Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar bin ich umgezogen und soll laut Vermieter meine alte Wohnung komplett neu renovieren.
Ich habe die Wohnung vor 2 Jahren angemietet und es war nichts renoviert. Habe dann damals selbst alles renoviert und dafür einen Monat die Kaltmiete erlassen bekommen.
Jetzt nach 2 Jahren sagt der Vermieter eben das ich trotz allem alles neu malern soll.
In meinem Mietvertrag steht:
Rückgabe der Mietsache:
Bei Ende des Mietvertrages hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben.
Mehr steht nicht da!
Bei den Schönheitsreperaturen steht:
Zu den Schönheitsreparaturen gehören Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken.
Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel:
- in Nassräumen: alle 3 Jahre
- in Wohnräumen: alle 5 Jahre
fällig und das Aussehen der Wände und Decken, durch den Mietgebrauch erheblich beeinträchtigt ist:
Sind bei Beendigung des Mietvertrages die Schönheitsr. nicht fällig, trägt der Mieter die Renovierungskosten, wenn eine übernatürliche Abnutzung erfolgt ist und die Parteien hierrüber eine Vereinbarung treffen.
Muss ich jetzt meine alte Wohnung renovieren oder nicht????
Ich muss dazu sagen ich habe eine gelbe wand im Wohnzimmer und eine orangene im Flur.
Vielen Dank für Antwort!
LG Marcel
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