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Blätter die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt aus Ausland bestellen, mögliche Strafen?

gefragt von JarielJariel am 03.07.2009 um 23:47 Uhr

Und zwar was passiert wenn man zum Beispiel die Blätter der Pflanze "Silvia divinorum" die seit kurzem in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt importiert und das ganze vom Zoll abgefangen wird. Wie wird dann das ganze ablaufen, kann ich deswegen angezeigt werden? Kann ich einfach sagen dass es sich um eine Fehlsendung handelt und ich nichts davon weiß oder wird per Tricks versucht mich zu überführen, wie läuft das Ganze ab? Hier noch der Auszug aus Wikipedia bezüglich der Legalität der Pflanze:

Deutschland empfahl der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2006 Salvia divinorum der Apothekenpflicht zu unterstellen, wobei keine Unterscheidung zwischen Extrakten und Blättern gemacht wurde. Inzwischen ist Salvia divinorum in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) rechtlich ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel.


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DerTroll
beantwortet von DerTroll am 3. Juli 2009 23:50
2x
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Die Pflanzen werden eingezogen und ein Strafverfahren gegen dich eingeleitet.

Kommentar von C1823f960924e71b29ddebb5e1770281smallBirgit1954 am 3. Juli 2009 23:51

Ganz genauso ist das DH


elisesophie
beantwortet von elisesophie am 3. Juli 2009 23:50
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also wenn sie in deutschland dem Betäubungsmittelschutzgesetz unterliegt ist auch die einfuhr illegal, und du kannst wegen illegalen Betäubungsmittelbesitz angezeigt werden


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 3. Juli 2009 23:51
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es passiert genau dasselbe wie, wenn du dir canabis oder sonstige schicken lässt.

gegen dich wird ein strafverfahren eingeleitert wo es keine tricks gibt, sonder alles legal abläuft.


anonym
beantwortet von krebsgruenx am 3. Juli 2009 23:52
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Kein wirkliche Rat, nur eine persönliche Einschätzung. Das mit "wurde mir versehentlich geliefert" ist ab dem Moment hinfällig, wenn die sich beim Händler erkundigen und sagen: Ja, von dem ist Geld eingegangen. Keine Ahnung ob sie's machen. Aber ich glaub die Ausrede haben schon viele ohne Erfolg angeführt.

Tipp: Kleb einen nichtrealen Namen XYZ an irgendein leerstehendes Haus/Briefkasten und bestell dort deine Post hin, praktisch wäre natürlich wenn du die Lieferzeit ungefähr bestimmen kannst, damit du weist, wann die Post da ungefähr auftaucht.


bitmap
beantwortet von bitmap am 4. Juli 2009 00:01
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(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1 . Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, ...

§ 29 BtmG


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