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blatt wegnehmen - illegal?

Frage von maikS maikS

wir haben heute in chemie ein knickbild gemalt und das hat unsere lehrerin anscheinend etwas angekotzt :D und darum hat sie mir das blatt weggenommen. weil ich dass schon etwas scheiße fand, kam mir dann mal die spontane frage, ob das illegal ist ? :D denn sie hat mir das blatt ja theoretisch geklaut, oder? und da sie es nachher auch noch zerrissen hat ist das doch eine form von sachbeschädigung (?). ich weiß kling bekloppt, aber es interressiert mich mal :D

gruß maikS

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Antworten (13)

  • 3
    Antwort von fabielle fabielle

    Nein, das ist nicht strafbar, denn sie hat als Lehrerin einen Erziehungsauftrag von Deinen Eltern erhalten- und sorgt durch solche Maßnahmen lediglich konsequent für die Erfüllung desselben. Schlagen eines Schülers wäre strafbar...

    Kommentar von BenJoshua BenJoshuaBenJoshua

    ..aber manchmal auch hilfreich.

    Kommentar von SummerInTheAir SummerInTheAirSummerInTheAir

    ...bei so einer Meinung auch!

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    o.W. B

    Kommentar von SummerInTheAir SummerInTheAirSummerInTheAir

    Warte, bitte nochmal in Deutsch! Hier eine kleine Hilfe:

    http://bildungsklick.de/bild-archiv/52183/basis/duden-1-24.-auflage-buch-original.jpg

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    @BenJ o.W. = ohne Worte B = beanstandet

  • 2
    Antwort von Pauli1965 Pauli1965

    Da würde ich mal einen Anwalt fragen. Das ist eine schwierige Angelegenheit....

  • 2
    Antwort von Zickedeluxe Zickedeluxe

    lach lach lach lach lach lach lach
    Ja, unbedingt die lehrerin anzeigen
    gröhl
    Wunder dich aber nicht, wenn du eine Anzeige wegen Arbeitsverweigerung bekommst prust

    Kommentar von maikS maikSmaikS

    ich sach doch es interresiert mich nur mal ;D

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Die Polizisten haben bestimmt ihren Spaß beim (nicht) aufnehmen dieser Anzeige.

  • 1
    Antwort von SummerInTheAir SummerInTheAir

    also >>Rein Theoretisch<< ist das mutwillige Sachbeschädigung. Eine erzieherische Maßnahme wäre es wenn sie dir das Blatt wegnimmt und du es nach dem Unterricht wieder abholen musst, oder deine Eltern :D, da es dein Eigentum ist! Aber da sie es einfach zerrissen hat, ist das Sachbeschädigung, ja!

  • 1
    Antwort von eiskalteMilch eiskalteMilch

    Deine Chemielehrerin tut mir leid. Der Versuch mit illegal und Sachbeschädigung ist - mit Verlaub - eine Frechheit! Pass doch lieber im Unterricht auf, und wenn du das nicht kannst, dann mach dich mit solchen Aktionen doch nicht lächerlich.

  • 1
    Antwort von valentine41 valentine41

    Ueberlegst du dir bei deinen Aktionen auch so genau, was legal ist? Ich hoffe schon. Aber bei den Lehrern, da seid ihr pingelig.... Wahrscheinlich habt ihr Quatsch gemacht. Natürlich darf die Lehrerin das. Die hat auch ein paar Rechte! Seid ihr kleinlich wenn es um die Lehrer geht!

  • 1
    Antwort von allesist allesist

    Theoretisch ja, sofern du das Papier bezahlt hast und es dein Eigentum ist.

    Praktisch jedoch wirst du das niemals vor Gericht durchbringen können.

  • 1
    Antwort von jobo22 jobo22

    Nein absolut nicht illegal..

    Das sind erzieherische Maßnahmen und die sind absolut legal ;)

    Es wäre was Anderes, wenn deine Lehrerin deinen Schulranzen anzünden würde..

    Kommentar von Karlchen1977 Karlchen1977Karlchen1977

    Das war der Rohrstock auch!

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Falsch.

  • 0
    Antwort von Fabulous84 Fabulous84

    Kannst du vergessen. Das wird leider nichst! Was ist eigentlich ein Knickbild?

    Kommentar von maikS maikSmaikS

    einer malt den kopf und knickt ihn nach hinten um, ohne dass der andere davon etwas sieht. dann der oberkörper, umknicken, beine, umknicken, schuhe. und dann wird aufgelöst und es kommt irgendein schwachsinn raus :D

    Kommentar von Fabulous84 Fabulous84Fabulous84

    Ist ja witzig...muss ich auch mal machen!

