Ist es verboten den Desktophintergrund der BKA oder LKA zu benutzen auf nem privaten PC?
BKA,LKA
Antworten (9)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
gallianogalliano
Solange Du Deinen privaten PC nur zu Hause mit diesem Desktophintergrund benutzt kann Dir keiner was. Anders sieht es aus wenn Du Deinen PC öffentlich (Bei Freunden, einer Veranstaltung, etc.) benutzt und diesen Hintergrund benutzt.
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2Antwort von
WOLF1961WOLF1961
Hallo,
Geistiges Eigentum
Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts ist z. B. der Anmelder eines Patents oder der Schöpfer eines urheberrechtlichen Werks. Meistens unterliegen diese Rechte Einschränkungen durch Rechte der Allgemeinheit, wie etwa das Zitatrecht für urheberrechtlich geschützte Werke, das Recht zur Erstellung einer Privatkopie, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen betreiben zu dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das Grundrecht sich aus allgemein zugänglichen Quellen frei zu unterrichten.
Die Idee eines geistigen Eigentums entstand erst in der Neuzeit aus naturrechtlichen Wurzeln. Vor allem ab dem 18. Jahrhundert entwickelte sie sich im Zusammenhang mit dem Nachdruck von Büchern als Gegenstand der Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie weiter. Die Bezeichnung Immaterialgüterrecht entstand dagegen erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts.
Diese Rechte und ihre abgeleiteten Rechtsderivate sind in der Regel durch internationale Abkommen geschützt.
Quelle: Wikipedia Gruß aus Hagen
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MajonFMajonF
Wie sollten die das überhaupt rausfinden?
Kommentar von
LeaderGLeaderG Na mit dem Bundestrojaner xD
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1Antwort von
skylordskylord
Nicht, wenn Du Dir damit eine gleiche Homepage bauen willst. (Oder ähnl. Briefpapier). Es kommt darauf an, was Du damit machen willst. Ein Screenshot für e. Bildschirmschoner ?
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1Antwort von
RuleBritanniaRuleBritannia
Nein. Das wäre dem LKA und dem BKA sogar völlig wurscht, wenn sie es erfahren würden...
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1Antwort von
StrenwandererStrenwanderer
Ich habe es mir gerade Google und nach meine siecht, darfst Du das.
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1Antwort von
maria8686 hmm ... denke nicht
Danke für DH.