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Bitte um Rat...Wie mache ich es richtig?

Frage von BlackSun1 BlackSun1

Guten Morgen,ich brauche Euren Rat.Ich habe mein Auto geschrottet und will es nun am WE verk. Es ist noch angemeldet,werde es Montag abmelden und neuen Wagen anmelden.Meine Frage: Der Käufer versichert mir den alten Wagen am Montag ab zu melden,kann ich mich darauf einlassen? DANKE für jeden Rat..schönen Tag noch zu Euch

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Antworten (15)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von antidepri antidepri

    Lass es Dir schriftlich geben! Auch die Abmeldebescheinigung ist rein rechtlich "Dein".

    Kommentar von BlackSun1 BlackSun1BlackSun1

    ER sagte mir die gibts Heute nicht mehr,er kann mir nichts zu senden da es Heute alles per Cpmputer an die zuständige Zulassungsstelle geht..kennst Du das auch so?

    Kommentar von antidepri antidepriantidepri

    Vor 3 Jahren wurde so manches auf EDV umgestellt, mit der Zulassungsstelle habe ich eher wenig zu tun, von daher kann Dir nichts weiter raten, als den "Gang" dann selber anzutreten.

  • 2
    Antwort von sophie1004 sophie1004

    NEIN!! mach es lieber selber!! am ende, strägst du die kosten weiter!!

    lg

    Kommentar von BlackSun1 BlackSun1BlackSun1

    Auch wenn ich der Versicherung Montag angebe das der Wagen verkauft ist? DANKE

    Kommentar von sophie1004 sophie1004sophie1004

    ja!! der neue besitzer muss den wagen eh anmelden!!

  • 2
    Antwort von jenny74 jenny74

    mach das lieber selbst, sicher ist sicher

  • 1
    Antwort von hudiwu hudiwu

    Trau, schau, wem!!

  • 1
    Antwort von hawe62 hawe62

    Hallo wenn er einen unfall macht bist du dran oder beim Blitzer!! Es geht das es mit in den Vertrag geschrieben wird aber wenn er nicht abmeldet zahlst du so lange .Es gibt eine vorabmeldung beim Strassenverkersamt die muß vom Kaufer unterschrieben sein dan kann dir nicht viel pasieren.

  • 1
    Antwort von eljogi eljogi

    du musst das in dem kaufvertrag hinschreiben das er das auto innerhalb von drei tagen nach empfang umzumelden hat. wenn du das nicht reinschreibst bekommst du probleme mit der versicherung oder der polizei wenn etwas schief geht. und unterschreiben lassen nicht vergessen. beim adac kannst du dir auch kaufverträge besorgen. wenn das nicht im vertrag erwähnt ist dann schreibe es mit der hand rein.

  • 1
    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Das eigentliche Problem sehe ich im rechtlichen bereich: solange Du im Fahrzeugregister der "Halter" bist, stehst Du auch für Schäden gerade. Ich würde das Auto selbst abmelden.

  • 1
    Antwort von Naza09 Naza09

    NEIN, melde den Wagewn ab, bevor du ihne verkaufst, oder gehts ihn zusammen ummelden (vor aushändigung aller papiere!)

  • 1
    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Nein nein und nochmals nein. Wenn mit dem Wagen an diesem Tag ein Unfall gebaut wird bist du der jenige der es auch zu verantworten hat. Zudem hast du einen Kaufvertrag und hast du das Geld schon ansonsten gibt man den Fahrzeugbrief nicht aus der Hand.

  • 1
    Antwort von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxx

    was machst du wen er in dieser zeit tankt und abhaut ohne zu bezahlen. dann wirst du ein schones briefchen bekommen;)

    Kommentar von BlackSun1 BlackSun1BlackSun1

    Auch wenn ich es schriftlich habe ihn am Samstag verkauft zu haben?

    Kommentar von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxxxxSQUIRRELxx

    ich denke auch dann denn du bist laut zulassungstelle der fahrzeug halter. meld es ab und hohl dir für montag ein überführungskennzeichen. kostet glaube ich 20€ aber dann bist du auf der sicheren seite.

  • 1
    Antwort von Noergelix Noergelix

    An der Zulassungstelle gibt es neuerdings solche Formulare, auf welche du den Verkauf deines Autos "anzeigen" kannst, Käufer, Verkäufer tragen ihre Daten ein, SEHR WICHTIG: UHRZEIT DER ÜBERGABE, unterschreiben und gut ist. Sicherer wäre auf jeden Fall abzumelden, aber siehe, es gibt auch andere Möglichkeiten. Viel Glück, Nx

    Kommentar von BlackSun1 BlackSun1BlackSun1

    OK danke werde ich mir Heute noch holen...

  • 1
    Antwort von mig112 mig112

    Wenn der Käufer vertrauenswürdig ist und einen entsprechenden Kaufvertrag unterzeichnet kannst du ihm selbstverständlich vertrauen.

    Wurde im Rahmen der "Abfrackprämie" millionenfach genau SO gemacht!

  • 1
    Antwort von mayermity mayermity

    Riskant ist es immer,aber es sollte schon schriftlich im Vertrag festgelegt werden.

  • 1
    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Das wirst Du erst nach Tagen merken.

  • 0
    Antwort von parisien parisien

    vermerke im kaufvertrag das der käufer den wagen am montag abmeldet. wichtig ist auch im kaufvertrag den übergabezeitpunkt mit der genauen uhrzeit zu vermerken. dann sendest du eine karte an das strassenverkehrsamt und deiner kfz-versicherung an wem und wann du das fahrzeug verkauft hast. das war es dann. es kann dir dadurch nichts mehr passieren.ausser mit der kfz-steuer da sind beide verpflichtet.

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