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Bitte um Rat...Wie mache ich es richtig?

gefragt von BlackSun1BlackSun1 am 30.10.2009 um 8:45 Uhr

Guten Morgen,ich brauche Euren Rat.Ich habe mein Auto geschrottet und will es nun am WE verk. Es ist noch angemeldet,werde es Montag abmelden und neuen Wagen anmelden.Meine Frage: Der Käufer versichert mir den alten Wagen am Montag ab zu melden,kann ich mich darauf einlassen? DANKE für jeden Rat..schönen Tag noch zu Euch


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antidepri
beantwortet von antidepri am 30. Oktober 2009 08:50
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Hilfreichste Antwort

Lass es Dir schriftlich geben! Auch die Abmeldebescheinigung ist rein rechtlich "Dein".

Kommentar von 74c9e3cd9eee8627b4fed326dfffe1ccsmallBlackSun1 am 30. Oktober 2009 08:52

ER sagte mir die gibts Heute nicht mehr,er kann mir nichts zu senden da es Heute alles per Cpmputer an die zuständige Zulassungsstelle geht..kennst Du das auch so?

Kommentar von 7b87c932ec9c6ca76219d681ba89ccc8smallantidepri am 30. Oktober 2009 09:01

Vor 3 Jahren wurde so manches auf EDV umgestellt, mit der Zulassungsstelle habe ich eher wenig zu tun, von daher kann Dir nichts weiter raten, als den "Gang" dann selber anzutreten.


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jenny74
beantwortet von jenny74 am 30. Oktober 2009 08:46
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mach das lieber selbst, sicher ist sicher


sophie1004
beantwortet von sophie1004 am 30. Oktober 2009 08:46
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NEIN!! mach es lieber selber!! am ende, strägst du die kosten weiter!!

lg

Kommentar von 74c9e3cd9eee8627b4fed326dfffe1ccsmallBlackSun1 am 30. Oktober 2009 08:47

Auch wenn ich der Versicherung Montag angebe das der Wagen verkauft ist? DANKE

Kommentar von Simple_avatar3smallsophie1004 am 30. Oktober 2009 08:49

ja!! der neue besitzer muss den wagen eh anmelden!!


anonym
beantwortet von Kellerassel am 30. Oktober 2009 08:47
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Das wirst Du erst nach Tagen merken.


mayermity
beantwortet von mayermity am 30. Oktober 2009 08:47
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Riskant ist es immer,aber es sollte schon schriftlich im Vertrag festgelegt werden.


anonym
beantwortet von mig112 am 30. Oktober 2009 08:47
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Wenn der Käufer vertrauenswürdig ist und einen entsprechenden Kaufvertrag unterzeichnet kannst du ihm selbstverständlich vertrauen.

Wurde im Rahmen der "Abfrackprämie" millionenfach genau SO gemacht!


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 30. Oktober 2009 08:48
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An der Zulassungstelle gibt es neuerdings solche Formulare, auf welche du den Verkauf deines Autos "anzeigen" kannst, Käufer, Verkäufer tragen ihre Daten ein, SEHR WICHTIG: UHRZEIT DER ÜBERGABE, unterschreiben und gut ist. Sicherer wäre auf jeden Fall abzumelden, aber siehe, es gibt auch andere Möglichkeiten. Viel Glück, Nx

Kommentar von 74c9e3cd9eee8627b4fed326dfffe1ccsmallBlackSun1 am 30. Oktober 2009 08:49

OK danke werde ich mir Heute noch holen...


xxSQUIRRELxx
beantwortet von xxSQUIRRELxx am 30. Oktober 2009 08:51
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was machst du wen er in dieser zeit tankt und abhaut ohne zu bezahlen. dann wirst du ein schones briefchen bekommen;)

Kommentar von 74c9e3cd9eee8627b4fed326dfffe1ccsmallBlackSun1 am 30. Oktober 2009 08:53

Auch wenn ich es schriftlich habe ihn am Samstag verkauft zu haben?

Kommentar von 661bb38e527de5e09ed27411b207ef59smallxxSQUIRRELxx am 30. Oktober 2009 08:56

ich denke auch dann denn du bist laut zulassungstelle der fahrzeug halter. meld es ab und hohl dir für montag ein überführungskennzeichen. kostet glaube ich 20€ aber dann bist du auf der sicheren seite.


Auchdazu
beantwortet von Auchdazu am 30. Oktober 2009 08:51
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Nein nein und nochmals nein. Wenn mit dem Wagen an diesem Tag ein Unfall gebaut wird bist du der jenige der es auch zu verantworten hat. Zudem hast du einen Kaufvertrag und hast du das Geld schon ansonsten gibt man den Fahrzeugbrief nicht aus der Hand.


Naza09
beantwortet von Naza09 am 30. Oktober 2009 08:51
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NEIN, melde den Wagewn ab, bevor du ihne verkaufst, oder gehts ihn zusammen ummelden (vor aushändigung aller papiere!)


anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 30. Oktober 2009 08:52
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Das eigentliche Problem sehe ich im rechtlichen bereich: solange Du im Fahrzeugregister der "Halter" bist, stehst Du auch für Schäden gerade. Ich würde das Auto selbst abmelden.


anonym
beantwortet von eljogi am 30. Oktober 2009 08:53
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du musst das in dem kaufvertrag hinschreiben das er das auto innerhalb von drei tagen nach empfang umzumelden hat. wenn du das nicht reinschreibst bekommst du probleme mit der versicherung oder der polizei wenn etwas schief geht. und unterschreiben lassen nicht vergessen. beim adac kannst du dir auch kaufverträge besorgen. wenn das nicht im vertrag erwähnt ist dann schreibe es mit der hand rein.


hawe62
beantwortet von hawe62 am 30. Oktober 2009 08:56
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Hallo wenn er einen unfall macht bist du dran oder beim Blitzer!! Es geht das es mit in den Vertrag geschrieben wird aber wenn er nicht abmeldet zahlst du so lange .Es gibt eine vorabmeldung beim Strassenverkersamt die muß vom Kaufer unterschrieben sein dan kann dir nicht viel pasieren.


hudiwu
beantwortet von hudiwu am 30. Oktober 2009 09:12
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Trau, schau, wem!!


anonym
beantwortet von parisien am 30. Oktober 2009 11:40
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vermerke im kaufvertrag das der käufer den wagen am montag abmeldet. wichtig ist auch im kaufvertrag den übergabezeitpunkt mit der genauen uhrzeit zu vermerken. dann sendest du eine karte an das strassenverkehrsamt und deiner kfz-versicherung an wem und wann du das fahrzeug verkauft hast. das war es dann. es kann dir dadurch nichts mehr passieren.ausser mit der kfz-steuer da sind beide verpflichtet.


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