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BKA,LKA

Frage von LilDragon LilDragon

Ist es verboten den Desktophintergrund der BKA oder LKA zu benutzen auf nem privaten PC?

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Antworten (9)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von galliano galliano

    Solange Du Deinen privaten PC nur zu Hause mit diesem Desktophintergrund benutzt kann Dir keiner was. Anders sieht es aus wenn Du Deinen PC öffentlich (Bei Freunden, einer Veranstaltung, etc.) benutzt und diesen Hintergrund benutzt.

  • 2
    Antwort von WOLF1961 WOLF1961

    Hallo,

    Geistiges Eigentum

    Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts ist z. B. der Anmelder eines Patents oder der Schöpfer eines urheberrechtlichen Werks. Meistens unterliegen diese Rechte Einschränkungen durch Rechte der Allgemeinheit, wie etwa das Zitatrecht für urheberrechtlich geschützte Werke, das Recht zur Erstellung einer Privatkopie, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen betreiben zu dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das Grundrecht sich aus allgemein zugänglichen Quellen frei zu unterrichten.

    Die Idee eines geistigen Eigentums entstand erst in der Neuzeit aus naturrechtlichen Wurzeln. Vor allem ab dem 18. Jahrhundert entwickelte sie sich im Zusammenhang mit dem Nachdruck von Büchern als Gegenstand der Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie weiter. Die Bezeichnung Immaterialgüterrecht entstand dagegen erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts.

    Diese Rechte und ihre abgeleiteten Rechtsderivate sind in der Regel durch internationale Abkommen geschützt.

    Quelle: Wikipedia Gruß aus Hagen

    Kommentar von WOLF1961 WOLF1961WOLF1961

    Danke für DH.

  • 2
    Antwort von MajonF MajonF

    Wie sollten die das überhaupt rausfinden?

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Na mit dem Bundestrojaner xD

  • 1
    Antwort von skylord skylord

    Nicht, wenn Du Dir damit eine gleiche Homepage bauen willst. (Oder ähnl. Briefpapier). Es kommt darauf an, was Du damit machen willst. Ein Screenshot für e. Bildschirmschoner ?

  • 1
    Antwort von RuleBritannia RuleBritannia

    Nein. Das wäre dem LKA und dem BKA sogar völlig wurscht, wenn sie es erfahren würden...

  • 1
    Antwort von Strenwanderer Strenwanderer

    Ich habe es mir gerade Google und nach meine siecht, darfst Du das.

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    Antwort von TheShadowrun2 TheShadowrun2

    nein.

  • 1
    Antwort von maria8686 maria8686

    hmm ... denke nicht

  • 1
    Antwort von michael170 michael170

    :-S Wieso sollte es?

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