Und zwar was passiert wenn man zum Beispiel die Blätter der Pflanze "Silvia divinorum" die seit kurzem in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt importiert und das ganze vom Zoll abgefangen wird. Wie wird dann das ganze ablaufen, kann ich deswegen angezeigt werden? Kann ich einfach sagen dass es sich um eine Fehlsendung handelt und ich nichts davon weiß oder wird per Tricks versucht mich zu überführen, wie läuft das Ganze ab? Hier noch der Auszug aus Wikipedia bezüglich der Legalität der Pflanze:
Deutschland empfahl der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2006 Salvia divinorum der Apothekenpflicht zu unterstellen, wobei keine Unterscheidung zwischen Extrakten und Blättern gemacht wurde. Inzwischen ist Salvia divinorum in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) rechtlich ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel.
Ganz genauso ist das DH