besser, wenn man ihm direkt einen Brief schreibt und ihn unmissverständlich auf sein Tun aufmerksam macht, als jedes Mal die Bewaffneten Briefträger zu rufen!

    Die Poizei ist dann immer noch der zweite Weg!!

    Zudem mindert das auch die krimiinelle Energie, wenn jemand weiss, dass er nicht anonym ist!

    Seit die Bilder von Hooligans und Prügler von Ueberwachungskameras, wenn keine andere Fahndungsmöglichkeit zum Ziel führen, in der Zeitung oder im Internet veröffentlicht werden, hat sich die Aufklärungsquote massiv erhöht!

    Und dann noch was: Wir hier in der Schweiz kennen keine Rasterfahndung und Zwangsherausgabe von Telefondaten, wie in Deutschland!

    Zudem hast du die Möglichkeit die Daten sperren zu lassen.

    Kommentar von odinwalhall odinwalhallodinwalhall

    Kfz-Kennzeichen der meisten Kantone sind auch im Internet abrufbar, viele kostenlos, andere mit einer kleinen Gebühr pro Abfrage, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, ist eben unser Föderalismus.

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    Antwort von Tux31 Tux31

    Nicht im Bereich der STVO

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    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Lampen sind am Auto generell zulassungspflichtig. Wenn die Teile ein E-Kennzeichen haben

    http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

    Dann sind sie auf der sicheren Seite. (Korrekter Einbau vorausgesetzt). Gleiches gilt bei einer Allgemeinen Betriebserlaubnis. Das ist ein Zettel, der bei den Teilen dabei ist.

    Fehlt beides, dann sind sie nicht zugelassen und dürfen nicht im Straßenverkehr verwendet werden.

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    Antwort von BossderBosse555 BossderBosse555

    Ich bin mir definitiv sicher, dass blaue Standlichter in der Schweiz verboten sind.

    Polizisten sind auch nur Menschen die arbeiten müssen.

    Wenn etwas verkauft wird, heisst das noch lange nicht, dass etwas erlaubt ist.

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    Antwort von user1046 user1046

    Die leuchten so wie Xenonscheinwerfer, also düfte die Polizei nichts dagegen haben. Die Leuchtfarbe stimmt ja. Vorne weiß und hinten rot.

    Kommentar von JoGerman JoGermanJoGerman

    Zu kurz gedacht.
    Bei der Zulassung von Fahrzeugbeleuchtungen werden folgende Eigenschaften geprüft und bewertet:
    Helligkeit
    Blendfähigkeit
    Fahrbahn-Ausleuchtung
    elektrische Leistung
    Brandgefahr
    Farbtemperatur (Lichtfarbe)
    Lichtstreuung
    Schalter-Bedienung u.v.m.
    Wegen einiger dieser Eigenschaften sind z.B. auch an Fahrradlenker befestigte Taschenlampen nicht erlaubt.

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    Antwort von Bobsie Bobsie

    Wahrscheinlich hatte die Polizei etwas anderes zu tun, beim nächsten Mal bist Du dran.

    Kommentar von JoGerman JoGermanJoGerman

    Die haben viel zu wenig Zeit für so einzelne "Querschläger" (eigene Erfahrung)
    Ich hab mal in einer 50er-Zone ein Pol.-Auto mit 60 überholt (vielleicht auch 70). Das hat die gar nicht interessiert. Ohne Messprotokoll hätten sie vor Gericht eh keine Chance.

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