1

Bitte um Rat bei Straftat

Frage von Sissi79 Sissi79

Hallo,

mein Ex saß bis vor einem Jahr wegen Menschenhandel vier Jahre in Haft. Nun hat er wegen falscher Beschuldigung eines Beamten und Beleidigung 3 Jahre Bewährung bekommen. Im Juli hat er nun Flyer von mir verteilt mit sexuellen Beleidigungen sodaß das Amt Anzeige gestellt hat. Ich habe auch schon ausgesagt da ich 100%ig weiß das das von ihm kommt. Wenn dies nun durch Polizei und Staatsanwaltschaft bewiesen wird was passiert dann mit ihm?

Über jede Antwort bin ich sehr dankbar!!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 1
    Antwort von Samui201 Samui201

    Man hast du einen Umgang. ich trau mich gar nicht dir einen Rat zu geben. Aber mach dich besser vom Acker.

    Kommentar von jennyblomma jennyblommajennyblomma

    Besser ist es.

  • 1
    Antwort von Strolchi09 Strolchi09

    Dann verfällt seine Bewährung und er muss seine volle Strafe die zur Bewährung ausgesetzt wurde absitzen.Und die Strafe für das Flyer verteilen und Beamtenbeleidigung kommt noch oben drauf.

  • 1
    Antwort von suseundstrolch suseundstrolch

    der geht hoffentlich wieder zurück in den knast. was issen das fürn ar***

  • 0
    Antwort von user120 user120

    Hallo,

    die Bewährungszeit von ihm wird wiederrufen. Das heißt auf gut Deutsch, das er die Bewährungsstrafe PLUS die Strafe die er davon bekommen wird, absitzen MUSS !

  • 0
    Antwort von Sissi79 Sissi79

    Super, Danke für eure Antworten. Das einzige was ich will ist das er für die Scheiße bestraft wird!!!

  • 0
    Antwort von Sissi79 Sissi79

    Super, Danke für eure Antworten. Das einzige was ich will ist das er für die Scheiße bestraft wird!!!

    Kommentar von user120 user120user120

    Das wird er! :-)

  • 0
    Antwort von Muckusch Muckusch

    Gemäß § 140 II StPO hat er, weil bei seiner Bewährungssituation ein Fall der "notwendigen Verteidigung" vorliegt, Anspruch auf Beiordnung eines "Pflichtverteidigers", den er sich beizeiten aussuchen und um Rat ersuchen sollte. Er wird ihm behilflich sein, seine "Prognose" zu verbessern. Alles weitergehende hier auszubreiten, wäre ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz.

  • 0
    Antwort von Peter96 Peter96

    Es kommt zu einer Verhandlung. Was dabei herauskommt, weiß der liebe Gott. Deswegen wird er aber wohl nicht wieder in den Knast müssen.

  • 0
    Antwort von wurzeldackel wurzeldackel

    dann sitzt er den rest der bewährung im gefängnis ab...-)

  • 0
    Antwort von romeo27 romeo27

    dann geht er wieder zurück in den knast !

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.