1

Blätter die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt aus Ausland bestellen, mögliche Strafen?

Frage von Jariel Jariel

Und zwar was passiert wenn man zum Beispiel die Blätter der Pflanze "Silvia divinorum" die seit kurzem in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt importiert und das ganze vom Zoll abgefangen wird. Wie wird dann das ganze ablaufen, kann ich deswegen angezeigt werden? Kann ich einfach sagen dass es sich um eine Fehlsendung handelt und ich nichts davon weiß oder wird per Tricks versucht mich zu überführen, wie läuft das Ganze ab? Hier noch der Auszug aus Wikipedia bezüglich der Legalität der Pflanze:

Deutschland empfahl der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2006 Salvia divinorum der Apothekenpflicht zu unterstellen, wobei keine Unterscheidung zwischen Extrakten und Blättern gemacht wurde. Inzwischen ist Salvia divinorum in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) rechtlich ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Die Pflanzen werden eingezogen und ein Strafverfahren gegen dich eingeleitet.

    Kommentar von Birgit1954 Birgit1954Birgit1954

    Ganz genauso ist das DH

  • 0
    Antwort von bitmap bitmap

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1 . Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, ...

    § 29 BtmG

  • 0
    Antwort von krebsgruenx krebsgruenx

    Kein wirkliche Rat, nur eine persönliche Einschätzung. Das mit "wurde mir versehentlich geliefert" ist ab dem Moment hinfällig, wenn die sich beim Händler erkundigen und sagen: Ja, von dem ist Geld eingegangen. Keine Ahnung ob sie's machen. Aber ich glaub die Ausrede haben schon viele ohne Erfolg angeführt.

    Tipp: Kleb einen nichtrealen Namen XYZ an irgendein leerstehendes Haus/Briefkasten und bestell dort deine Post hin, praktisch wäre natürlich wenn du die Lieferzeit ungefähr bestimmen kannst, damit du weist, wann die Post da ungefähr auftaucht.

  • 0
    Antwort von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzg

    es passiert genau dasselbe wie, wenn du dir canabis oder sonstige schicken lässt.

    gegen dich wird ein strafverfahren eingeleitert wo es keine tricks gibt, sonder alles legal abläuft.

  • 0
    Antwort von elisesophie elisesophie

    also wenn sie in deutschland dem Betäubungsmittelschutzgesetz unterliegt ist auch die einfuhr illegal, und du kannst wegen illegalen Betäubungsmittelbesitz angezeigt werden

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.