    Kommentar von maikS maikSmaikS

    kostprobe: http://yfrog.com/1spm5x2cc8j

  • 0
    Antwort von Karlchen1977 Karlchen1977

    Formaljuristisch stimmt das. Sachbeschädigung. Der Quatsch wird aber immer quätscher wenn ihr Anwalt dann auf Handlung im Affekt plädiert. Steh drüber.

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Das ist totaler Quatsch. Was machst du, wenn die Lehrerin Klassenarbeiten einsammelt?

    Das Material ist für den Unterricht - fertig

    Kommentar von Karlchen1977 Karlchen1977Karlchen1977

    Das stimmt ja auch. Klassenarbeiten werden aber in der Regel vom Lehrer auch nicht zerrissen. Nur gings bei der Frage nicht um Arbeitshefte sondern um ein Blatt Papier. Ich gehe also davon aus, dass es nicht der Schule gehörte.

    Kommentar von SummerInTheAir SummerInTheAirSummerInTheAir

    Klassenarbeiten ja, aber seit wann sind Kritzeleien Unterrichtsmaterial?! Er/Sie hat schon recht!

    Kommentar von Karlchen1977 Karlchen1977Karlchen1977

    Wer?

    Kommentar von SummerInTheAir SummerInTheAirSummerInTheAir

    Du Karlchen hast Recht! ;-) :D

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Nach eurer wahrhaft seltsamen Logik, wäre es Eltern verboten ihren Kinder ein Blatt Papier wegzunehmen.

    Eltern haben nämlich genau wie Lehrer einen Erziehungsauftrag.

    Kommentar von SummerInTheAir SummerInTheAirSummerInTheAir

    Eltern zählen aber zur Familie - und ich bezweifle das ein Schüler seine Blätter selbst kauft - in dem Fall sind die Blätter nur von den Eltern geliehen. Würden die Eltern dann also das Blatt wegnehmen wäre es kein Diebstahl! Im übrigen muss man ja noch nicht mal von jedem Blatt ausgehen! Sagen wir mal, man kramt einen Vertrag (meinetwegen Handy, Bank etc.) im Unterricht hervor (macht natürlich keiner! ;-) ). Dann dürfte der Lehrer deiner Meinung nach, nur weil er einen Erziehungsauftrag hat, dieses Dokument (lass es meinetwegen auch einen Stammbaum oder ähnliches sein!) einfach so an sich nehmen und vernichten??

    Antwort: Nein, darf er nicht!

    Kommentar von Karlchen1977 Karlchen1977Karlchen1977

    ZU jobo22 (Eltern haben wie Lehrer einen Erziehungsauftrag...)

    Darüberhinaus aber auch das Sorgerecht. Dies ist ein höheres Recht als das Sachenrecht. Und was die Eltern (im Gegensatz zum Lehrer) angeht: Können sie bis 18 Jahre entscheiden was gut ist für das Kind und was nicht. Wenn sie dann z.B. ein Blatt ihrem Kind wegnehmen ist das rechtens (auch dann wenn das Kind z.B. dieses vom eigenen Taschengeld gekauft haben.) So ist das nun mal.

  • 0
    Antwort von mwdit mwdit

    Rein theoretisch hast Du recht, aber was willst Du machen ? Zeig sie an und ALLE lachen Dich aus

    (man nennt das Geringfügigkeit)

  • 0
    Antwort von cadi20 cadi20

    nein es ist nicht ilegal

  • 0
    Antwort von Eselin Eselin

    Wenn sie jetzt zu dir nach Hause käme und das in deiner Freizeit täte, wäre es nicht okay. Aber in ihrem Unterricht darf sie das.

    Kommentar von maikS maikSmaikS

    das klingt einleuchtend :)

    Kommentar von Karlchen1977 Karlchen1977Karlchen1977

    Die schule ist keine Gesetzesfreie Zone. Es ist zwar juristisch nicht gesetzeskonform (oh wie das schon klingt) aber es geht bei Straftaten immer um die Handlung und deren Folgen. Ein Blatt Papier wegnehmen und zerreisen ist keine ernsthafte Sachbeschädigung. (Der idielle und persönliche Sachwert ist dazu zu gering). Seh schon die Klageschrift: Streitwert: 0,001 Eur.

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Quatsch...

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